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   VG Gießen, 31.03.2008 - 1 K 99/08.GI, 1 K 99/08   

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VG Gießen, 31.03.2008 - 1 K 99/08.GI, 1 K 99/08 (https://dejure.org/2008,21486)
VG Gießen, Entscheidung vom 31.03.2008 - 1 K 99/08.GI, 1 K 99/08 (https://dejure.org/2008,21486)
VG Gießen, Entscheidung vom 31. März 2008 - 1 K 99/08.GI, 1 K 99/08 (https://dejure.org/2008,21486)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 53 Abs 2 S 2 BauO HE 2002, § 54 BauO HE 2002, § 57 Abs 1 BauO HE 2002, § 63 Abs 1 BauO HE 2002, § 65 Abs 1 BauO HE 2002
    Verbot der Anbringung einer Werbeanlage - Abgrenzung der präventiven von der repressiven bauaufsichtlichen Kontrolle

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    (Verbot der Anbringung einer Werbeanlage - Abgrenzung der präventiven von der repressiven bauaufsichtlichen Kontrolle)

  • Wolters Kluwer

    (Verbot der Anbringung einer Werbeanlage - Abgrenzung der präventiven von der repressiven bauaufsichtlichen Kontrolle)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Verwirklichung eines im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren genehmigten Vorhabens kann nicht durch repressive bauaufsichtliche Kontrolle unterbunden werden

Besprechungen u.ä.

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Verwirklichung eines im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren genehmigten Vorhabens kann nicht durch repressive bauaufsichtliche Kontrolle unterbunden werden

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 28.06.1955 - I C 146.53

    Zulässigkeit von Werbeanlagen

    Auszug aus VG Gießen, 31.03.2008 - 1 K 99/08
    Eine Verunstaltung liegt vor, wenn ein hässlicher Zustand geschaffen wird, der das ästhetische Empfinden eines fachlich nicht vorgebildeten, für ästhetische Eindrücke jedoch aufgeschlossenen Durchschnittsbetrachters verletzt oder als verletzend oder Unlust erregend empfunden wird (BVerwG, Urt. v. 28.06.1955, I C 146.53 - juris; VGH Kassel, Beschl. v. 24.05.1985, HVGRspr. 1985, S. 67; Beschl. v. 05.10.1995, BRS 57 Nr. 179).

    Unter Verunstaltung ist ein hässlicher, das ästhetische Empfinden des Beschauers nicht bloß beeinträchtigender, sondern verletzender Zustand anzusehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.06.1955 - I C 146.53 -, BVerwGE 2, 172 = NJW 1955, 1647; ihm folgend Hess. VGH, Urteil vom 19.05.1978 - IV OE 126/76 -, HessVGRspr.

  • VGH Hessen, 18.10.1999 - 4 TG 3007/97

    Nachträgliche Anordnung brandschutztechnischer Maßnahmen - fehlender zweiter

    Auszug aus VG Gießen, 31.03.2008 - 1 K 99/08
    Erforderlich ist (wie bei der polizeilichen Generalklausel des § 11 Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung - HSOG -) eine konkrete Gefahr; eine abstrakte Gefahr (zu den Begriffen vgl. T., Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG), Kommentar, § 11 Rn. 23 u. 25 m.w.N.) reicht nicht aus (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 18.10.1999 - 4 TG 3007/97 -, NVwZ-RR 2000, 581 = HessVGRspr.

    2000, 58 = BauR 2000, 553 = BRS 62 Nr. 144; T., Hessische Bauordnung (HBO), Kommentar, § 53 Rn. 83).

  • BVerwG, 27.06.1991 - 4 B 138.90

    Kunstfreiheit im Bereich der Baugestaltung?

    Auszug aus VG Gießen, 31.03.2008 - 1 K 99/08
    Daran bestehen erhebliche Zweifel, weil das Verunstaltungsverbot zu den baurechtlichen Grundanforderungen gehört (Allgeier/v. Lutzau, Das Baurecht für Hessen, 7. Aufl., § 9 Anm. 9) und das damit verfolgte Ziel, Verunstaltungen abzuwehren (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 27.06.1991, BauR 1991, 727), nur bei seiner Beachtung erreicht werden kann.

