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   VG Gießen, 27.11.2023 - 4 K 148/23.GI   

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https://dejure.org/2023,34445
VG Gießen, 27.11.2023 - 4 K 148/23.GI (https://dejure.org/2023,34445)
VG Gießen, Entscheidung vom 27.11.2023 - 4 K 148/23.GI (https://dejure.org/2023,34445)
VG Gießen, Entscheidung vom 27. November 2023 - 4 K 148/23.GI (https://dejure.org/2023,34445)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Hessen

    § 9 Abs 1 Nr 5 HVKostG, § 9 Abs 5 HVKostG, § 15 a Abs 3 HSOG, Ziffer 5714 Verwaltungskostenverzeichnis zur Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport
    Auslagenzahlungsverpflichtung nach angekündigtem Suizid

Kurzfassungen/Presse (3)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Kosten für Handyortung nach Suizidankündigung

  • lto.de (Kurzinformation)

    Suizid-Ankündigung: Anrufer muss Kosten für Handyortung tragen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Handyortung nach Suizidankündigung kostenpflichtig - Suizidgefährdeter muss Kosten für Handyortung tragen

Papierfundstellen

  • MMR 2024, 208
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 26.02.1974 - I C 31.72

    Demonstration in amerikanischen Wohngebieten - Art. 2 Abs. 2, 104 Abs. 2 GG,

    Auszug aus VG Gießen, 27.11.2023 - 4 K 148/23
    Auch die Anscheinsgefahr, bei der die Behörde zum Zeitpunkt ihres Einschreitens von einer Gefahr ausgehen musste, sich aber im Nachhinein herausstellt, dass tatsächlich keine Gefahr bestand, unterfällt damit dem polizeirechtlichen Gefahrenbegriff (BVerwG, Urt. v. 26.02.1974 - I C 31.72, Rn. 32, Juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.07.2002 - 7 A 1717/01

    Abbruch einer Fachwerkscheune auf einem Grundstück durch den Rechtsnachfolger;

    Auszug aus VG Gießen, 27.11.2023 - 4 K 148/23
    Entscheidend ist für den Gefahrenbegriff nicht, ob die angenommene Gefahr bei objektiver Betrachtung tatsächlich gegeben ist, sondern, ob bei objektiver Betrachtung zur Zeit des ordnungsbehördlichen Einschreitens tatsächliche Umstände auf eine drohende Gefahr hindeuteten (vgl. OVG Münster, Urt. v. 15.07.2002 - 7 A 1717/01, Rn. 89, Juris).
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