Rechtsprechung
   VG Hannover, 09.08.2017 - 1 A 2904/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,29086
VG Hannover, 09.08.2017 - 1 A 2904/16 (https://dejure.org/2017,29086)
VG Hannover, Entscheidung vom 09.08.2017 - 1 A 2904/16 (https://dejure.org/2017,29086)
VG Hannover, Entscheidung vom 09. August 2017 - 1 A 2904/16 (https://dejure.org/2017,29086)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,29086) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Klage eines Schweinemästers und Biogasanlagenbetreibers gegen Untersagung der Nutzung von landwirtschaftlichen Wirtschaftswegen bleibt ohne Erfolg - Gericht bewertet Transittransporte als übermäßige und damit unzulässige Sondernutzung

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Landwirt aus Klein Escherde wehrt sich gegen die Untersagung der Nutzung landwirtschaftlicher Wege und deren Sperrung - Vereinbarung über Nutzung gegen Sondernutzungsentgelt kam nicht zustande

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • VG Hannover, 04.02.2019 - 1 A 6911/16

    Ermessensausfall; Gefahrenabwehr; Hausrecht; Nutzungsuntersagung; Realverband;

    Für ein öffentlich-rechtliches Hausverbot ist indessen anerkannt, dass dafür keine spezialgesetzliche explizite Ermächtigungsgrundlage erforderlich ist (vgl. Urt. d. Kammer v. 09.08.2017 - 1 A 2904/16 -, juris Rn. 33 unter Hinweis auf OVG Nordrh.-Westf., Urt. v. 05.05.2017 - 15 A 3058/15 -, juris Rn. 52).

    Bei der Kundgabe eines Beschlusses der Mitgliederversammlung über eine Nutzungsuntersagung durch den Vorstand an das betroffene Mitglied hat die Kammer zudem erwogen, dies als mehrstufigen Verwaltungsakt zu qualifizieren (Urt. d. Kammer v. 09.08.2017 - 1 A 2904/16 -, juris Rn. 28).

    Als Alternative zu einer Untersagung der Nutzung ist dieses Vorgehen zumindest dann zu erwägen, wenn es zur Ermittlung des erhöhten Beitrags einer (weiteren) Mitwirkung des betreffenden Mitglieds nicht bedarf (vgl. zur entsprechenden Obliegenheit eines Mitglieds: Urt. d. Kammer v. 09.08.2017 - 1 A 2904/16 -, juris Rn. 37).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht