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   VG Gießen, 11.09.2012 - 8 L 1673/12.GI   

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https://dejure.org/2012,48218
VG Gießen, 11.09.2012 - 8 L 1673/12.GI (https://dejure.org/2012,48218)
VG Gießen, Entscheidung vom 11.09.2012 - 8 L 1673/12.GI (https://dejure.org/2012,48218)
VG Gießen, Entscheidung vom 11. September 2012 - 8 L 1673/12.GI (https://dejure.org/2012,48218)
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  • VG Gießen, 26.09.2007 - 8 G 1356/07

    Beseitigung einer Verstopfung einer Abwasserhausanschlussleitung

    Auszug aus VG Gießen, 11.09.2012 - 8 L 1673/12
    Einem an die Abwasserbeseitigung angeschlossenen Grundstückseigentümer kann grundsätzlich aufgegeben werden, die Verstopfung einer Abwasserleitung zu beseitigen und diese Leitung zu sanieren (im Anschluss an VG Gießen, B. v. 26.09.2007 - 8 G 1356/07 -, ZUR 2008, 102 ff.).

    Nach dieser Vorschrift kann einem an die Abwasserbeseitigungsanlage angeschlossenen Grundstückseigentümer grundsätzlich aufgegeben werden, die Verstopfung einer Abwasserleitung zu beseitigen und diese Leitung zu sanieren (vgl. VG Gießen, Beschl. vom 26.09.2007 - 8 G 1356/07 -, ZUR 2008, 102 ff.).

  • VG Köln, 08.12.2009 - 14 K 4184/07

    Anspruch des Eigentümers eines Grundstücks auf Erstattung von Aufwendungen zur

    Auszug aus VG Gießen, 11.09.2012 - 8 L 1673/12
    Der Antragstellerin, deren Grundstück die fragliche Leitung zu dienen bestimmt ist, mag deshalb unter dem Gesichtspunkt der Gefahrenabwehr zwar eine Verpflichtung zur Sanierung der Leitung auferlegt werden (vgl. hierzu auch VG Köln, Urt. vom 08.12.2009 - 14 K 4184/07 -, juris, Rdnr.27 f.).
  • VG Gießen, 19.09.2013 - 8 L 1320/13

    Anschlussleitung

    Zur Frage der Rechtswidrigkeit einer Anschlussleitung bei veränderter Sachlage im einstweiligen Rechtsschutzverfahren (im Anschluss an VG Gießen, B. v. 11.09.2012 - 8 L 1673/12.GI ).

    Der Beschluss der Kammer vom 11.09.2012 im Verfahren 8 L 1673/12.GI wird abgeändert.

    Der Antrag der Antragsgegnerin (Antragstellerin im Verfahren 8 L 1673/12.GI) auf Wiederherstellung bzw. Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihres Rechtsbehelfs gegen den Bescheid der Antragstellerin (Antragsgegnerin im Verfahren 8 L 1673/12.GI) vom 25.07.2012 wird abgelehnt.

    Der am 10.07.2013 bei Gericht eingegangene Antrag der Antragstellerin (Antragsgegnerin im Verfahren 8 L 1673/12.GI),.

    den Beschluss im Verfahren 8 L 1673/12.GI vom 11.09.2012 abzuändern und den Antrag vom 27.08.2012 zurückzuweisen,.

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