    Wegen der schwierigen Bestimmbarkeit des Rechtsbegriffs der Verunstaltung hat eine Beschränkung der Freiheit der Baugestaltung mit großer Zurückhaltung unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit (§§ 3 Abs. 1 Satz 3, HSOG) zu erfolgen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27.06.1991 - 4 B 138.90 -, NVwZ 1991, 983).

  • VG Gießen, 16.04.2007 - 1 E 18/07

    Verwertung der Genehmigung als Sachbescheidungsinteresse grundsätzlich

    Auszug aus VG Gießen, 31.03.2008 - 1 K 99/08
    Denn als Maßnahme zur Erleichterung des formellen Rechts und zur Beschleunigung der Baugenehmigungsverfahren sowie des Abbaus präventiver staatlicher Kontrolltätigkeit unter gleichzeitiger Stärkung der Verantwortlichkeit der Bauherrschaft und der anderen am Bau Beteiligten hat der Gesetzgeber mit der Hessischen Bauordnung vom 18.06.2002 (GVBl. I S. 274) in § 57 HBO das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren gegenüber der Vorläufervorschrift § 67 HBO 1993 im Anwendungsbereich erheblich erweitert und hinsichtlich der bauaufsichtlichen Prüfung deutlich eingeschränkt (vgl. Reg.-Begr., LT-Drucks. 15/3635, S. 150; VG Gießen, Urteil vom 16.04.2007 - 1 E 18/07 -, LKRZ 2007, 314).

    In diesen Fällen des von der Bauaufsichtsbehörde angenommenen Verstoßes gegen materielles Bauordnungsrecht ist sie somit darauf beschränkt (vgl. Reichel/Schulte, Handbuch Bauordnungsrecht, § 14 Rn. 25), entweder die Baugenehmigung wie beantragt zu erteilen respektive - wie hier - über die Genehmigungsfiktion des § 57 Abs. 2 Satz 3 HBO als erteilt gelten zu lassen, oder die Baugenehmigung unter dem Hinweis zu erteilen, dass das Vorhaben gegen materielles Bauordnungsrecht verstoße und repressive bauordnungsrechtliche Maßnahmen drohen, oder - dies ist nur unter engsten Voraussetzungen zulässig (vgl. Reichel/Schulte, a.a.O., § 14 Rn. 37) und in dem hier gegebenen Fall der (angeblichen) Verunstaltung i.S.d. § 9 Abs. 1 HBO ausgeschlossen (vgl. VG Gießen, Urteil vom 16.04.2007, a.a.O, m.w.N.) - die Baugenehmigung wegen fehlendem Sachbescheidungsinteresse zu versagen.

  • BVerwG, 13.04.1995 - 4 B 70.95

    Monumentalfiguren - § 35 Abs. 2, Abs. 3 BauGB, Art. 5 Abs. 3 GG, Baukunst,

    Auszug aus VG Gießen, 31.03.2008 - 1 K 99/08
    Es muss also auf einen gebildeten ästhetischen Eindrücken offenen Durchschnittsbetrachter ankommen (vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 09.06.2000 - 2 B 96.2571 -, BayVBl. 2001, 211) und es muss bei einem nicht unbeträchtlichen, in durchschnittlichem Maße für ästhetische Eindrücke aufgeschlossenen Teil der Betrachter nachdrücklich Protest ausgelöst werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13.04.1995 - 4 B 70.95 -, NJW 1995, 2648; insgesamt zu dem Vorstehenden vgl. T. HBO, a.a.O., § 9 Rn. 4 ff.).
  • BVerwG, 26.01.1996 - 8 C 15.95

    Gebühren und Kosten: Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten im

    Auszug aus VG Gießen, 31.03.2008 - 1 K 99/08
    Notwendig ist die Zuziehung eines Bevollmächtigten dann, wenn es dem Widerspruchsführer nach seinen persönlichen Verhältnissen und wegen der Schwierigkeit der Sache nicht zuzumuten ist, das Vorverfahren selbst zu führen (st. Rspr., vgl. BVerwG, Urteil vom 26.01.1996 - 8 C 15.95 -, BayVBl. 1996, 571, m.w.N.; VG Gießen, Urteil vom 27.02.2007 - 1 E 72/07 -).
  • BVerwG, 03.05.1999 - 3 B 48.99

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus VG Gießen, 31.03.2008 - 1 K 99/08
    Sachlichkeit bedeutet für die Behörde neben dem Ausklammern persönlicher Gesichtspunkte das Verbot, sich die Durchführung der Arbeit zu erleichtern (vgl. BVerwG, Beschluss vom 03.05.1999 - 3 B 48.99 -, BayVBl. 2000, 380; Hess. VGH, Urteil vom 24.04.1963 - OS II 81/62 -, DÖV 1964, 61; VGH Baden-Württemberg, VBlBW 1965, 143; Drews/Wacke/Vogel/Martens, a.a.O., S. 415 f. Rachor in Lisken/Denninger, Handbuch des Polizeirechts, 4. Aufl., 2007, Rn. F 233 ff.; T. HSOG, a.a.O., § 5 Rn. 14) und Arbeit oder Kosten zu sparen, wie es in § 6 Abs. 2 HSOG 1972 noch ausdrücklich normiert war und heute als allgemeiner Rechtsgrundsatz gilt.
  • VGH Hessen, 19.03.1996 - 4 UE 2461/94

    Verunstaltung durch Werbeanlage - Prismenwendeanlage - im 2. Obergeschoß eines

    Auszug aus VG Gießen, 31.03.2008 - 1 K 99/08
    1996, 44 = BRS 57 Nr. 179; Urteil vom 19.03.1996 - 4 UE 2461/94 -, NVwZ-RR 1997, 11 = HessVGRspr.
  • VGH Bayern, 09.06.2000 - 2 B 96.2571
    Auszug aus VG Gießen, 31.03.2008 - 1 K 99/08
    Es muss also auf einen gebildeten ästhetischen Eindrücken offenen Durchschnittsbetrachter ankommen (vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 09.06.2000 - 2 B 96.2571 -, BayVBl. 2001, 211) und es muss bei einem nicht unbeträchtlichen, in durchschnittlichem Maße für ästhetische Eindrücke aufgeschlossenen Teil der Betrachter nachdrücklich Protest ausgelöst werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13.04.1995 - 4 B 70.95 -, NJW 1995, 2648; insgesamt zu dem Vorstehenden vgl. T. HBO, a.a.O., § 9 Rn. 4 ff.).
  • VGH Hessen, 24.04.1963 - OS II 81/62
    Auszug aus VG Gießen, 31.03.2008 - 1 K 99/08
    Sachlichkeit bedeutet für die Behörde neben dem Ausklammern persönlicher Gesichtspunkte das Verbot, sich die Durchführung der Arbeit zu erleichtern (vgl. BVerwG, Beschluss vom 03.05.1999 - 3 B 48.99 -, BayVBl. 2000, 380; Hess. VGH, Urteil vom 24.04.1963 - OS II 81/62 -, DÖV 1964, 61; VGH Baden-Württemberg, VBlBW 1965, 143; Drews/Wacke/Vogel/Martens, a.a.O., S. 415 f. Rachor in Lisken/Denninger, Handbuch des Polizeirechts, 4. Aufl., 2007, Rn. F 233 ff.; T. HSOG, a.a.O., § 5 Rn. 14) und Arbeit oder Kosten zu sparen, wie es in § 6 Abs. 2 HSOG 1972 noch ausdrücklich normiert war und heute als allgemeiner Rechtsgrundsatz gilt.
  • BVerwG, 18.05.1990 - 8 C 48.88

