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   VG Hannover, 14.03.2022 - 1 A 6477/21   

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VG Hannover, 14.03.2022 - 1 A 6477/21 (https://dejure.org/2022,7919)
VG Hannover, Entscheidung vom 14.03.2022 - 1 A 6477/21 (https://dejure.org/2022,7919)
VG Hannover, Entscheidung vom 14. März 2022 - 1 A 6477/21 (https://dejure.org/2022,7919)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Niedersachsen, 26.03.2008 - 10 LC 203/07

    Anforderungen an das Verhalten von Amtsträgern bei Wahlen auf Grund des für sie

    Auszug aus VG Hannover, 14.03.2022 - 1 A 6477/21
    Die gegen den Beklagten gerichtete Verpflichtungsklage des Klägers ist zwar statthaft (vgl. zur richtigen Klageart einer Wahlprüfungsklage: Nds. OVG, Urt. v. 26.03.2008 - 10 LC 203/07 -, juris Rn. 22; Urt. d. Kammer v. 09.02.2016 - 1 A 12763/14 -, juris Rn. 33;.

    Er ergibt sich nicht aus den Vorschriften des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes selbst, sondern ist aus dem Zweck des Wahlprüfungsverfahrens zu ermitteln, das dem objektiven Schutz des Wahlrechts und der Wahlgrundsätze dient; dies erfordert von allen mit der Durchführung der Wahlen betrauten Behörden, aber auch von anderen Organen der Kommunal- und Kreisverwaltung eine strikte Neutralität während des gesamten Wahlverfahrens (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 26.03.2008 - 10 LC 203/07 -, juris Rn. 26).

  • VG Hannover, 09.02.2016 - 1 A 12763/14

    Chancengleichheit; Wahlaufruf; Wahlbeteiligung; Wahlleiter; Wahlprüfung

    Auszug aus VG Hannover, 14.03.2022 - 1 A 6477/21
    Die gegen den Beklagten gerichtete Verpflichtungsklage des Klägers ist zwar statthaft (vgl. zur richtigen Klageart einer Wahlprüfungsklage: Nds. OVG, Urt. v. 26.03.2008 - 10 LC 203/07 -, juris Rn. 22; Urt. d. Kammer v. 09.02.2016 - 1 A 12763/14 -, juris Rn. 33;.

    Die Stimmenverhältnisse und die Verhältnisse des Wahlkampfes sind dabei zu berücksichtigen (vgl. zur "Mandatsrelevanz" und zu der erforderlichen Differenzierung bei Gremienwahlen einerseits und Direktwahlen von Einzelpersonen andererseits ausführlich: Urt. d. Kammer v. 09.02.2016 - 1 A 12763/14 -, juris Rn. 44 m. w. N.; Steinmetz, Kommunalwahlrecht Niedersachsen, 5. Aufl., S. 388 ff.).

  • BVerwG, 09.05.2012 - 8 B 27.12

    Kommunalwahl; Wahlprüfung; Einspruch; Ungültigkeit einer Wahl; Ungültigerklärung

    Auszug aus VG Hannover, 14.03.2022 - 1 A 6477/21
    Ob eine unzulässige Beeinflussung eine subjektive Komponente bei der handelnden Person voraussetzt, ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung bislang unentschieden geblieben (vgl. BVerwG, Beschl. v. 09.05.2012 - 8 B 27/12 -, juris Rn. 9).
  • OVG Niedersachsen, 29.01.2009 - 10 LA 316/08

    Zum Neutralitätsgebot von Amtsträgern bei Wahlen

    Auszug aus VG Hannover, 14.03.2022 - 1 A 6477/21
    Eine ernstliche Beeinträchtigung der Freiheit der Wahl und damit eine unzulässige Wahlbeeinflussung durch Einwirkungen von privater Seite kann regelmäßig nur angenommen werden, wenn sie mit Mitteln des Zwangs oder des Drucks die Wahlentscheidung beeinflusst hat oder wenn in ähnlich schwerwiegender Art und Weise auf die Wählerwillensbildung eingewirkt worden ist, ohne dass eine hinreichende Möglichkeit der Abwehr oder des Ausgleichs bestanden hat (Nds. OVG, Beschl. v. 29.01.2009 - 10 LA 316/08 -, juris Rn. 11).
  • OVG Niedersachsen, 07.01.2013 - 10 LA 138/12

