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   VG Köln, 08.03.2018 - 15 K 4640/16   

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https://dejure.org/2018,63492
VG Köln, 08.03.2018 - 15 K 4640/16 (https://dejure.org/2018,63492)
VG Köln, Entscheidung vom 08.03.2018 - 15 K 4640/16 (https://dejure.org/2018,63492)
VG Köln, Entscheidung vom 08. März 2018 - 15 K 4640/16 (https://dejure.org/2018,63492)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 22.01.2009 - 2 C 90.07

    Bereitschaftsdienst; Erschwerniszulage; Dienst zu ungünstigen Zeiten;

    Auszug aus VG Köln, 08.03.2018 - 15 K 4640/16
    Insoweit hat das Bundesverwaltungsgericht, vgl. Urteil vom 22.01.2009 - 2 C 90.07 - sowie auch Urteil vom 26.07.2012 - 2 C 24.11 -, einen Bereitschaftsdienst für einen Beamten, der sich an einem vom Dienstherrn bestimmten Ort außerhalb des Privatbereichs zu einem jederzeitigen unverzüglichen Einsatz bereitzuhalten hat, dann bejaht, wenn erfahrungsgemäß mit einer dienstlichen Inanspruchnahme zu rechnen ist.
  • VG Göttingen, 22.11.2017 - 1 A 131/16

    Bundespolizeibeamte; Freizeitausgleich; Klagebefugnis; Mehrarbeit;

    Auszug aus VG Köln, 08.03.2018 - 15 K 4640/16
    Die Kammer schließt sich insoweit der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Göttingen an, vgl. Urteil vom 22.11.2017 - 1 A 131/16 -, wonach der Beamte keinen subjektiven Anspruch geltend machen kann, dass der Freizeitausgleich für Mehrarbeit auf der Grundlage des § 11 BPolBG vorgenommen wird.
  • BVerwG, 17.11.2016 - 2 C 23.15

    Mehrarbeit in Form von Bereitschaftsdienst ist im Verhältnis "1 zu 1" durch

    Auszug aus VG Köln, 08.03.2018 - 15 K 4640/16
    Eine lediglich anteilige Berücksichtigung der Bereitschaftsdienstzeiten und damit eine Differenzierung zwischen Voll- und Bereitschaftsdienst bei der Berechnung eines Anspruchs auf Freizeitausgleich ist rechtsfehlerhaft, vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 17.11.2016 - 2 C 23.15 -.
  • BVerwG, 26.07.2012 - 2 C 24.11

    Feuerwehr; Mehrarbeit; Zuvielarbeit; Freizeitausgleich; Ausgleichsanspruch; Treu

    Auszug aus VG Köln, 08.03.2018 - 15 K 4640/16
    Insoweit hat das Bundesverwaltungsgericht, vgl. Urteil vom 22.01.2009 - 2 C 90.07 - sowie auch Urteil vom 26.07.2012 - 2 C 24.11 -, einen Bereitschaftsdienst für einen Beamten, der sich an einem vom Dienstherrn bestimmten Ort außerhalb des Privatbereichs zu einem jederzeitigen unverzüglichen Einsatz bereitzuhalten hat, dann bejaht, wenn erfahrungsgemäß mit einer dienstlichen Inanspruchnahme zu rechnen ist.
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