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   VG Hannover, 30.06.2017 - 6 B 5376/17   

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VG Hannover, 30.06.2017 - 6 B 5376/17 (https://dejure.org/2017,21867)
VG Hannover, Entscheidung vom 30.06.2017 - 6 B 5376/17 (https://dejure.org/2017,21867)
VG Hannover, Entscheidung vom 30. Juni 2017 - 6 B 5376/17 (https://dejure.org/2017,21867)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Eilantrag einer Schülerin der Hoffmann-von-Fallersleben-Grundschule abgelehnt, die sich gegen die Zuweisung zu einer bestimmten Klasse wendet.

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Eilantrag gegen die Zuweisung zu einer bestimmten Klasse in einer Grundschule in Hannover bleibt ohne Erfolg

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Wegen vieler Kinder mit Migrationshintergrund kein Klassenwechsel

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Zuweisung einer Schülerin in bestimmte Klasse einer Grundschule zulässig - Differenzierung nach Leistungsvermögen und Sprachdefiziten bei Zusammensetzung der neuen Klasse ausreichend

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Niedersachsen, 09.09.2013 - 2 ME 274/13

    Zuweisung eines Schülers in die angemeldete Laptop-Klasse durch Losverfahren

    Auszug aus VG Hannover, 30.06.2017 - 6 B 5376/17
    Bei den Entscheidungen der Schule über die Einteilung der Schülerinnen und Schüler in Klassen und ihre Zuweisung zu bestimmten Klassen handelt es sich um eine (interne) schulorganisatorische Maßnahme, die jedenfalls dann keine Außenwirkung entfaltet, wenn die Zugehörigkeit des betreffenden Schülers oder der betreffenden Schülerin zur Schule und zum Schuljahrgang - wie hier - nicht in Frage steht (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 9.9.2013 - 2 ME 274/13 -, juris; Kammerbeschluss vom 19.7.2013 - 6 B 5587/13 -, n.v.; VGH Mannheim, Beschluss vom 3.10.1983 - 9 S 2216/83 -, NVwZ 1984, 112).

    Ferner sind nicht die begrenzten Aufnahmekapazitäten einer - sich etwa durch ein in fachlicher Hinsicht verschiedenes Unterrichtsangebot auszeichnender - Klasse streitgegenständlich (vgl. hierzu auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 9.9.2013 - a. a. O. -).

    Dabei ist bei der gerichtlichen Prüfung zu berücksichtigen, dass bei schulorganisatorischen Entscheidungen, die auf pädagogischen Einschätzungen und Bewertungen beruhen, der gerichtliche Überprüfungsmaßstab eine weitere Einschränkung erfährt (vgl. zum Vorstehenden OVG Lüneburg, Beschluss vom 9.9.2013 - a. a. O. -, juris, Rn. 13).

    Die von der Antragstellerin angeführte Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts verhält sich insofern lediglich zu dem Fall einer begrenzten Aufnahmekapazität für eine Klasse mit einem besonderen methodisch-didaktischen Angebot (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 9.9.2013 - a. a. O. -, juris, zur sogenannten Laptop-Klasse).

  • OVG Niedersachsen, 10.07.2008 - 2 ME 309/08

    Vorläufiger Anspruch auf Fortsetzung einer Prüfung bei bislang fehlender

    Auszug aus VG Hannover, 30.06.2017 - 6 B 5376/17
    Es handelt sich um ein grundrechtliches Abwehrrecht, dessen Aktualisierung dem Gesetzgeber obliegt (vgl. auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 10.3.2015 - 2 ME 7/15 -, juris; Beschluss vom 10.7.2008 - 2 ME 309/08 -, juris; OVG NRW, Beschluss vom 16.11.2007 - 6 A 2171/05 -, NVwZ-RR 2008, 271-272).
  • OVG Niedersachsen, 10.03.2015 - 2 ME 7/15

    Isolierte Rechtschreibschwäche; Legasthenie; Nachteilsausgleich; Notenschutz;

    Auszug aus VG Hannover, 30.06.2017 - 6 B 5376/17
    Es handelt sich um ein grundrechtliches Abwehrrecht, dessen Aktualisierung dem Gesetzgeber obliegt (vgl. auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 10.3.2015 - 2 ME 7/15 -, juris; Beschluss vom 10.7.2008 - 2 ME 309/08 -, juris; OVG NRW, Beschluss vom 16.11.2007 - 6 A 2171/05 -, NVwZ-RR 2008, 271-272).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2007 - 6 A 2171/05