    Wohnungsbindungsverstoß - Ergänzende Ermessensentscheidung - Geldleistungen -

  • BVerfG, 16.10.1979 - 1 BvL 51/79

    Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers im Jugendschutzrecht

  • VGH Hessen, 22.08.1986 - 3 TH 2137/86

    Nutzungsverbot für Wohnwagen zur überwiegend ortsfesten Nutzung

  • VGH Baden-Württemberg, 28.03.2007 - 8 S 159/07

    Abbruchanordnung; immanentes Verbot der Wiedererrichtung; prozessrechtlicher

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.02.1992 - 11 A 2235/89

    Verfassungsrechtliche Anforderungen; Verunstaltungsverbote; Werbeanlagen;

  • VGH Hessen, 25.05.2001 - 4 TG 764/01

    Vorbeugendes Einschreiten gegen Werbetafel auf fahrbarem Anhänger

  • VGH Hessen, 24.05.1985 - 3 UE 658/85

    Werbetafel; Verunstaltung des Anbringungsortes

  • OVG Berlin, 19.02.1971 - II B 102.68
  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.10.2008 - 8 A 10942/08

    Vereinfachtes Genehmigungsverfahren; Prüfungsprogramm; Sachbescheidungsinteresse;

    Dass die Bauaufsichtsbehörde die Baugenehmigung unter dem Gesichtspunkt fehlenden Sachbescheidungsinteresses versagen kann, wenn das Bauvorhaben in Widerspruch zu Anforderungen steht, die nicht Gegenstand des eingeschränkten Prüfungsprogramms sind, entspricht entgegen der Auffassung der Klägerin der ganz überwiegenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur einschließlich der von ihr selbst vorgelegten Urteile (vgl. Jäde, BayVBl. 2005, 301 m.w.N.; Schretter/Schenk, in: Reichel/Schulte, Handbuch Bauordnungsrecht, 2004, 14. Kapitel, Rn. 24 m.w.N.; BayVGH, Urteil vom 23. März 2006, BayVBl. 2006, 537 und juris Rn. 18; BayVGH, Beschluss vom 3. September 2007 - 1 ZB 07.151 -, juris Rn. 14; VG Gießen, Urteil vom 31. März 2008 - 1 K 99/08.Gi - S. 8 d.U.).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.01.2010 - L 7 KA 142/09

    Anerkennung als Belegarzt; Belegarztvertrag; notwendige Beiladung

    Statusentscheidungen auf Vorrat, die offen lassen, wann von der Begünstigung Gebrauch gemacht werden soll, sind jedoch ebenso missbräuchlich wie Statusentscheidungen vorbereitende Anträge auf Vorrat (hierzu: BSG, SozR 3-5520 § 25 Nr. 5; zur Unzulässigkeit sonstiger behördlicher Entscheidungen "auf Vorrat": VG Gießen, Urteil vom 31. März 2008, Az.: 1 K 99/08 - zu einer vorbeugenden bauaufsichtsbehördlichen Verfügung - OVG Schleswig-Holstein, NordÖR 2007, 452 - zum Sofortvollzug einer Bodenabbaugenehmigung - VG Minden, Beschluss vom 04. September 2000, Az.: 11 L 1135/00.A, veröffentlicht in Juris (nur Leitsätze) - zu einer Abschiebungsandrohung).
  • VG Darmstadt, 29.07.2008 - 9 L 889/08

    Vorsorgliche Untersagung der Nutzung eines Beherbergungsbetriebes

    Müsste die Behörde in diesen Fällen stets die Aufnahme der baurechtswidrigen Nutzung abwarten, bevor sie repressiv tätig wird, so würde die Aufrechterhaltung bzw. Wiederherstellung baurechtmäßiger Zustände für einen unabsehbaren Zeitraum erschwert oder gar vereitelt (zu einschränkend: VG Gießen, Urt. v. 31.03.2008, 1 K 99/08.GI-Juris -).
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