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   VG Halle, 06.02.2020 - 5 A 33/19 HAL   

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VG Halle, 06.02.2020 - 5 A 33/19 HAL (https://dejure.org/2020,10069)
VG Halle, Entscheidung vom 06.02.2020 - 5 A 33/19 HAL (https://dejure.org/2020,10069)
VG Halle, Entscheidung vom 06. Februar 2020 - 5 A 33/19 HAL (https://dejure.org/2020,10069)
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  • BVerwG, 29.06.2015 - 1 C 2.15

    Abschiebungsschutz; Widerruf; Überprüfung, umfassende.

    Auszug aus VG Halle, 06.02.2020 - 5 A 33/19
    Danach hat das Gericht im Anfechtungsprozess gegen den Widerruf von Abschiebungsschutz nach nationalem Recht den Widerrufsbescheid umfassend auf seine Rechtmäßigkeit zu prüfen und dabei auch vom Kläger nicht geltend gemachte Anfechtungsgründe sowie von der Behörde nicht geltend gemachte Widerrufsgründe einzubeziehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Juni 2015 - 1 C 2.15 - juris, Rn. 14).
  • BVerwG, 29.09.2011 - 10 C 24.10

    Widerruf; Widerrufsfrist; Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; unionsrechtlich

    Auszug aus VG Halle, 06.02.2020 - 5 A 33/19
    Durch neue Tatsachen muss sich eine andere Grundlage für die Gefahrenprognose bei dem jeweiligen, Abschiebungsverbot ergeben (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. September 2011 - 10 C 24.10 - juris, Rdnr. 16): Sind danach die tatsächlichen Voraussetzungen für das konkret festgestellte Abschiebungsverbot entfallen, ist zudem zu prüfen, ob nationaler zielstaatsbezogener Abschiebungsschutz aus anderen Gründen besteht (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 3. März 2016 - 13 A 1828/09.A - juris, Rn. 36).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.03.2016 - 13 A 1828/09

    Feststellung eines Abschiebungsverbots nach Afghanistan; Widerruf eines

    Auszug aus VG Halle, 06.02.2020 - 5 A 33/19
    Durch neue Tatsachen muss sich eine andere Grundlage für die Gefahrenprognose bei dem jeweiligen, Abschiebungsverbot ergeben (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. September 2011 - 10 C 24.10 - juris, Rdnr. 16): Sind danach die tatsächlichen Voraussetzungen für das konkret festgestellte Abschiebungsverbot entfallen, ist zudem zu prüfen, ob nationaler zielstaatsbezogener Abschiebungsschutz aus anderen Gründen besteht (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 3. März 2016 - 13 A 1828/09.A - juris, Rn. 36).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.10.2018 - 3 L 393/18

    Asyl Afghanistan; Sicherheitslage in Kabul

    Auszug aus VG Halle, 06.02.2020 - 5 A 33/19
    Diese wird wiederum durch eine Vielzahl einzelfallbezogener Kriterien bestimmt, zum Beispiel seine Schul- und Ausbildung, seine berufliche Qualifikation, sein Alter, seinen Gesundheitszustand, sein Geschlecht, seinen Familienstand, Alter und Betreuungsbedarf seiner Kinder, Vorhandensein eines familiären Netzwerkes und seine wirtschaftliche Situation (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschlüsse vom 24. Oktober 2018 - 3 L 393/18 - juris, Rdnr. 5, und vom 14. Januar 2019 - 3 L 442/18 -).
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