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   VG Gießen, 03.12.2018 - 4 K 5860/17.GI   

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https://dejure.org/2018,49023
VG Gießen, 03.12.2018 - 4 K 5860/17.GI (https://dejure.org/2018,49023)
VG Gießen, Entscheidung vom 03.12.2018 - 4 K 5860/17.GI (https://dejure.org/2018,49023)
VG Gießen, Entscheidung vom 03. Dezember 2018 - 4 K 5860/17.GI (https://dejure.org/2018,49023)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 44 HSOG, § 5 HVwVfG, § 7 HVwVfG, § 42 Abs. 2 VwGO
    Drittschutz bei der Gewährung von Amtshilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 10.08.2000 - 4 A 11.99

    Außenwohnbereich; Schallschutz; Verwirkung; Präklusion; ortsübliche

    Auszug aus VG Gießen, 03.12.2018 - 4 K 5860/17
    Die Klageerhebung muss gerade deshalb gegen Treu und Glauben verstoßen, weil der Berechtigte sie trotz vorhandener Kenntnis oder ihm zuzurechnender Möglichkeit der Kenntnis erst zu einem derart späten Zeitpunkt erhebt, zu dem der nunmehr Beklagte nicht mehr mit einer Klageerhebung rechnen musste (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.08.2000 - 4 A 11/99 -, NVwZ 2001, 206).

    Weiter muss sich der Beklagte jedoch auch tatsächlich in einer Weise auf das Verhalten des Berechtigten eingerichtet haben, dass für ihn eine begründete Klage mit nicht mehr zumutbaren Nachteilen verbunden wäre (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.08.2000 - 4 A 11/99 -, NVwZ 2001, 206).

  • VGH Baden-Württemberg, 15.03.1990 - 1 S 282/90

    Amtshilfeverweigerung mit der Begründung, daß zugrundeliegende Verfahren sei

    Auszug aus VG Gießen, 03.12.2018 - 4 K 5860/17
    Der Einwand der rechtlichen Unzulässigkeit der Gesamtmaßnahme ist, wie sich aus § 5 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 4 i. V. m. § 7 Abs. 1 HVwVfG ergibt, für die ersuchte Behörde nicht vorgesehen (vgl. Schmitz , in: a.a.O., Rn. 17; VGH Baden-Württ., Urteil vom 15.03.1990 - 1 S 282/90 -, NVwZ-RR 1990, 337).

    Ob ein Weigerungsrecht ausnahmsweise dann in Betracht kommt, wenn das Gesamtvorhaben offensichtlich rechtswidrig ist, ihm also die Rechtswidrigkeit geradezu "auf die Stirn geschrieben ist" (so Schmitz , in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG [Stand: 9. Aufl. 2018], § 5, Rn. 17; offengelassen: VGH Baden-Württ., Urteil vom 15.03.1990 - 1 S 282/90 -, NVwZ-RR 1990, 337), bedarf aus Anlass des vorliegenden Falles keiner Entscheidung.

  • BVerwG, 04.03.2015 - 6 B 58.14

    Rechtswegverweisung; Verbreitung von Fernsehprogrammen mit Must-Carry-Status im

    Auszug aus VG Gießen, 03.12.2018 - 4 K 5860/17
    Da nach § 17 Abs. 2 Satz 1 GVG das Gericht des zulässigen Rechtswegs den Rechtsstreit unter allen in Betracht kommenden Gesichtspunkten entscheidet, ist der beschrittene Verwaltungsrechtsweg schon dann zulässig, wenn sich nicht offensichtlich, d.h. nach jeder rechtlichen Betrachtungsweise, ausschließen lässt, dass das Klagebegehren auf eine Anspruchsgrundlage gestützt werden kann, für die dieser Rechtsweg eröffnet ist (BVerwG, Beschluss vom 04.03.2015 - 6 B 58/14 -, Rn. 11, juris).
  • BVerwG, 12.04.2013 - 9 B 37.12

    Rechtsweg; Verwaltungsrechtsweg; Zivilrechtsweg; Gewerbesteuer;

    Auszug aus VG Gießen, 03.12.2018 - 4 K 5860/17
    Die Art einer Streitigkeit - öffentlich-rechtlich oder bürgerlich-rechtlich - bestimmt sich, wenn wie hier eine ausdrückliche Rechtswegzuweisung des Gesetzgebers fehlt, nach der Natur des Rechtsverhältnisses, aus dem der Klageanspruch hergeleitet wird (BVerwG, Beschluss vom 12.04.2013 - 9 B 37/12 -, Rn. 6, juris).
  • BVerwG, 14.07.2004 - 6 B 30.04

