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   VG Greifswald, 16.11.2017 - 3 A 1282/14   

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VG Greifswald, 16.11.2017 - 3 A 1282/14 (https://dejure.org/2017,45899)
VG Greifswald, Entscheidung vom 16.11.2017 - 3 A 1282/14 (https://dejure.org/2017,45899)
VG Greifswald, Entscheidung vom 16. November 2017 - 3 A 1282/14 (https://dejure.org/2017,45899)
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  • VG Greifswald, 02.11.2017 - 3 A 1058/15

    Kommunalbeitrag: Heranziehung zu Anschlussbeiträgen

    Auszug aus VG Greifswald, 16.11.2017 - 3 A 1282/14
    Zweifel an der Wirksamkeit der Satzung bestehen nicht (zuletzt: VG Greifswald, Urt. v. 02.11.2017 - 3 A 1058/15 -, juris Rn. 21 ff.).

    Auch die in § 5 ABS normierten Beitragssätze begegnen keinen Bedenken (eingehend: VG Greifswald, Urt. v. 02.11.2017 - 3 A 1058/15 -, juris Rn. 21 ff.).

    Die am 14. September 2017 erfolgte Fehlerheilung nach § 2 Abs. 3 KAG M-V (VG Greifswald, Urt. v. 02.11.2017 a.a.O.) wirkt zurück auf den Erlasszeitpunkt der Satzung (Aussprung in: Aussprung/Siemers/Holz, KAG M-V, Stand 12/2016, § 2 Anm. 8.3.3.2).

    Entgegen der Auffassung der Kläger begründet die Vereinbarung in § 4 Abs. 3 des Grundstückskaufvertrages, an deren Prüfung das Verwaltungsgericht nicht wegen fehlender Rechtswegzuständigkeit gehindert ist (zuletzt: VG Greifswald, Urt. v. 02.11.2017 - 3 A 1058/15 -, juris Rn. 35 ff.) keinen Einwand gegen die Beitragserhebung; insbesondere haben die Vertragsparteien keine Freistellung von Anschlussbeiträgen vereinbart.

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.09.2010 - 4 K 12/07

    Gültigkeit einer Trinkwasserbeitragssatzung - Tiefenbegrenzung

    Auszug aus VG Greifswald, 16.11.2017 - 3 A 1282/14
    Das Normenkontrollgericht hat die Ermessensausübung durch den Satzungsgeber nur auf deren Übereinstimmung mit den gesetzlichen Erfordernissen zu überprüfen, darf jedoch keine eigene Entscheidung an die Stelle der zu überprüfenden Ermessensentscheidung setzen (so grundlegend OVG Greifswald, Urt. v. 14.09.2010 - 4 K 12/07 -, juris Rn. 75 ff. m.w.N., daran anschließend OVG Greifswald, Urt. v. 10.10.2012 - 1 L 289/11 -, juris Rn. 33 f.).

    Nach der Rechtsprechung des OVG Greifswald darf der Satzungsgeber bei Ermittlung der ortsüblichen Bebauungstiefe seine Untersuchung der örtlichen Verhältnisse auf repräsentativ ausgewählte Ortslagen beschränken (vgl. etwa OVG Greifswald, Urt. v. 30.04.2014 - 1 L 80/12 -, juris Rn. 20, im Anschluss an OVG Greifswald, Urt. v. 14.09.2010 - 4 K 12/07 -, juris Rn. 78).

    Aus all dem folgt, dass für die Annahme der Ortsüblichkeit eine zahlenmäßig hinreichend große Gruppe von Grundstücken ausreichend ist, die in etwa die gleichen Bebauungstiefen aufweisen, sodass von einer üblichen Tiefe gesprochen werden kann (OVG Greifswald, Urt. v. 14.09.2010 - 4 K 12/07 -, juris Rn. 83; Urt. v. 21. April 2015 - 1 K 46/11 -, juris Rn. 54).

    Dieser Fehler, der erst "bekannt" ist, seitdem das OVG Mecklenburg-Vorpommern in dem Urteil vom 14. Dezember 2010 (- 4 K 12/07 -) die Anforderungen an die Ermittlung der Tiefenbegrenzung definiert hat, haftet sämtlichen Vorgängersatzungen an.

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.04.2015 - 1 K 46/11

    Normenkontrolle einer Trinkwasserbeitragssatzung

    Auszug aus VG Greifswald, 16.11.2017 - 3 A 1282/14
    Für den Kostenersatzanspruch für zusätzliche Grundstücksanschlüsse nach § 10 Abs. 3 KAG M-V i.V.m. § 10 ABS ist die Zugehörigkeit des Grundstücksanschlusses zur öffentlichen Einrichtung ohne Belang (OVG Greifswald, Urt. v. 21.04.2015 - 1 K 46/11 -, juris Rn. 65).

    Da eine exakte Bemessung der Vorteile in der Praxis mit einem nicht akzeptablen Aufwand verbunden wäre, sind Wahrscheinlichkeitsmaßstäbe anerkannt, insbesondere ist es zulässig, Vorteile nach einem kombinierten Grundstücksflächen- und Vollgeschossmaßstab (Schmutzwasser) bzw. Grundstücksflächenmaßstab (Niederschlagswasser) zu bemessen (vgl. OVG Greifswald, Urt. v. 21. April 2015 - 1 K 46/11 -, juris Rn. 47).

    Dabei bestehen keine Bedenken dagegen, dass er dabei auf die rückwärtige Grenze der "letzten Bebauung" abgestellt hat (vgl. OVG Greifswald, Urt. v. 21. April 2015 - 1 K 46/11 -, juris Rn. 52).

