Rechtsprechung
   VG Halle, 22.01.2019 - 4 A 144/18 HAL   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,1766
VG Halle, 22.01.2019 - 4 A 144/18 HAL (https://dejure.org/2019,1766)
VG Halle, Entscheidung vom 22.01.2019 - 4 A 144/18 HAL (https://dejure.org/2019,1766)
VG Halle, Entscheidung vom 22. Januar 2019 - 4 A 144/18 HAL (https://dejure.org/2019,1766)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,1766) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Kurzfassungen/Presse (6)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Miniatur Bullterrier allein aufgrund des Phänotyps ein "gefährlicher Hund"?

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Erhöhte Hundesteuer: Ist ein Miniatur Bullterrier ein gefährlicher Hund?

  • lto.de (Kurzinformation)

    Hundesteuer eines Miniature Bullterrier: Klein, aber gefährlich

  • sachsen-anhalt.de (Pressemitteilung)

    Erhöhte Hundesteuer für Miniatur Bullterrier rechtmäßig

  • Jurion (Kurzinformation)

    Erhöhte Hundesteuer für Miniatur Bullterrier rechtmäßig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Erhöhte Hundesteuer für Miniatur Bullterrier zulässig - Miniatur Bullterrier darf trotz eigenständiger Rasse allein aufgrund des optischen Erscheinungsbildes der Rasse der Bullterrier zugeordnet werden

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • VG Halle, 21.03.2019 - 1 A 241/16

    VG (HAL) Miniatur Bullterrier kein gefährlicher Hund im Sinne des Gesetzes

    Abgesehen davon gibt es eine abweichende, erstinstanzliche Entscheidungen (vgl. VG Halle, Urteil vom 22. Januar 2019 - 4 A 144/18 HAL).
  • VG Schleswig, 22.06.2020 - 4 B 21/20

    Rundfunk- und Fernsehrecht einschl. Beitragsbefreiung - Festsetzung - Antrag auf

    Hiergegen wendet sich der Antragsteller in einem bei der Kammer anhängigen Klageverfahren - 4 A 144/18 -.

    Die Bescheide vom 1. August 2016, 1. Oktober 2016 und 2. Januar 2017 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 26. März 2018 sind formell rechtmäßig; insbesondere hat der Antragsgegner als zuständige Landesrundfunkanstalt die in der Hauptsache - 4 A 144/18 - angegriffenen Bescheide erlassen.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht