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   VG Halle, 04.08.2022 - 1 B 280/22   

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VG Halle, 04.08.2022 - 1 B 280/22 (https://dejure.org/2022,31478)
VG Halle, Entscheidung vom 04.08.2022 - 1 B 280/22 (https://dejure.org/2022,31478)
VG Halle, Entscheidung vom 04. August 2022 - 1 B 280/22 (https://dejure.org/2022,31478)
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  • OVG Niedersachsen, 11.08.2009 - 12 ME 156/09

    Ausschluss der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen im Regelfall durch den

    Auszug aus VG Halle, 04.08.2022 - 1 B 280/22
    Hierzu reicht nach der nahezu einhelligen obergerichtlichen Rechtsprechung bereits der einmalige Konsum harter Drogen aus, ohne dass es insoweit noch darauf ankommt, ob der Fahrerlaubnisinhaber unter dem Einfluss des Betäubungsmittels am Straßenverkehr teilgenommen hat und ob er dabei fahruntüchtig war (stetige Rechtsprechung, vgl. nur OVG Sachsen-Anhalt, Beschlüsse vom 31. Juli 2014 - 3 M 346/13 -, vom 19. Oktober 2010 - 3 M 358/10 - und vom 28. Februar 2007 - 1 M 219/06 - juris; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 11. August 2009 - 12 ME 156/09 - juris).

    Dieser umfassende Eignungsausschluss beruht insbesondere auf der Gefährlichkeit dieser Substanzen und der fehlenden subjektiven Wirkungskontrolle (so OVG Niedersachsen, Beschluss vom 11. August 2009 - 12 ME 156/09 - juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2012 - 16 B 231/12

    Erfordernis eines wissentlichen Konsums für die im Regelfall die Kraftfahreignung

    Auszug aus VG Halle, 04.08.2022 - 1 B 280/22
    Denn bei einer einmaligen unwissentlichen Aufnahme von Betäubungsmitteln kann es an einer beachtlichen Wiederholungswahrscheinlichkeit, die ihrerseits Grundlage für die regelmäßige Annahme der Kraftfahrungeeignetheit von Konsumenten so genannter harter Drogen ist, fehlen (vgl. OVG Nordrhein-Westphalen, Beschl. v. 22. März 2012 - 16 B 231/12 - juris; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 13. April 2012 - 3 M 47/12 - juris).

    Der Fall einer versehentlichen bzw. missbräuchlich durch Dritte herbeigeführten Einnahme eines Betäubungsmittels stellt sich dagegen als ein Ausnahmetatbestand dar, zu dem nur der Betroffene als der am Geschehen Beteiligte Klärendes beitragen kann und der daher von diesem jedenfalls glaubhaft und widerspruchsfrei dargetan werden muss (vgl. OVG Nordrhein-Westphalen, Beschl. v. 22. März 2012 - 16 B 231/12 - juris).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.02.2007 - 1 M 219/06

    Entziehung der Fahrerlaubnis

    Auszug aus VG Halle, 04.08.2022 - 1 B 280/22
    Hierzu reicht nach der nahezu einhelligen obergerichtlichen Rechtsprechung bereits der einmalige Konsum harter Drogen aus, ohne dass es insoweit noch darauf ankommt, ob der Fahrerlaubnisinhaber unter dem Einfluss des Betäubungsmittels am Straßenverkehr teilgenommen hat und ob er dabei fahruntüchtig war (stetige Rechtsprechung, vgl. nur OVG Sachsen-Anhalt, Beschlüsse vom 31. Juli 2014 - 3 M 346/13 -, vom 19. Oktober 2010 - 3 M 358/10 - und vom 28. Februar 2007 - 1 M 219/06 - juris; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 11. August 2009 - 12 ME 156/09 - juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.04.2014 - 16 B 89/14

    Gefahrenlage durch Verkehrsteilnahme von Konsumenten sog. harter Drogen bzgl.

