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   VG Köln, 01.10.2014 - 24 K 2271/12   

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VG Köln, 01.10.2014 - 24 K 2271/12 (https://dejure.org/2014,34647)
VG Köln, Entscheidung vom 01.10.2014 - 24 K 2271/12 (https://dejure.org/2014,34647)
VG Köln, Entscheidung vom 01. Oktober 2014 - 24 K 2271/12 (https://dejure.org/2014,34647)
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  • FG Köln, 27.11.2012 - 8 K 2837/11

    Unterbrechung der Zahlungsverjährung durch EMA-Online-Anfrage

    Auszug aus VG Köln, 01.10.2014 - 24 K 2271/12
    Soweit nach der finanzgerichtlichen Rechtsprechung allerdings für erforderlich gehalten wird, dass die Wohnsitzermittlung eine Außenwirkung dergestalt entfaltet, dass sie ihrer Zielrichtung nach ein Tätigwerden gegenüber Dritten erforderlich macht bzw. sich über den innerdienstlichen Bereich hinaus manifestiert hat, vgl. BFH, Urteil vom 24. September 1996 - VII R 31/96 -, juris, Rn. 15; Finanzgericht (FG) Köln, Urteil vom 27. November 2012 - 8 K 2837/11 -, juris, Rn. 47 ff., lässt sich dieses Erfordernis unabhängig davon, dass eine solche Einschränkung der gesetzlichen Regelung des § 231 Abs. 1 Satz 1 AO, dessen Anwendbarkeit für die Gewerbesteuer durch § 1 Abs. 2 AO angeordnet ist, nicht zu entnehmen ist, nicht schematisch auf den Bereich der kommunalen Steuern, welche die Gemeinden in der Regel nach den Vorschriften des VwVG NRW selbst vollstrecken (vgl. § 2 Abs. 1 Nr. 2 VwVG NRW), übertragen.

    Dem steht auch nicht entgegen, dass die Ermittlungshandlung aus Gründen der Rechtssicherheit über den innerdienstlichen Bereich hinausgehen soll, weil nur so (für den Zahlungspflichtigen) mit der erforderlichen Klarheit feststellbar ist, ob der Zahlungsanspruch durch Verjährung unterbrochen ist, vgl. BFH, Urteil vom 24. September 1996, a.a.O.; FG Köln, Urteil vom 27. November 2012, a.a.O..

    Aus diesem Ausdruck lässt sich insbesondere auch das Datum der Abfrage entnehmen, so dass mit ausreichender Klarheit feststellbar ist, ob und wann die Verjährung unterbrochen wurde, vgl. zur Zulässigkeit einer Online-Abfrage auch FG Köln, Urteil vom 27. November 2012, a.a.O., welches diesbezüglich die Revision zugelassen hat (Aktenzeichen des BFH: VII R 8/13).

  • BFH, 24.09.1996 - VII R 31/96

    Verjährung - Unterbrechung der Verjährung - Schuldnerverzeichnis -

    Auszug aus VG Köln, 01.10.2014 - 24 K 2271/12
    Zu solchen bloßen Vorbereitungshandlungen zählt der Vollstreckungsauftrag an den Vollziehungsbeamten, vgl. für die Vollstreckung von Steuerforderungen nach der AO: BFH, Urteil vom 24. September 1996 - VII R 31/96 -, juris, Rn. 17, m.w.N.

    Soweit nach der finanzgerichtlichen Rechtsprechung allerdings für erforderlich gehalten wird, dass die Wohnsitzermittlung eine Außenwirkung dergestalt entfaltet, dass sie ihrer Zielrichtung nach ein Tätigwerden gegenüber Dritten erforderlich macht bzw. sich über den innerdienstlichen Bereich hinaus manifestiert hat, vgl. BFH, Urteil vom 24. September 1996 - VII R 31/96 -, juris, Rn. 15; Finanzgericht (FG) Köln, Urteil vom 27. November 2012 - 8 K 2837/11 -, juris, Rn. 47 ff., lässt sich dieses Erfordernis unabhängig davon, dass eine solche Einschränkung der gesetzlichen Regelung des § 231 Abs. 1 Satz 1 AO, dessen Anwendbarkeit für die Gewerbesteuer durch § 1 Abs. 2 AO angeordnet ist, nicht zu entnehmen ist, nicht schematisch auf den Bereich der kommunalen Steuern, welche die Gemeinden in der Regel nach den Vorschriften des VwVG NRW selbst vollstrecken (vgl. § 2 Abs. 1 Nr. 2 VwVG NRW), übertragen.

