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   VG Hannover, 05.04.2019 - 4 A 8090/17   

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VG Hannover, 05.04.2019 - 4 A 8090/17 (https://dejure.org/2019,8677)
VG Hannover, Entscheidung vom 05.04.2019 - 4 A 8090/17 (https://dejure.org/2019,8677)
VG Hannover, Entscheidung vom 05. April 2019 - 4 A 8090/17 (https://dejure.org/2019,8677)
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  • BVerwG, 23.07.2015 - 7 C 10.13

    Geflügelmastanlage; Hähnchenmast; Abluftbehandlung; Bioaerosole;

    Auszug aus VG Hannover, 05.04.2019 - 4 A 8090/17
    Der Stand der Technik ist ein genereller Maßstab, für den die Umstände des jeweiligen Einzelfalls grundsätzlich keine Rolle spielen, sodass es auf die wirtschaftliche Lage des betroffenen Betreibers ebenso wenig ankommt wie auf die örtlichen Gegebenheiten in der Nachbarschaft seiner Anlage (vgl. hierzu: BVerwG, Urteil vom 23.07.2015 - 7 C 10/13 -, juris Rn. 18; Jarass, BImSchG-Kommentar, 12. Auflage 2017, § 3 Rn. 118).

    Der "Regelstandard" schließt jedoch nicht aus, einzelfallbezogen unter Berücksichtigung von Aufwand und erreichbarer Immissionsminderung in der Nachbarschaft der Anlage eine über den Stand der Technik hinausgehende Emissionsbegrenzung zu verlangen (BVerwG, Urteil vom 23.07.2015, a. a. O., juris Rn. 21).

  • BVerwG, 11.12.2003 - 7 C 19.02

    Nanopartikel; Gesundheitsrisiko; Schutzpflicht; Vorsorgepflicht;

    Auszug aus VG Hannover, 05.04.2019 - 4 A 8090/17
    An einer Gefahr fehlt es bei Ungewissheit über einen Schadenseintritt (BVerwG, Urteil vom 11.12.2003 - 7 C 19.02 -, juris Rn. 12).

    Bestehen hinreichende Gründe für die Annahme, dass Immissionen zu schädlichen Umwelteinwirkungen führen, ist es Aufgabe der Vorsorge, solche Risiken zu minimieren (BVerwG, Urteil vom 11.12.2003, a. a. O.).

  • BVerwG, 21.06.2001 - 7 C 21.00

    Festsetzung eines Emissionsgrenzwertes für Gesamtstaub auf 20 mg/ m³ im

    Auszug aus VG Hannover, 05.04.2019 - 4 A 8090/17
    Mit dieser Funktion sind die in der TA Luft 2002 vorgegebenen Emissionswerte auch im gerichtlichen Verfahren beachtlich (BVerwG, Beschluss vom 21.03.1996 - 7 B 165/95 -, juris Rn. 9 m. w. N.; Urteil vom 21.06.2001 - 7 C 21.00 -, BVerwGE 114, 342).

    Um dies beurteilen zu können, müssen der Erkenntnisstand bei Erlass der TA Luft 2002 und dessen seinerzeitige Umsetzungen mit dem jetzigen Stand der Technik miteinander verglichen werden (BVerwG, Urteil vom 21.06.2001 - 7 C 21.00 -, juris, Rn. 14).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2016 - 8 A 2691/15

    Pflicht zum Nachrüsten der zum Tiermastbetrieb gehörenden Lagerbehälter für

    Auszug aus VG Hannover, 05.04.2019 - 4 A 8090/17
    Das Gericht lehnt sich bei den folgenden Erwägungen eng an das Urteil des VG Osnabrück vom 25.10.2018 (Az. 2 A 47/17 -, V. n. b.) und das Urteil des OVG Nordrhein-Westfalen vom 09.12.2016 (Az. 8 A 2691/15 -, juris) an:.

    Insofern kommt es für den Erlass einer nachträglichen Anordnung nach § 17 Abs. 1 BImSchG allein darauf an, dass eine Situation vorliegt, in der die Erfüllung der immissionsschutzrechtlichen Pflichten ohne die entsprechende Anordnung nicht gewährleistet erscheint (Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 09.12.2016 - 8 A 2691/15 -, juris Rn. 26).

  • BVerwG, 30.04.2009 - 7 C 14.08

    Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung; Geltung; unmittelbar; Legehennen; Haltung;

    Auszug aus VG Hannover, 05.04.2019 - 4 A 8090/17
    Diese Anpassungspflicht ergibt sich aus der dynamischen Natur der Betreiberpflichten nach § 5 BImSchG (BVerwG, Urteil vom 30.04.2009 - 7 C 14/08 -, juris, Rn. 22 f.).
  • BVerwG, 21.03.1996 - 7 B 165.95

    Rechtmäßigkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision -

    Auszug aus VG Hannover, 05.04.2019 - 4 A 8090/17
    Mit dieser Funktion sind die in der TA Luft 2002 vorgegebenen Emissionswerte auch im gerichtlichen Verfahren beachtlich (BVerwG, Beschluss vom 21.03.1996 - 7 B 165/95 -, juris Rn. 9 m. w. N.; Urteil vom 21.06.2001 - 7 C 21.00 -, BVerwGE 114, 342).
  • VG Osnabrück, 25.10.2018 - 2 A 47/17

    Geschlossene Abdeckung; Güllehochbehälter; Nachrüstung; nachträgliche Anordnung;

    Auszug aus VG Hannover, 05.04.2019 - 4 A 8090/17
    Das Gericht lehnt sich bei den folgenden Erwägungen eng an das Urteil des VG Osnabrück vom 25.10.2018 (Az. 2 A 47/17 -, V. n. b.) und das Urteil des OVG Nordrhein-Westfalen vom 09.12.2016 (Az. 8 A 2691/15 -, juris) an:.
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