    Angabe eines erlernten, aber nicht ausgeübten Berufs im Wahlvorschlag

    Auszug aus VG Hannover, 14.03.2022 - 1 A 6477/21
    Es soll insbesondere verhindert werden, dass sich durch neu vorgebrachte Einwendungen die Entscheidungen der Wahlprüfungsgerichte verzögern (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 07.01.2013 - 10 LA 138/12 -, juris Rn. 22; Thiele/Kamlage, a. a. O., § 46 Rn. 21 m. w. N.).
  • OVG Brandenburg, 20.09.2001 - 1 A 15/00

    Wählbarkeit bei Doppelwohnsitz; Schwerpunkt der Lebensverhältnisse bei

    Auszug aus VG Hannover, 14.03.2022 - 1 A 6477/21
    Dieses Verständnis trägt auch dem primär objektivrechtlichen Charakter des Wahlprüfungsverfahrens Rechnung, bei welchem ein Wahleinspruch nur den "Anstoß" für die gerade im öffentlichen Interesse liegende Wahlprüfung im Rahmen der geltend gemachten Wahlfehler gibt (vgl. OVG Brandenburg, Urt. v. 20.09.2001 - 1 A 15/00 -, juris Rn. 44 m. w. N.).
  • VG Hannover, 24.06.2021 - 1 A 5987/20

    Ausschließliche Briefwahl; Briefwahl; Corona; Corona-Lockdown; Corona-Pandemie;

    Auszug aus VG Hannover, 14.03.2022 - 1 A 6477/21
    Das öffentliche Interesse erfordert es, dass das nach § 49 Abs. 2 NKWG im Streitfall zur Entscheidung im Wahlprüfungsverfahren berufene Verwaltungsgericht die objektiv gebotene Wahlprüfungsentscheidung unabhängig von der vorherigen rechtlichen Einschätzung der beklagten Vertretung treffen kann (Urt. d. Kammer v. 24.06.2021 - 1 A 5987/20 -, juris Rn. 26).
  • VG Hannover, 21.06.2017 - 1 A 454/17

    Frist; Wahlprüfung; Wahlprüfungsklage; Wiedereinsetzung

    Auszug aus VG Hannover, 14.03.2022 - 1 A 6477/21
    Diese strengen Regelungen, die als staatsorganisationsrechtliche Bestimmungen auch auf das gerichtliche Wahlprüfungsverfahren "durchschlagen" (vgl. Urt. d. Kammer v. 21.06.2017 - 1 A 454/17 -, juris Rn. 15 ff.), implizieren, dass ein Wahleinspruch innerhalb der Zweiwochenfrist eindeutig und unbedingt erhoben werden muss.
  • OVG Niedersachsen, 21.07.2023 - 10 LA 113/22

    Beeinflussung des Wahlergebnisses; Briefwahlunterlagen; Wahlbeeinflussung;

    Anders als in dem vom Senat entschiedenen Fall bezüglich eines Zeitungsinterviews eines Landrats ( OVG Lüneburg, Urteil vom 26.3.2008 - 10 LC 203/07 -, juris Rn. 41) entspricht es nicht der allgemeinen Lebenserfahrung, dass die fehlende Abschottung von Wahlunterlagen und die Anwesenheit eines Wahlbewerbers in einem Wahllokal am Wahltag (vgl. hierzu VG Hannover Urteil vom 14.3.2022 - 1 A 6477/21 -, juris Rn. 33) zu einer wesentlichen Veränderung der Stimmanteile geführt haben könnte.
  • VG Hannover, 21.04.2022 - 1 A 517/22

    Auskunftsrecht; Kommunalverfassungsstreit; Verfahrensfehler; Wahlprüfungsklage

    Im Rahmen einer auf die Verpflichtung zur Ungültigkeitserklärung einer Wahl gerichteten Klage prüft das Gericht in gleicher Weise wie die Vertretung, ohne aber an deren Wertungen gebunden zu sein, was dem primär objektivrechtlichen Charakter des Wahlprüfungsverfahrens Rechnung trägt (Urt. d. Kammer v. 14.03.2022 - 1 A 6477/21 -, juris Rn. 26).
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