    Dem steht auch nicht entgegen, dass die Ermittlungshandlung aus Gründen der Rechtssicherheit über den innerdienstlichen Bereich hinausgehen soll, weil nur so (für den Zahlungspflichtigen) mit der erforderlichen Klarheit feststellbar ist, ob der Zahlungsanspruch durch Verjährung unterbrochen ist, vgl. BFH, Urteil vom 24. September 1996, a.a.O.; FG Köln, Urteil vom 27. November 2012, a.a.O..

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.03.1994 - 22 A 1063/91

    Gelöschte Gesellschaft; Handelsregister; Liquidation; Auflösung;

    Auszug aus VG Köln, 01.10.2014 - 24 K 2271/12
    Im Zweifel hat die Behörde den Zugang des Verwaltungsakts zu beweisen (vgl. § 122 Abs. 2, 2. HS AO), wobei grundsätzlich einfaches Bestreiten durch den Empfänger ausreicht, um Zweifel an dem Zugang des Verwaltungsaktes zu begründen, da es sich beim Nichtzugang eines Briefes um eine negative Tatsache handelt und die Umstände, die den Nichtzugang verursacht haben, in der Regel außerhalb des Einfluss- und Kenntnisbereiches des Empfängers liegen, vgl. Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschluss vom 4. April 2013 - 8 B 173/13 -, juris, Rn. 10, m.w.N.; Urteil vom 7. März 1994- 22 A 1063/91 - juris, Rn. 10; Bundesfinanzhof (BFH), Urteil vom 14. März 1989 - VII R 75/85 -, juris, Rn. 16; Urteil vom 29. April 2009 - X R 35/08 -, juris, Rn. 20.

    Da der Kläger den Zugang des Haftungsbescheides bestreitet, trägt die Beklagte die Beweislast dafür, dass der Bescheid dem Kläger zugegangen und damit wirksam geworden ist, wobei der Beweis des Zugangs eines Bescheides auf Indizien gestützt und im Wege der freien Beweiswürdigung nach § 108 Abs. 1 VwGO geführt werden kann, vgl. BFH, Beschluss vom 28. September 2012 - III B 36/12 -, juris, Rn. 5, m.w.N.; OVG NRW, Urteil vom 7. März 1994, a.a.O. Rn. 17.

  • BFH, 17.09.2014 - VII R 8/13

    Unterbrechung der Zahlungsverjährung durch eine EMA-Online-Anfrage

    Auszug aus VG Köln, 01.10.2014 - 24 K 2271/12
    Aus diesem Ausdruck lässt sich insbesondere auch das Datum der Abfrage entnehmen, so dass mit ausreichender Klarheit feststellbar ist, ob und wann die Verjährung unterbrochen wurde, vgl. zur Zulässigkeit einer Online-Abfrage auch FG Köln, Urteil vom 27. November 2012, a.a.O., welches diesbezüglich die Revision zugelassen hat (Aktenzeichen des BFH: VII R 8/13).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.03.2001 - 14 A 2467/00

    Unterbrechung der Zahlungsverjährung von Gewerbesteueransprüchen

    Auszug aus VG Köln, 01.10.2014 - 24 K 2271/12
    Denn dieser Anforderung wird durch eine entsprechende Dokumentation des Anlasseshier: der im Verwaltungsvorgang befindliche Umschlag der Pfändungsankündigung vom 20. Mai 2005 mit dem Vermerk des Zustellenden, dass der Kläger unter der angegebenen Adresse nicht zu ermitteln sei - sowie der Anfrage in den Vollstreckungsakten der Behörde genüge getan, so sinngemäß auch OVG NRW, Beschluss vom 6. Mai 2001 - 14 A 2467/00 -, juris, Rn. 5, für den Fall einer schriftlichen Anfrage der kommunalen Vollstreckungsbehörde an das Einwohnermeldeamt der Kommune.
  • BFH, 14.03.1989 - VII R 75/85