    Auszug aus VG Halle, 04.08.2022 - 1 B 280/22
    Wer sich auf eine ausnahmsweise unbewusste Aufnahme eines Betäubungsmittels beruft, muss einen detaillierten, in sich schlüssigen und auch im Übrigen glaubhaften Sachverhalt vortragen, der einen solchen Geschehensablauf als ernsthaft möglich erscheinen lässt (vgl. nur OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 7. April 2014 - 16 B 89/14 - juris).
  • VGH Bayern, 16.04.2018 - 11 ZB 18.344

    Abbruch eines Drogenabstinenzprogramms

    Auszug aus VG Halle, 04.08.2022 - 1 B 280/22
    Die eignungsausschließende Einnahme von Betäubungsmitteln setzt grundsätzlich einen willentlichen Konsum voraus (BayVGH, Beschluss vom 16.4.2018 - 11 ZB 18.344 - juris).
  • VGH Bayern, 10.08.2011 - 11 CS 11.1271

    Begründung des Sofortvollzugs

    Auszug aus VG Halle, 04.08.2022 - 1 B 280/22
    Im Übrigen ergibt sich im Bereich des Sicherheitsrechts das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung - so auch hier - bereits aus den Gesichtspunkten, die für den Erlass des Verwaltungsaktes maßgebend waren (vgl. BayVGH, Beschluss vom 10. August 2011 - 11 CS 11.1271 - juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.04.2012 - 3 M 47/12

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen einmaligen Konsums sog. harter Drogen (hier:

    Auszug aus VG Halle, 04.08.2022 - 1 B 280/22
    Denn bei einer einmaligen unwissentlichen Aufnahme von Betäubungsmitteln kann es an einer beachtlichen Wiederholungswahrscheinlichkeit, die ihrerseits Grundlage für die regelmäßige Annahme der Kraftfahrungeeignetheit von Konsumenten so genannter harter Drogen ist, fehlen (vgl. OVG Nordrhein-Westphalen, Beschl. v. 22. März 2012 - 16 B 231/12 - juris; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 13. April 2012 - 3 M 47/12 - juris).
  • OVG Saarland, 25.01.1993 - 1 W 78/92

    Entziehung; Fahrerlaubnis; Trunkenheitsfahrt; Gutachten; Gesamtwürdigung;

    Auszug aus VG Halle, 04.08.2022 - 1 B 280/22
    In Fällen des Entzuges der Fahrerlaubnis - wie hier - ist ein besonderes Vollzugsinteresse anzunehmen, wenn die Rechtsverfolgung des Fahrerlaubnisinhabers in der Hauptsache offen-sichtlich aussichtslos ist oder wenn jedenfalls gewichtige Gründe dafür sprechen, dass er ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist und deswegen zugleich ernstlich zu befürchten ist, dass er bis zu einer Hauptsacheentscheidung durch sein Verhalten den Straßenverkehr gefährden wird (vgl. OVG Saarlouis, Beschluss vom 25. Januar 1993 - 1 W 78/92 - NZV 1993, 416).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.10.2010 - 3 M 358/10

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Drogenkonsum

    Auszug aus VG Halle, 04.08.2022 - 1 B 280/22
    Hierzu reicht nach der nahezu einhelligen obergerichtlichen Rechtsprechung bereits der einmalige Konsum harter Drogen aus, ohne dass es insoweit noch darauf ankommt, ob der Fahrerlaubnisinhaber unter dem Einfluss des Betäubungsmittels am Straßenverkehr teilgenommen hat und ob er dabei fahruntüchtig war (stetige Rechtsprechung, vgl. nur OVG Sachsen-Anhalt, Beschlüsse vom 31. Juli 2014 - 3 M 346/13 -, vom 19. Oktober 2010 - 3 M 358/10 - und vom 28. Februar 2007 - 1 M 219/06 - juris; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 11. August 2009 - 12 ME 156/09 - juris).
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