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   VG Greifswald, 11.10.2017 - 3 A 1233/16 HGW   

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https://dejure.org/2017,40476
VG Greifswald, 11.10.2017 - 3 A 1233/16 HGW (https://dejure.org/2017,40476)
VG Greifswald, Entscheidung vom 11.10.2017 - 3 A 1233/16 HGW (https://dejure.org/2017,40476)
VG Greifswald, Entscheidung vom 11. Oktober 2017 - 3 A 1233/16 HGW (https://dejure.org/2017,40476)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Antrag mit "wesentlichen Änderungen" löst neue Gebühren aus!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 20.03.2014 - 4 C 11.13

    Streitgegenstand; Beschränkung des ~; Klageerweiterung; Berufungsbegründung;

    Auszug aus VG Greifswald, 11.10.2017 - 3 A 1233/16
    Der Grundsatz von Treu und Glauben gehört zu den allgemeinen Grundsätzen des Verwaltungsrechts (BVerwG, Urt. v. 20.03.2014 - 4 C 11/13 -, juris Rn. 29 m.w.N.).
  • BVerwG, 24.02.2010 - 9 C 1.09

    Erschließungsbeitrag; bereits hergestellte Erschließungsanlage; räumliche

    Auszug aus VG Greifswald, 11.10.2017 - 3 A 1233/16
    Er bedarf der Konkretisierung, die anhand von Fallgruppen vorgenommen wird und zu denen u.a. der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung gehört (vgl. hierzu allgemein z.B. Palandt, BGB, 73. Aufl. 2014, § 242 Rn. 42 ff.; im öffentlichen Recht z.B. Urteil vom 24. Februar 2010 - BVerwG 9 C 1.09 - BVerwGE 136, 126 Rn. 38).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.06.1998 - 9 A 2976/97

    Verwaltungsgebühren; Rückwirkung; Rückbewirkung von Rechtsfolgen;

    Auszug aus VG Greifswald, 11.10.2017 - 3 A 1233/16
    Ist eine bestimmte Tarifstelle für die mit dem Antrag begehrte Amtshandlung normiert, ist damit die Gebührenschuld dem Grunde nach und, soweit in der jeweiligen Tarifstelle bestimmte Gebührensätze, Gebührenrahmen oder Festgebühren festgelegt sind, die Gebühr auch der Höhe nach in dem jeweils festgelegten Umfang (Rahmen, Satz, Festbetrag) entstanden, so dass nachträgliche Rechtsänderungen grundsätzlich keinen Einfluss auf diese Faktoren haben, auch wenn die Amtshandlung unter der Geltung des neuen Rechts erst beendet wird (vgl. OVG Münster, Urt. v. 24.06.1998 - 9 A 2976/97 -, juris Rn. 31).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.12.2022 - 3 LB 851/17

    Heranziehung zu Verwaltungsgebühren für Antrag auf Erteilung eines

    Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Greifswald vom 11. Oktober 2017 - 3 A 1233/16 HGW - teilweise geändert und wie folgt neu gefasst:.

    Die Klägerin hat am 14. Juli 2016 beim Verwaltungsgericht Greifswald Klage auf Aufhebung des Gebührenbescheids und Erstattung der gezahlten Gebühren nebst Zinsen erhoben (Az. 3 A 1233/16).

    das Urteil des VG Greifswald vom 11. Oktober 2017, Aktenzeichen 3 A 1233/16 HGW, abzuändern, soweit es die Klage abgewiesen hat,.

  • OVG Schleswig-Holstein, 24.05.2018 - 4 LB 27/17

    Abschiebungsverbot nach Flüchtlingsanerkennung in Bulgarien

    Im Übrigen schließt er sich den Ausführungen des VGH Kassel im Urteil vom 4. November 2016 (Az. 3 A 1233/16 A.) an.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.05.2022 - 3 M 767/21

    Heranziehung zu antragsgebundenen Vermessungsgebühren; Feststellung des

    Für Erstere - nur um diese geht es hier - legt § 11 Abs. 1 erste Var. VwKostG M-V den Zeitpunkt der Entstehung der Gebührenpflicht zwingend auf den Zeitpunkt der Antragstellung bei der zuständigen Behörde fest; zu diesem Zeitpunkt entsteht die Gebührenschuld dem Grunde nach (VG Greifswald, Urteil vom 11. Oktober 2017 - 3 A 1233/16 HGW -, juris Rn. 33).
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