    Kein Anspruch auf Beihilfe für Aufwendungen eines Gebärdensprachdolmetschers beim

    Auszug aus VG Hannover, 30.06.2017 - 6 B 5376/17
    Es handelt sich um ein grundrechtliches Abwehrrecht, dessen Aktualisierung dem Gesetzgeber obliegt (vgl. auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 10.3.2015 - 2 ME 7/15 -, juris; Beschluss vom 10.7.2008 - 2 ME 309/08 -, juris; OVG NRW, Beschluss vom 16.11.2007 - 6 A 2171/05 -, NVwZ-RR 2008, 271-272).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.10.1983 - 9 S 2216/83

    Schulrecht; kein Anspruch der Eltern auf Aufnahme der Kinder ins Gymnasium mit

    Auszug aus VG Hannover, 30.06.2017 - 6 B 5376/17
    Bei den Entscheidungen der Schule über die Einteilung der Schülerinnen und Schüler in Klassen und ihre Zuweisung zu bestimmten Klassen handelt es sich um eine (interne) schulorganisatorische Maßnahme, die jedenfalls dann keine Außenwirkung entfaltet, wenn die Zugehörigkeit des betreffenden Schülers oder der betreffenden Schülerin zur Schule und zum Schuljahrgang - wie hier - nicht in Frage steht (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 9.9.2013 - 2 ME 274/13 -, juris; Kammerbeschluss vom 19.7.2013 - 6 B 5587/13 -, n.v.; VGH Mannheim, Beschluss vom 3.10.1983 - 9 S 2216/83 -, NVwZ 1984, 112).
  • VG Braunschweig, 12.12.2006 - 6 B 321/06

    Aufnahme in eine Klasse mit bilingualem Unterricht

    Auszug aus VG Hannover, 30.06.2017 - 6 B 5376/17
    Es fehlt an einer unmittelbaren Auswirkung auf die Rechtsstellung der Schüler und ihrer Eltern (vgl. VG Braunschweig, Beschluss vom 12.12.2006 - 6 B 321/06 -, juris).
  • VG Berlin, 12.10.2018 - 3 L 464.18

    Wechsel in eine Parallelklasse mit überwiegend englischsprachigem Unterricht

    In der Folge haben die Schülerinnen und Schüler sowie ihre Eltern in der Regel keinen Anspruch auf die Einrichtung einer in organisatorischer Hinsicht ihren Wünschen entsprechenden Schule (vgl. zuletzt OVG Lüneburg, Beschluss vom 30. Oktober 2017 - 2 ME 1265/17 -, juris Rn. 10; vorgehend VG Hannover, Beschluss vom 30. Juni 2017 - 6 B 5376/17 -, juris Rn. 19).

    Bei der gerichtlichen Prüfung ist jedenfalls zu berücksichtigen, dass bei schulorganisatorischen Entscheidungen, die auf pädagogischen Einschätzungen und Bewertungen beruhen, der gerichtliche Überprüfungsmaßstab eine weitere Einschränkung erfährt (vgl. zum Vorstehenden OVG Lüneburg, Beschluss vom 9. September 2013 - 2 ME 274/13 -, juris Rn. 13; vorgehend bereits VG Hannover, Beschluss vom 30. Juni 2017, a.a.O., juris Rn. 19).

  • VG Berlin, 24.08.2018 - 3 L 387.18

    Umsetzung eines Schülers mit sonderpädagogischen Förderschwerpunkt in eine andere

    In der Folge haben die Schülerinnen und Schüler sowie ihre Eltern in der Regel keinen Anspruch auf die Einrichtung einer in organisatorischer Hinsicht ihren Wünschen entsprechenden Schule (vgl. zuletzt OVG Lüneburg, Beschluss vom 30. Oktober 2017 - 2 ME 1265/17 -, juris Rn. 10; vorgehend VG Hannover, Beschluss vom 30. Juni 2017 - 6 B 5376/17 -, juris Rn. 19).

    Bei der gerichtlichen Prüfung ist jedenfalls zu berücksichtigen, dass bei schulorganisatorischen Entscheidungen, die auf pädagogischen Einschätzungen und Bewertungen beruhen, der gerichtliche Überprüfungsmaßstab eine weitere Einschränkung erfährt (vgl. zum Vorstehenden OVG Lüneburg, Beschluss vom 9. September 2013 - 2 ME 274/13 -, juris Rn. 13; vorgehend bereits VG Hannover, Beschluss vom 30. Juni 2017, a.a.O., juris Rn. 19).

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