Rechtsprechung
VG Gießen, 09.03.2001 - 8 G 544/01 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Kommunalwahl - zur gerichtlichen Prüfung der Gestaltung von Stimmzetteln
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gerichtliche Überprüfung der Gestaltung eines Stimmzettels; Anfechtung von sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehenden Entscheidungen und Maßnahmen; Angriff von Akten der Wahlorgane und Wahlbehörden
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (8)
- BVerfG, 15.02.1967 - 2 BvC 1/66
Wahlprüfung bei kleinen Geschenksendungen durch den Wahlkreiskandidaten
Auszug aus VG Gießen, 09.03.2001 - 8 G 544/01
Denn nach der Wahl steht das Wahlprüfungsverfahren offen, wenngleich auch dessen Ziel nicht in erster Linie der persönliche Rechtsschutz des Einzelnen, sondern die Überprüfung der Gültigkeit der Wahl ist (vgl. BVerfGE 21, 196, 199; 22, 277, 280; 34, 201, 203). - BVerfG, 25.07.1967 - 2 BvC 4/62
Erledigung einer Wahlprüfungsbeschwerde durch Ende der Legislaturperiode
Auszug aus VG Gießen, 09.03.2001 - 8 G 544/01
Denn nach der Wahl steht das Wahlprüfungsverfahren offen, wenngleich auch dessen Ziel nicht in erster Linie der persönliche Rechtsschutz des Einzelnen, sondern die Überprüfung der Gültigkeit der Wahl ist (vgl. BVerfGE 21, 196, 199; 22, 277, 280; 34, 201, 203). - BVerfG, 27.06.1962 - 2 BvR 189/62
Ausschluß der Verfassungsbeschwerde gegen der Wahl vorangehende Entscheidungen
Auszug aus VG Gießen, 09.03.2001 - 8 G 544/01
Diese Einschränkung wahlrechtlichen Rechtsschutzes begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. BVerfGE 11, 329; 14, 154, 155; 16, 128, 130; 28, 214, 219 zu der entsprechenden Bestimmung des § 49 BWG).
- BVerfG, 20.10.1960 - 2 BvQ 6/60
Keine einstweilige Anordnung gegen die Stadtratswahl in Worms 1960
- BVerfG, 17.01.1973 - 2 BvC 5/70
Erledigung einer Wahlprüfungsbeschwerde infolge Parlamentsauflösung
Auszug aus VG Gießen, 09.03.2001 - 8 G 544/01
Denn nach der Wahl steht das Wahlprüfungsverfahren offen, wenngleich auch dessen Ziel nicht in erster Linie der persönliche Rechtsschutz des Einzelnen, sondern die Überprüfung der Gültigkeit der Wahl ist (vgl. BVerfGE 21, 196, 199; 22, 277, 280; 34, 201, 203). - BVerfG, 28.04.1970 - 2 BvR 313/68
Rechtsweg bei Anfechtung einer Landtagswahl
Auszug aus VG Gießen, 09.03.2001 - 8 G 544/01
Diese Einschränkung wahlrechtlichen Rechtsschutzes begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. BVerfGE 11, 329; 14, 154, 155; 16, 128, 130; 28, 214, 219 zu der entsprechenden Bestimmung des § 49 BWG). - BVerfG, 15.05.1963 - 2 BvR 194/63
Vorrang des Washlprüfungsverfahrens vor der Verfassungsbeschwerde
Auszug aus VG Gießen, 09.03.2001 - 8 G 544/01
Diese Einschränkung wahlrechtlichen Rechtsschutzes begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. BVerfGE 11, 329; 14, 154, 155; 16, 128, 130; 28, 214, 219 zu der entsprechenden Bestimmung des § 49 BWG). - VG Gelsenkirchen, 09.01.1987 - 15 L 1778/86
Auszug aus VG Gießen, 09.03.2001 - 8 G 544/01
Die Gestaltung der Stimmzettel ist danach derzeit einer gerichtlichen Überprüfung nicht zugänglich (vgl. VG Gelsenkirchen, Entsch. v. 09.01.1987 - 15 L 1778/86 - Juris Nr. MWRE 106808719).
- VG Frankfurt/Main, 12.09.2003 - 7 E 2628/02
Modalitäten des Wahlverfahrens in der Stadt Maintal teilweise unvereinbar mit dem …
In der Rechtsprechung ist anerkannt (Hess. VGH…, Urteil vom 23.01.1997 a. a. O.; siehe auch VG Gießen, Beschluss vom 09.03.2001 - 8 G 544/01 - HSGZ 2001, 255 = Juris-Rechtsprechung), dass die Modalitäten der Ausgestaltung der Stimmzettel dem Kommunalwahlverfahren zuzuordnen sind und dass darauf bezogene Beanstandungen gemäß § 26 Abs. 1 Nr. 2 KWG unter dem Gesichtspunkt der Unregelmäßigkeiten beim Wahlverfahren, die auf die Verteilung der Sitze von Einfluss sein können, zu prüfen sind.