    Einordnung eines Gesundheitszeugnisses als Verwaltungsakt; Bestimmung der

    Auszug aus VG Gießen, 03.12.2018 - 4 K 5860/17
    Private Verfahrensbeteiligte in einem Amtshilfestreit sind zwar in der Regel nicht unmittelbar in ihren eigenen Rechten betroffen, da die Entscheidung der ersuchten Behörde, der ersuchenden Behörde Amtshilfe zu leisten, als zwischenbehördliches Rechtsinstitut in der Regel keine unmittelbaren Auswirkungen im Außenverhältnis zu anderen Verfahrensbeteiligten entfaltet, so dass auch im Amtshilfeverkehr grundsätzlich Rechtsbehelfe gegen die Verfahrenshandlung der Amtshilfe mit dem zulässigen Rechtsbehelf gegen die Sachentscheidung einzulegen sind (vgl. Schmitz , in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG [Stand: 9. Aufl. 2018], § 5, Rn. 41; BVerwG, Beschluss vom 14.07.2004 - 6 B 30/04 -, Rn. 7, juris).
  • BVerwG, 26.08.1998 - 11 VR 4.98

    Ausbau der Bahnstrecke Uelzen-Stendal im Gebiet der Stadt Uelzen darf beginnen

    Auszug aus VG Gießen, 03.12.2018 - 4 K 5860/17
    Die Amtshilfepflicht von Behörden dient grundsätzlich nicht dem Schutz einzelner verfahrensbeteiligter Dritter, sondern nur dem Interesse der Allgemeinheit an einer effektiven Verwirklichung der Verwaltungsaufgaben (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26.08.1998 - 11 VR 4/98 -, NVwZ 1999, 535 = Leitsatz Nr. 3, juris).
  • BVerfG, 19.11.1999 - 1 BvR 2017/97

    Verletzung von GG Art 2 Abs 1 durch Verurteilung zum Schadensersatz wegen Abwehr

    Auszug aus VG Gießen, 03.12.2018 - 4 K 5860/17
    In dem Beschluss des Amtsgerichts Eberswalde vom 18. Juli 2016 wurde nämlich das Betreten (bzw. das Durchsuchen; vgl. BVerfG, Beschluss vom 19.11.1999 - 1 BvR 2017/97 -, NJW 2000, 934 = Orientierungssatz Nr. 2, juris) der Wohnung durch die Polizeibeamten zum Zwecke der Herausnahme der Kinder ausdrücklich gestattet.
  • OLG Hamm, 19.06.2001 - 28 W 1/01

    Durchsuchungsanordnung

    Auszug aus VG Gießen, 03.12.2018 - 4 K 5860/17
    Dies gilt auch, wenn der von der Durchsuchung Betroffene an dem familiengerichtlichen Verfahren nicht beteiligt war und er die Durchsuchung der Wohnung nur deshalb aufgrund des familiengerichtlichen Beschlusses gemäß § 91 Abs. 3 Satz 1 FamFG zu dulden hatte, da die nach dem Beschluss Verpflichtete gemeinsam mit ihm in einer Wohnung lebte (vgl. Kindl , in: Saenger, ZPO [Stand: 7. Aufl. 2018], § 758a, Rn. 12; OLG Hamm, Beschluss vom 19.06.2001 - 28 W 1/01 -, juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 13.05.1985 - 4 W 199/85 -, MDR 1985, 856).
  • OLG Koblenz, 13.05.1985 - 4 W 199/85
    Auszug aus VG Gießen, 03.12.2018 - 4 K 5860/17
    Dies gilt auch, wenn der von der Durchsuchung Betroffene an dem familiengerichtlichen Verfahren nicht beteiligt war und er die Durchsuchung der Wohnung nur deshalb aufgrund des familiengerichtlichen Beschlusses gemäß § 91 Abs. 3 Satz 1 FamFG zu dulden hatte, da die nach dem Beschluss Verpflichtete gemeinsam mit ihm in einer Wohnung lebte (vgl. Kindl , in: Saenger, ZPO [Stand: 7. Aufl. 2018], § 758a, Rn. 12; OLG Hamm, Beschluss vom 19.06.2001 - 28 W 1/01 -, juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 13.05.1985 - 4 W 199/85 -, MDR 1985, 856).
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