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   VG Halle, 07.06.2023 - 7 A 73/23 HAL   

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VG Halle, 07.06.2023 - 7 A 73/23 HAL (https://dejure.org/2023,24901)
VG Halle, Entscheidung vom 07.06.2023 - 7 A 73/23 HAL (https://dejure.org/2023,24901)
VG Halle, Entscheidung vom 07. Juni 2023 - 7 A 73/23 HAL (https://dejure.org/2023,24901)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • VG Koblenz, 08.01.2020 - 2 K 490/19

    Kein Akteneinsichtsrecht nach dem Landestransparenzgesetz in Ermittlungsakten der

    Auszug aus VG Halle, 07.06.2023 - 7 A 73/23
    Die Bewertung des Akteninhalts ändert sich nach dem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens oder nach dem Abschluss des Vollstreckungsverfahrens nicht (vgl. VG Koblenz - Urteil vom 8. Januar 2020 - 2 K 490/19.JO - juris m. w. N.).

    Der Schwerpunkt des Handelns ist daher in der Rechtspflege und nicht der Verwaltung zu sehen (vgl. VG Koblenz - Urteil vom 8. Januar 2020 - 2 K 490/19.JO - juris m. w. N.).

    Sie ist eine Nachwirkung der eingeleiteten Strafverfolgungsmaßnahmen und damit Teil der staatsanwaltschaftlichen Tätigkeit auf dem Gebiet der Strafrechtspflege (VG Koblenz - Urteil vom 8. Januar 2020 - 2 K 490/19.JO - juris m. w. N.).

  • BGH, 05.04.2006 - 5 StR 589/05

    Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes vom 5. September 2005

    Auszug aus VG Halle, 07.06.2023 - 7 A 73/23
    Diese Regelungen sind abschließend (OVG Mecklenburg-Vorpommern a. a. O. mit Verweis auf BGH, Beschluss vom 5. April 2006 - 5 StR 589/05- juris).

    Überdies ergibt sich aus dem Gesetzesentwurf zum Informationsfreiheitsgesetz sowie der zu diesem Gesetz ergangenen Rechtsprechung, dass die Vorschriften der Strafprozessordnung das Informationsfreiheitsgesetz - IFG - verdrängen (vgl. BGH, Beschluss vom 5. April 2006 - 5 StR 589/05 -, juris, Rn. 2 sowie BT-Drs.

  • BVerwG, 28.02.2019 - 7 C 23.17

    Kein Anspruch auf Informationszugang gegen Generalbundesanwalt in einem

    Auszug aus VG Halle, 07.06.2023 - 7 A 73/23
    Es kommt deshalb grundsätzlich für den Zugang zu Informationen nicht darauf an, ob eine ministerielle Maßnahme der Aufsicht und Leitung (§ 147 Nr. 1 GVG) zu Recht ergangen ist (vgl. für den Bereich des IFG BVerwG, Urteil vom 28. Februar 2019 - 7 C 23.17 - juris).

    Nach dieser Bestimmung kann auch eine Privatperson Auskünfte aus Akten erhalten, die dem Gericht vorliegen oder diesem im Falle der Erhebung der öffentlichen Klage vorzulegen wären, soweit er hierfür ein berechtigtes Interesse darlegt (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Februar 2019 - 7 C 23.17 - juris).

  • BVerwG, 14.04.1988 - 3 C 65.85

    Fleischbeschauer - Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft (vgl. Nr. 23 RiStBV),

    Auszug aus VG Halle, 07.06.2023 - 7 A 73/23
    Hierzu gehören außer der Strafverfolgung selbst, d.h. der Durchführung von Strafverfahren sowie der Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen, auch die damit im Zusammenhang stehenden Maßnahmen zur Ermöglichung und geordneten Durchführung der Strafverfolgungs- und Strafvollstreckungstätigkeit (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. April 1988 - 3 C 65/85 - juris).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 14. April 1988 - 3 C 65/85 - juris) gehören zum Gebiet der "Strafrechtspflege" außer der Strafverfolgung selbst, d.h. der Durchführung von Strafverfahren sowie der Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen, auch die damit im Zusammenhang stehenden Maßnahmen zur Ermöglichung und geordneten Durchführung der Strafverfolgungs- und Strafvollstreckungstätigkeit.

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.04.2013 - 1 L 140/10

    Verfahren nach dem Informationsfreiheitsgesetz

    Auszug aus VG Halle, 07.06.2023 - 7 A 73/23
    Hiernach bestehe auch nach der Rechtsprechung des OVG Mecklenburg-Vorpommern im Urteil vom 24. April 2013 (1 L 140/10) kein Anspruch auf Akteneinsicht in BeStra-Akten.

    Sie umfasst alle Tätigkeiten, die geeignet sein können, die Entschließung, ob ein die Strafverfolgung rechtfertigender Sachverhalt gegeben ist und ob von dem Strafverfolgungsanspruch des Staates Gebrauch gemacht werden soll, erst zu ermöglichen (OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 24. April 2013 - 1 L 140/10 mit Verweis auf OVG Münster, Beschluss vom 21. April 1977 - XII B 87/77; OVG Lüneburg, Beschluss vom 25. August 1983 - 11 B 928/83; jeweils juris).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.06.2021 - 12 B 16.19

    Informationsfreiheit; Informationszugang; Behörde; funktioneller Behördenbegriff;

    Auszug aus VG Halle, 07.06.2023 - 7 A 73/23
    Danach liegt materielle Verwaltungstätigkeit vor, wenn das Handeln staatlicher Organe weder Gesetzgebung noch Rechtsprechung oder -pflege darstellt (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23. Juni 2021 - 12 B 16.19 - juris m. w. N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.04.1977 - XII B 87/77
    Auszug aus VG Halle, 07.06.2023 - 7 A 73/23
    Sie umfasst alle Tätigkeiten, die geeignet sein können, die Entschließung, ob ein die Strafverfolgung rechtfertigender Sachverhalt gegeben ist und ob von dem Strafverfolgungsanspruch des Staates Gebrauch gemacht werden soll, erst zu ermöglichen (OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 24. April 2013 - 1 L 140/10 mit Verweis auf OVG Münster, Beschluss vom 21. April 1977 - XII B 87/77; OVG Lüneburg, Beschluss vom 25. August 1983 - 11 B 928/83; jeweils juris).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 25.08.1983 - 11 B 928/83
    Auszug aus VG Halle, 07.06.2023 - 7 A 73/23
    Sie umfasst alle Tätigkeiten, die geeignet sein können, die Entschließung, ob ein die Strafverfolgung rechtfertigender Sachverhalt gegeben ist und ob von dem Strafverfolgungsanspruch des Staates Gebrauch gemacht werden soll, erst zu ermöglichen (OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 24. April 2013 - 1 L 140/10 mit Verweis auf OVG Münster, Beschluss vom 21. April 1977 - XII B 87/77; OVG Lüneburg, Beschluss vom 25. August 1983 - 11 B 928/83; jeweils juris).
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