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VG Gera, 09.11.2018 - 1 E 1941/18 |
Verfahrensgang
- VG Gera, 09.11.2018 - 1 E 1941/18
- OVG Thüringen, 06.03.2019 - 2 EO 768/18
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Thüringen, 22.05.2020 - 2 EO 269/19
Bezeichnung der Beteiligtenrollen im Abänderungsverfahren; Versetzung wegen …
Hiergegen erhob die Antragstellerin Widerspruch und beantragte vorläufigen Rechtsschutz, der durch Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 9. November 2018 (Az. 1 E 1941/18 Ge) und Beschluss des Senats vom 6. März 2019 (Az. 2 EO 768/18) abgelehnt wurde.Wie bereits im Beschluss vom 9. November 2018 (betr. die Abordnung an das Staatliche Schulamt B - Az. 1 E 1941/18 Ge) ausgeführt, seien die anhaltenden Spannungen zwischen der Antragstellerin und einem Großteil der Lehrkräfte bzw. der Schülerschaft mit der Folge eines gestörten Vertrauensverhältnisses und schwerwiegenden.
Die im Beschluss vom 9. November 2018 angeführten Gründe zu anhaltenden Spannungen zwischen der Antragstellerin und einem Großteil der Lehrkräfte bzw. der Schülerschaft träfen auch auf den vorliegenden Fall zu (Wiedergabe aus Beschluss vom 9. November 2018 - 1 E 1941/18 Ge - u. a. des Schreibens der Beauftragten für das Gesundheitsmanagement und der Referentin für Schulpsychologie vom 27. September 2018).
Dabei hat das Verwaltungsgericht nur im Hinblick auf das Tatbestandsmerkmal der "dienstlichen Gründe" (§ 11 Abs. 2 ThürBG) auf den Beschluss vom 9. November 2018 (Az. 1 E 1941/18 Ge) Bezug genommen und seine Ausführungen zu den "dienstlichen Gründen" der dort streitigen Abordnung wiedergegeben.
- OVG Thüringen, 06.03.2019 - 2 EO 768/18
Fristversäumnis; Übermittlung eines fristwahrenden Schriftsatzes per Telefax
- 2. Senat - 2 EO 768/18 Verwaltungsgericht Gera - 1. Kammer - 1 E 1941/18 Ge Beschluss In dem Verwaltungsstreitverfahren.