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   VG Hannover, 16.12.2005 - 7 A 4338/05   

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VG Hannover, 16.12.2005 - 7 A 4338/05 (https://dejure.org/2005,16337)
VG Hannover, Entscheidung vom 16.12.2005 - 7 A 4338/05 (https://dejure.org/2005,16337)
VG Hannover, Entscheidung vom 16. Dezember 2005 - 7 A 4338/05 (https://dejure.org/2005,16337)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Zur Leistungsvereinbarung nach § 93 BSHG/ § 75 SGB 12

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 93 BSHG; § 75 SGB XII
    Anspruch auf Abschluss einer Leistungsvereinbarung; Leistungsvereinbarung als öffentlich-rechtlicher Vertrag; Abgrenzung zwischen Leistungsvereinbarung und Vergütungsvereinbarung; Eingruppierung nach Personengruppen entsprechend der Eingliederungshilfeverordnung; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch auf Abschluss einer Leistungsvereinbarung; Leistungsvereinbarung als öffentlich-rechtlicher Vertrag; Abgrenzung zwischen Leistungsvereinbarung und Vergütungsvereinbarung; Eingruppierung nach Personengruppen entsprechend der Eingliederungshilfeverordnung; ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 30.09.1993 - 5 C 41.91

    Sozialhilfe - Pflegesatzvereinbarung - Mehrkostenvorbehalt - Ermessen -

    Auszug aus VG Hannover, 16.12.2005 - 7 A 4338/05
    Das BVerwG begründet diese Zuordnung mit der Vorprägung des Abschlusses der Vereinbarungen durch öffentlich-rechtliche Vorschriften (BVerwG 94, 202, 204).

    Ein Ermessensspielraum ist (als Abschlussermessen; s. BVerwG Urt. v. 30.9.1993 - 5 C 41/94 BVerwGE 94, 202-211) vorhanden.

  • OVG Niedersachsen, 24.08.2005 - 4 L 811/99

    Festsetzung der Pflegesätze für die Betreiber von Behinderteneinrichtungen durch

    Auszug aus VG Hannover, 16.12.2005 - 7 A 4338/05
    Bei dieser Sachlage lässt sich der vom Bundesverwaltungsgericht geforderte Leistungsvergleich nur durchführen, wenn die in der Einrichtung der Klägerin erbrachten Leistungen differenziert betrachtet werden und ihnen unter diesem Blickwinkel einzelne Leistungen anderer Einrichtungen jeweils gegenübergestellt werden (Nds OVG Urt. v. 24.8.2005, 4 L 811/99, S.24f des Abdrucks).

    Die Klägerin ist schon in der Entscheidung des Nds. OVG, Urt.v.248.2005, 4 L 811/99 darauf hingewiesen worden, dass die Auffassung, dass aus dem Begriff der Einrichtung folge, dass die von der Einrichtung erbrachte Leistung als Einheit zu sehen und zu bewerten sei und damit auch nur diese einheitliche Leistung Gegenstand des äußeren Vergleichs sein könne, nicht überzeuge.

  • BVerwG, 01.12.1998 - 5 C 17.97

    Bedarfsdeckungsgrundsatz, Beachtung bei Pflegevereinbarungen in der Sozialhilfe;

    Auszug aus VG Hannover, 16.12.2005 - 7 A 4338/05
    Durch die Leistungsvereinbarung werden die Kalkulationsgrundlagen geschaffen, die wiederum in einem externen Vergleich bewertet werden müssen (BVerwG, Urt.v.1.12.1998 -5 C 17.97-).
  • VGH Bayern, 23.03.2005 - 12 B 01.1916

    Sozialhilfe, Hilfe zur Pflege in einer Einrichtung, (fehlende)

    Auszug aus VG Hannover, 16.12.2005 - 7 A 4338/05
    Sie kommt ihnen auch nicht durch die Gesetzesänderung durch das SGB XII/von 1.1.1999- 31.12.2004 gültige Neufassung des BSHG vom 23.7.1996) zu (siehe hierzu im Einzelnen VGH München, Urt.v.23.3.2005 12 B 01.1916, veröffentlicht in juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 13.07.2006 - L 7 SO 1902/06

    Sozialhilfe - Leistungsvereinbarung nach § 75 Abs 3 SGB 12 - Eingliederungshilfe

    Mit dieser detaillierten Auflistung werden die notwendigen kalkulatorischen Grundlagen geschaffen, die auch einem externen Vergleich zugänglich sein müssen (zur erforderlichen Ausdifferenzierung des Leistungsangebots vgl. VG Hannover, Urteil vom 16. Dezember 2005 - 7 A 4338/05 - ).
  • VG Hannover, 30.03.2006 - 7 A 1906/06

    Konzept; Leistung; Leistungsvereinbarung; Merkmal; Nachrang; Nachweis; Pauschale;

    Gegen ein schutzwürdiges Vertrauen der Klägerin spricht im Übrigen die Tatsache, dass die Beteiligten auch für den streitgegenständlichen Zeitraum gerade keine - auch nur mündliche - einvernehmliche Einigung erzielen konnten und im Verfahren - 7 A 4338/05 - den Verwaltungsrechtsweg beschritten haben.

    Vielmehr hat die Klägerin aufgrund der fehlenden Einigung der Parteien über die Leistungsvereinbarung im Verfahren 7 A 4338/05 den Verwaltungsrechtsweg beschritten, mit dem Ziel, den Beklagten zum Abschluss einer Leistungsvereinbarung zu verpflichten.

    Hinsichtlich der Einzelheiten der Begründung verweist die Kammer auf die den Beteiligten bekannte Entscheidung der 7. Kammer des Gerichts, Urteil vom 16.12.2005 - 7 A 4338/05 -.

  • LSG Baden-Württemberg, 13.11.2006 - L 7 SO 2998/06

    Leistungs- und Prüfungsvereinbarungen beim Anspruch auf Sozialhilfe

    Denn mit diesem Angebot zum Abschluss einer Leistungs-, Vergütungs- und Prüfungsvereinbarung wollte die Antragstellerin ganz offenkundig den rechtlichen Hinweisen der Schiedsstelle in der Sitzung vom 3. Juli 2006 sowie ferner in der gerichtlichen Verfügung vom 17. Juli 2006 Rechnung tragen, in der die Berichterstatterin unter Bezugnahme auf den Senatsbeschluss vom 13. Juli 2006 - L 7 SO 1902/06 ER-B - (veröffentl. in Sozialrecht aktuell 2006, 168) sowie das Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Hannover vom 16. Dezember 2005 - 7 A 4338/05 - (veröffentl. in juris) Bedenken hinsichtlich der Leistungs- und Prüfungsangebote vom 15. November 2005 geäußert hatte.
  • OVG Niedersachsen, 04.07.2008 - 4 LA 115/06

    Verhältnis von Leistungsvereinbarungen und Vergütungsvereinbarungen nach § 93a

    Im Hinblick auf die der Klägerin offen stehende und von ihr auch wahrgenommene Möglichkeit, zur Durchsetzung ihres Begehrens, mit dem Beklagten eine Leistungsvereinbarung zu schließen, Rechtsschutz bei den Verwaltungsgerichten zu suchen - in dem Verfahren 4 LA 22/06 hat sie die Zulassung der Berufung gegen das ihre auf Abschluss einer Leistungsvereinbarung mit dem Beklagten für die Zeit ab dem 1. Januar 1999 gerichtete Klage abweisende Urteil des Verwaltungsgerichts vom 16. Dezember 2005 (7 A 4338/05) beantragt -, sind hier auch keine Anhaltspunkte ersichtlich, die die Erforderlichkeit einer Leistungsvereinbarung nach §§ 93 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, 93 a Abs. 1 BSHG Fassung 1999 wegen des auch im öffentlichen Recht geltenden Grundsatzes von Treu und Glauben entfallen ließen.
  • VG Hannover, 28.03.2006 - 3 A 541/03

    Zur Wirksamkeit eines (Landes-)Rahmenvertrages nach § 93d Abs 2 BSHG bzw § 79 Abs

    Nur diese geben den (ausfüllungsbedürftigen) Rahmen für die Einzelvereinbarungen vor (vgl. Urteil der 7. Kammer des Gerichts vom 16.12.2005 - 7 A 4338/05 - veröffentlicht in der Entscheidungsdatenbank des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts).
  • OVG Niedersachsen, 03.01.2007 - 4 LC 318/06

    Zur Übernahme von Heimkosten in einer Langzeiteinrichtung, die nicht durch die

    Das Verwaltungsgericht Hannover hat die Klage der Klinikum C. GmbH, das Land Niedersachsen zum Abschluss einer Leistungsvereinbarung für die Zeit ab dem 1. Januar 1999 auf der Grundlage des von ihr vorgelegten Leistungsangebots zu verpflichten, mit Urteil vom 16. Dezember 2005 (7 A 4338/05) abgewiesen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.08.2007 - 12 A 1717/07

    Anforderungen an das Vorliegen einer Verpflichtung eines Sozialhilfeträgers zur

    Die - in den von der Klägerin angeführten Urteilen des VG Hannover vom 16. Dezember 2005 - 7 A 4338/05 - sowie des Nds. OVG vom 26. April 2006 - 4 LC 238/04 - vertretene und von der Klägerin zur Begründung ernstlicher Zweifel herangezogene - Auffassung, dass eine nachträgliche Vereinbarung hinsichtlich der Leistungsmerkmale keinen Sinn ergebe, weil nach der Art der Leistung diese nachträglich nicht mehr verändert erbracht werden könne, greift im Zusammenhang mit der nachträglichen Festsetzung des Leistungsentgeltes für bereits erbrachte Leistungen nicht.
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