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   VG Köln, 04.05.2006 - 1 K 9190/04   

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VG Köln, 04.05.2006 - 1 K 9190/04 (https://dejure.org/2006,30080)
VG Köln, Entscheidung vom 04.05.2006 - 1 K 9190/04 (https://dejure.org/2006,30080)
VG Köln, Entscheidung vom 04. Mai 2006 - 1 K 9190/04 (https://dejure.org/2006,30080)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • VG Köln, 02.02.2005 - 1 L 3522/04

    Verpflichtung zur Gewährung eines Zuganges zu Übertragungswegen der

    Auszug aus VG Köln, 04.05.2006 - 1 K 9190/04
    Mit Beschluss vom 02.02.2005 hat die Kammer auf Antrag der Klägerin im Verfahren 1 L 3522/04 die aufschiebende Wirkung der Klage angeordnet.

    Schließlich habe die Kammer in ihrem Beschluss vom 02.02.2005 im Verfahren 1 L 3522/04 zutreffend ausgeführt, dass die Regulierungsbehörde ihr Ermessen fehlerhaft ausgeübt habe, weil sie die in § 21 TKG geregelten Entscheidungsvoraussetzungen nicht beachtet habe.

    Die Kammer hat hierzu in ihrem Beschluss vom 02.02.2005 im Verfahren 1 L 3522/04 das Folgende ausgeführt:.

  • VG Köln, 06.09.2004 - 1 L 1832/04

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage; Weitergeltung der

    Auszug aus VG Köln, 04.05.2006 - 1 K 9190/04
    Soweit die Kammer in ihrem Beschluss vom 06.09.2004 im Verfahren 1 L 1832/04 das Wirksambleiben einer Entscheidung der RegTP gemäß § 150 Abs. 1 TKG verneint hat, betraf dies den Sonderfall einer deklaratorisch ergangenen Feststellung einer Genehmigungspflicht von Endnutzerentgelten nach § 25 Abs. 1 TKG (1996), welche nach neuem Recht nicht hätte "ersetzt" werden können.
  • VG Köln, 26.03.2009 - 1 K 5114/07
    Durch rechtskräftiges Urteil vom 04. Mai 2006 im Verfahren 1 K 9190/04 hob die erkennende Kammer diese Regulierungsverfügung - soweit von der Klägerin noch angefochten - auf.

    Auch materiell besteht im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung kein Anspruch der Klägerin auf Widerruf der vorläufigen Regulierungsverfügung vom 30. November 2004, soweit diese nicht ohnehin durch das Urteil der Kammer vom 04. Mai 2006 im Verfahren 1 K 9190/04 aufgehoben worden ist und andere Mietleitungen als klassische Mietleitungen mit Bandbreiten bis 2 Mbit/s erfasst.

  • VG Köln, 17.04.2008 - 1 K 1312/05

    Klagebefugnis eines Drittklägers bei einer dem Marktmächtigen erteilten

    Die dagegen erhobene Klage der Beigeladenen nahm diese am 17. Mai 2005 insoweit zurück, als sie die Zugangsverpflichtung für CFV von 64 kbit/s sowie von 2, 34, 155 und 622 Mbit/s betraf; im Übrigen (Zugang zu digitalen SFV und zu CFV über 622 Mbit/s) hob das erkennende Gericht den Beschluss vom 30. November 2004 durch rechtskräftig gewordenes Urteil vom 04. Mai 2006 - 1 K 9190/04 - auf.

    Wegen weiterer Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte sowie der Verfahrensakte 1 K 9190/04 verwiesen.

  • VG Köln, 17.04.2008 - 1 K 5206/06
    Die dagegen erhobene Klage der Beigeladenen nahm diese am 17. Mai 2005 insoweit zurück, als sie die Zugangsverpflichtung für CFV von 64 kbit/s sowie von 2, 34, 155 und 622 Mbit/s betraf; im Übrigen (Zugang zu digitalen SFV und zu CFV über 622 Mbit/s) hob das erkennende Gericht den Beschluss vom 30. November 2004 durch rechtskräftig gewordenes Urteil vom 04. Mai 2006 -1 K 9190/04- auf.

    Wegen weiterer Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte sowie der Verfahrensakte 1 K 9190/04 verwiesen.

  • VG Köln, 02.02.2005 - 1 L 3522/04

    Verpflichtung zur Gewährung eines Zuganges zu Übertragungswegen der

    Die aufschiebende Wirkung der Klage 1 K 9190/04 gegen den Bescheid der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) vom 30.11.2004 wird angeordnet, soweit sich diese gegen die Verpflichtung in Ziffer 1) des Bescheides richtet, anderen Unternehmen bis zum Erlass einer aufgrund eines Marktdefinitions- und Marktanalyseverfahrens erfolgten Regulierungsverfügung für die Märkte 13 und 14 der Marktempfehlung der EU-Kommission vom 11.02.2003 (Abl. EU L 114 vom 08.05.2003) Zugang zu denjenigen Übertragungswegen zu gewähren, deren Entgelte und entgeltrelevante Bestandteile der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gemäß § 25 Abs. 1 TKG (1996) der Genehmigungspflicht unterlegen haben.

    Der Antrag, die aufschiebende Wirkung der Klage 1 K 9190/04 gegen den Bescheid der RegTP vom 30.11.2004 anzuordnen, soweit sich diese gegen die Verpflichtung in Ziffer 1) des Bescheides richtet, anderen Unternehmen bis zum Erlass einer aufgrund eines Marktdefinitions- und Marktanalyseverfahrens erfolgten Regulierungsverfügung für die Märkte 13 und 14 der Marktempfehlung der EU-Kommission vom 11.02.2003 (Abl. EU L 114 vom 08.05.2003) Zugang zu denjenigen Übertragungswegen zu gewähren, deren Entgelte und entgeltrelevante Bestandteile der allgemeinen Geschäftsbedingungen gemäß § 25 Abs. 1 TKG (1996) der Genehmigungspflicht unterlegen haben, hat Erfolg.

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