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   VG Hamburg, 30.10.2009 - 4 K 2949/08   

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https://dejure.org/2009,34202
VG Hamburg, 30.10.2009 - 4 K 2949/08 (https://dejure.org/2009,34202)
VG Hamburg, Entscheidung vom 30.10.2009 - 4 K 2949/08 (https://dejure.org/2009,34202)
VG Hamburg, Entscheidung vom 30. Oktober 2009 - 4 K 2949/08 (https://dejure.org/2009,34202)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Aufstiegsfortbildung für ein zweites Fortbildungsziel - Gleichwertigkeit der Fortbildung - wichtiger Grund für die Vorbereitung auf ein zweites Fortbildungsziel

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufstiegsfortbildung für ein zweites Fortbildungsziel; Gleichwertigkeit der Fortbildung; wichtiger Grund für die Vorbereitung auf ein zweites Fortbildungsziel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 12.11.2007 - 5 C 27.06

    Aufstiegsfortbildung, berufliche -; Qualifikation, berufliche -;

    Auszug aus VG Hamburg, 30.10.2009 - 4 K 2949/08
    Auf die inhaltliche Vergleichbarkeit kommt es nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 6 Abs. 1 Satz 2 AFBG nicht an (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.11.2007 - 5 C 27/06, juris).
  • OVG Niedersachsen, 23.11.2006 - 4 PA 246/05

    Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe; Anspruch auf Förderung des

    Auszug aus VG Hamburg, 30.10.2009 - 4 K 2949/08
    Gerichtskostenfreiheit nach § 188 Satz 1 VwGO ist nicht gegeben; die Vorschrift bezieht sich allein auf Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 23.11.2006 - 4 PA 246/05, juris).
  • VG Stuttgart, 16.08.2007 - 11 K 2730/06

    Förderung einer beruflichen Aufstiegsfortbildung

    Auszug aus VG Hamburg, 30.10.2009 - 4 K 2949/08
    Das Gericht folgt damit nicht der - soweit ersichtlich - vereinzelt gebliebenen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Stuttgart (VG Stuttgart, Urt. v. 16.08.2007 - 11 K 2730/06, juris).
  • VG Frankfurt/Oder, 07.03.2012 - 6 K 1128/09
    Trotz vorhandener Unterschiede bei den beiden gesetzlichen Förderungszielen ist es zur Frage des wichtigen Grundes für den Abbruch gerechtfertigt, die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts als Auslegungshilfe im Rahmen der Aufstiegsfortbildungsförderung heranzuziehen (vgl. VG Augsburg, Urteil vom 28. April 2009 - Au 3 K 08.1143 -, juris; VG Hamburg, Urteil vom 30. Oktober 2010 - 4 K 2949/08 -, juris).
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