    Kein Nachweis des Zugangs durch Anscheinsbeweis; es gelten die allgemeinen

    Auszug aus VG Köln, 01.10.2014 - 24 K 2271/12
    Im Zweifel hat die Behörde den Zugang des Verwaltungsakts zu beweisen (vgl. § 122 Abs. 2, 2. HS AO), wobei grundsätzlich einfaches Bestreiten durch den Empfänger ausreicht, um Zweifel an dem Zugang des Verwaltungsaktes zu begründen, da es sich beim Nichtzugang eines Briefes um eine negative Tatsache handelt und die Umstände, die den Nichtzugang verursacht haben, in der Regel außerhalb des Einfluss- und Kenntnisbereiches des Empfängers liegen, vgl. Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschluss vom 4. April 2013 - 8 B 173/13 -, juris, Rn. 10, m.w.N.; Urteil vom 7. März 1994- 22 A 1063/91 - juris, Rn. 10; Bundesfinanzhof (BFH), Urteil vom 14. März 1989 - VII R 75/85 -, juris, Rn. 16; Urteil vom 29. April 2009 - X R 35/08 -, juris, Rn. 20.
  • BFH, 29.04.2009 - X R 35/08

    Zugang eines Steuerbescheids - Beweislast - Auslegung eines Klageantrags

    Auszug aus VG Köln, 01.10.2014 - 24 K 2271/12
    Im Zweifel hat die Behörde den Zugang des Verwaltungsakts zu beweisen (vgl. § 122 Abs. 2, 2. HS AO), wobei grundsätzlich einfaches Bestreiten durch den Empfänger ausreicht, um Zweifel an dem Zugang des Verwaltungsaktes zu begründen, da es sich beim Nichtzugang eines Briefes um eine negative Tatsache handelt und die Umstände, die den Nichtzugang verursacht haben, in der Regel außerhalb des Einfluss- und Kenntnisbereiches des Empfängers liegen, vgl. Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschluss vom 4. April 2013 - 8 B 173/13 -, juris, Rn. 10, m.w.N.; Urteil vom 7. März 1994- 22 A 1063/91 - juris, Rn. 10; Bundesfinanzhof (BFH), Urteil vom 14. März 1989 - VII R 75/85 -, juris, Rn. 16; Urteil vom 29. April 2009 - X R 35/08 -, juris, Rn. 20.
  • BFH, 21.11.2006 - VII R 68/05

    Unterbrechung der Zahlungsverjährung bei fehlender Handlungsfähigkeit -

    Auszug aus VG Köln, 01.10.2014 - 24 K 2271/12
    Dem steht auch nicht entgegen, dass der Kläger von der Einholung der Auskunft keine Kenntnis hatte, denn dies ist bei Ermittlungen nach dem Wohnsitz oder tatsächlichem Aufenthalt des Steuerpflichtigen naturgemäß nicht der Fall, vgl. BFH, Urteil vom 21. November 2006 - VII R 68/05 -, juris, Rn. 35.
  • BFH, 24.11.1992 - VII R 63/92

    Verjährungsunterbrechung durch Wohnsitzanfrage des Finanzamts

    Auszug aus VG Köln, 01.10.2014 - 24 K 2271/12
    Zudem muss diese Ermittlung (wie alle verjährungsunterbrechende Maßnahmen) auf Durchsetzung des konkreten Steueranspruches gerichtet sein, d.h. es muss zum Ausdruck kommen, dass ein bestimmter und welcher Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis, wenn nicht sofort, so doch später realisiert werden soll, vgl. BFH, Urteil vom 24. November 1992 - VII R 63/92 -, juris, Rn. 14., m.w.N.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.04.2013 - 8 B 173/13

    Anordnung der Führung eines Fahrtenbuchs bei Unmöglichkeit der Feststellung des

    Auszug aus VG Köln, 01.10.2014 - 24 K 2271/12
    Im Zweifel hat die Behörde den Zugang des Verwaltungsakts zu beweisen (vgl. § 122 Abs. 2, 2. HS AO), wobei grundsätzlich einfaches Bestreiten durch den Empfänger ausreicht, um Zweifel an dem Zugang des Verwaltungsaktes zu begründen, da es sich beim Nichtzugang eines Briefes um eine negative Tatsache handelt und die Umstände, die den Nichtzugang verursacht haben, in der Regel außerhalb des Einfluss- und Kenntnisbereiches des Empfängers liegen, vgl. Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschluss vom 4. April 2013 - 8 B 173/13 -, juris, Rn. 10, m.w.N.; Urteil vom 7. März 1994- 22 A 1063/91 - juris, Rn. 10; Bundesfinanzhof (BFH), Urteil vom 14. März 1989 - VII R 75/85 -, juris, Rn. 16; Urteil vom 29. April 2009 - X R 35/08 -, juris, Rn. 20.
  • BFH, 28.09.2012 - III B 36/12

    Rechtsmittel - materielle Richtigkeit eines Bescheids - Wirksamkeit

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