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   VG Köln, 07.07.2011 - 15 K 6220/10   

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https://dejure.org/2011,75121
VG Köln, 07.07.2011 - 15 K 6220/10 (https://dejure.org/2011,75121)
VG Köln, Entscheidung vom 07.07.2011 - 15 K 6220/10 (https://dejure.org/2011,75121)
VG Köln, Entscheidung vom 07. Juli 2011 - 15 K 6220/10 (https://dejure.org/2011,75121)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2011 - 1 A 440/10

    Vorstand der Deutschen Telekom AG handelt bei der Versetzung eines Mitarbeiters

    Auszug aus VG Köln, 07.07.2011 - 15 K 6220/10
    Zwar kann nach diesem Rechtsgedanken auch die Aufhebung einer dienstlichen Maßnahme ausgeschlossen sein, die wegen eines personalvertretungsrechtlichen Beteiligungsverfahrens rechtswidrig ist, BVerwG, a.a.O., Juris Rdnr. 30; ebenso zuletzt BVerwG, Beschluss vom 20.12.2010 - 2 B 39/10 - zur fehlenden Anhörung der Gleichstellungsbeauftragten und dem vorangehend OVG NRW, Urteil vom 24.02.2010 - 6 A 1978/07 - zuletzt zur unzureichenden Unterrichtung eines Betriebsrats OVG NRW Urteil vom 06.05.2011 - 1 A 440/10 , jeweils zitiert nach Juris.

    Zwar handelt es sich bei der Versetzung in den Ruhestand um eine gebundene Entscheidung des Dienstherrn insoweit, als diesem ein Beurteilungsspielraum hinsichtlich der Frage der Dienstfähigkeit nicht zusteht, diesbezüglich also auch eine Einflussnahme des Personalrats gar nicht denkbar ist, siehe dazu nur OVG NRW, Urteil vom 09.05.2011 - 1 A 440/10 - , Juris Rdnr. 112.

  • BVerwG, 09.12.1999 - 2 C 4.99

    Belehrungspflicht des Dienstherrn über personalvertretungs- rechtliche

    Auszug aus VG Köln, 07.07.2011 - 15 K 6220/10
    Der Beamte muss klar erkennen können, dass ihm die Entscheidung obliegt, ob in seiner Angelegenheit der Personalrat nach den Regeln des Personalvertretungsrechts beteiligt werden soll, BVerwG, Urteil vom 09.12.1999 - 2 C 4/99 -, Juris Rdnr. 23.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2010 - 6 A 1978/07

    Versetzung eines Beamten in den Ruhestand; Funktion einer

    Auszug aus VG Köln, 07.07.2011 - 15 K 6220/10
    Zwar kann nach diesem Rechtsgedanken auch die Aufhebung einer dienstlichen Maßnahme ausgeschlossen sein, die wegen eines personalvertretungsrechtlichen Beteiligungsverfahrens rechtswidrig ist, BVerwG, a.a.O., Juris Rdnr. 30; ebenso zuletzt BVerwG, Beschluss vom 20.12.2010 - 2 B 39/10 - zur fehlenden Anhörung der Gleichstellungsbeauftragten und dem vorangehend OVG NRW, Urteil vom 24.02.2010 - 6 A 1978/07 - zuletzt zur unzureichenden Unterrichtung eines Betriebsrats OVG NRW Urteil vom 06.05.2011 - 1 A 440/10 , jeweils zitiert nach Juris.
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