    Aus all dem folgt, dass für die Annahme der Ortsüblichkeit eine zahlenmäßig hinreichend große Gruppe von Grundstücken ausreichend ist, die in etwa die gleichen Bebauungstiefen aufweisen, sodass von einer üblichen Tiefe gesprochen werden kann (OVG Greifswald, Urt. v. 14.09.2010 - 4 K 12/07 -, juris Rn. 83; Urt. v. 21. April 2015 - 1 K 46/11 -, juris Rn. 54).

  • BVerwG, 30.05.2012 - 9 C 5.11

    Gesetzlicher Richter; Besetzungsrüge; Vorlagepflicht; Rückwirkung; fehlende

    Auszug aus VG Greifswald, 16.11.2017 - 3 A 1282/14
    Dieser Vorschrift ist die Ermächtigung zu entnehmen, vom Abgabenrecht abweichende vertragliche Regelungen über die Kosten von Erschließungsmaßnahmen zu treffen (BVerwG, Urt. v. 30.05.2012 - 9 C 5.11 -, juris Rn. 38 ff.), wobei dies auch für nach Landesrecht beitragsfähige Erschließungsanlagen und damit für die vorliegend in Rede stehenden Anschlussbeiträge gilt (vgl. BVerwG a.a.O., Rn. 48).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.09.2016 - 1 L 212/13

    Anschlussbeitrag für Schmutzwasser

    Auszug aus VG Greifswald, 16.11.2017 - 3 A 1282/14
    Mit Blick auf die Definition einer von der Entstehung der Beitragspflicht unabhängigen Festsetzungshöchstfrist in § 12 Abs. 2 Nr. 1 KAG M-V hat sich die Möglichkeit der Beitragserhebung weder "verflüchtigt", noch verstößt sie gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz des Vertrauensschutzes (OVG Greifswald, Urt. v. 06.09.2016 - 1 L 212/13 -, juris Rn. 68 ff.; rechtskräftig durch BVerwG, Beschl. v. 18.05.2017 - 9 B 71.16 -, juris).
  • BVerwG, 18.05.2017 - 9 B 71.16

    Erforderlichkeit einer zeitlichen Befristung für die Festsetzung

    Auszug aus VG Greifswald, 16.11.2017 - 3 A 1282/14
    Mit Blick auf die Definition einer von der Entstehung der Beitragspflicht unabhängigen Festsetzungshöchstfrist in § 12 Abs. 2 Nr. 1 KAG M-V hat sich die Möglichkeit der Beitragserhebung weder "verflüchtigt", noch verstößt sie gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz des Vertrauensschutzes (OVG Greifswald, Urt. v. 06.09.2016 - 1 L 212/13 -, juris Rn. 68 ff.; rechtskräftig durch BVerwG, Beschl. v. 18.05.2017 - 9 B 71.16 -, juris).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.04.1999 - 1 M 12/99

    Beitrag, Schmutzwasserkanal, Herstellung, Verbesserung, Differenzierung von

    Auszug aus VG Greifswald, 16.11.2017 - 3 A 1282/14
    Vor diesem Hintergrund handelt es sich bei der ständigen Rechtsprechung des OVG Greifswald seit dem Jahre 1999 (OVG Greifswald, Beschl. v. 21.04.1999 - 1 M 12/99 -, LKV 2000, S. 161), wonach sachliche Beitragspflichten nur auf Grundlage einer wirksamen Satzung entstehen können, lediglich um die Klarstellung der seit dem Inkrafttreten des Kommunalabgabengesetzes 1991 bestehenden Rechtslage und nicht - wie die Kläger meinen - um eine vom Wortlaut der genannten Vorschriften abweichende Rechtsprechung.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.10.2011 - 4 K 31/06

    Aufgabenbeschreibung eines Abwasserzweckverbands; gebührenrechtliche Folgen von

    Auszug aus VG Greifswald, 16.11.2017 - 3 A 1282/14
    Bei der Frage der Ortsüblichkeit geht es allerdings nicht um die Ermittlung einer exakt berechenbaren Größe (OVG Greifswald, Urt. v. 12.10.2011 - 4 K 31/06 -, juris Rn. 60).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.10.2012 - 1 L 289/11

    Anschlussbeitrag Trinkwasser; sachgerechte Ermittlung einer

    Auszug aus VG Greifswald, 16.11.2017 - 3 A 1282/14
    Das Normenkontrollgericht hat die Ermessensausübung durch den Satzungsgeber nur auf deren Übereinstimmung mit den gesetzlichen Erfordernissen zu überprüfen, darf jedoch keine eigene Entscheidung an die Stelle der zu überprüfenden Ermessensentscheidung setzen (so grundlegend OVG Greifswald, Urt. v. 14.09.2010 - 4 K 12/07 -, juris Rn. 75 ff. m.w.N., daran anschließend OVG Greifswald, Urt. v. 10.10.2012 - 1 L 289/11 -, juris Rn. 33 f.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 05.12.2016 - 1 K 8/13

    Bestimmtheit einer Beitragssatzung bezüglich der beitragspflichtigen Benutzung

    Auszug aus VG Greifswald, 16.11.2017 - 3 A 1282/14
    Eine Beitragssatzung ist nur dann materiell-rechtlich wirksam, wenn ihr eine hinreichend bestimmte und widerspruchsfreie Definition der öffentlichen Einrichtung, für die Anschlussbeiträge erhoben werden, zugrunde liegt (OVG Greifswald, Urt. v. 05.12.2016 - 1 K 8/13 -, S. 8 des Entscheidungsumdrucks).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.04.2014 - 1 L 80/12

    Qualifizierte Tiefenbegrenzung im Anschlussbeitragsrecht

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