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VG Köln, 13.03.2018 - 7 K 7141/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gewährung einer vorgezogenen Altersrente eines Notars durch das Versorgungswerk; Abhängigkeit der Rentenzahlung von dem Ausscheiden aus dem Amt des Notars
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 09.05.1972 - 1 BvR 518/62
Facharzt
Auszug aus VG Köln, 13.03.2018 - 7 K 7141/15
- Beschluss vom 09.05.1972 - 1 BvR 518/62, 1 BvR 308/64 - gebietet Art. 12 Abs. 1 GG zwar nicht, dass Regelungen, die die Berufsfreiheit beschränken, ausschließlich vom staatlichen Gesetzgeber getroffen werden. - BVerfG, 13.07.2004 - 1 BvR 1298/94
Notarkassen
Auszug aus VG Köln, 13.03.2018 - 7 K 7141/15
Der Schutzbereich ist daher nicht schon dann betroffen, wenn eine Rechtsnorm, ihre Anwendung oder andere hoheitliche Maßnahmen unter bestimmten Umständen Rückwirkungen auf die Berufstätigkeit entfalten; die Berufsfreiheit ist aber dann berührt, wenn die Maßnahmen in einem so engen Zusammenhang mit der Berufstätigkeit stehen, dass sie eine objektiv berufsregelnde Tendenz haben, vgl. zu dieser Voraussetzung einer relevanten mittelbaren Beeinträchtigung der Berufsfreiheit: BVerfG, Beschluss vom 13.07.2004 - 1 BvR 1298/94, 1 BvR 1299/94, 1 BvR 1332/95, 1 BvR 613/97 - betr. - BGH, 25.04.1994 - NotZ 8/93
Anforderungen an Regelungen zur Finanzierung der Aufgaben einer Notarkasse
Auszug aus VG Köln, 13.03.2018 - 7 K 7141/15
Daraus folgt mittelbar auch eine gesteigerte solidarische Verantwortung innerhalb des Berufsstandes, vgl. BGH, Senat für Notarsachen, Beschluss vom 25.04.1994 - NotZ 8/93 - zur Abgabensatzung der Ländernotarkasse. - BVerwG, 24.02.2012 - 9 B 80.11
Aufwandsteuer; Vergnügungssteuer; steuerliche Belastungsgleichheit; …
Auszug aus VG Köln, 13.03.2018 - 7 K 7141/15
Sie sind nur teilnichtig, wenn die Beschränkung der Nichtigkeit eine mit höherrangigem Recht vereinbare, sinnvolle (Rest-)Regelung des Lebenssachverhalts belässt und ein entsprechender hypothetischer Wille des Normgebers hinreichend sicher angenommen werden kann, vgl. BVerwG, Beschluss vom 24.02.2012 - 9 B 80.11 -. - BVerwG, 27.10.2010 - 8 CN 2.09
Absenkung; Anwartschaft; Besoldungsgruppe; Gleichheitssatz; Frist; …
Auszug aus VG Köln, 13.03.2018 - 7 K 7141/15
So ist etwa in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass die in § 113 Abs. 3 Nr. 2 BNotO normierte Verpflichtung, die Notarversorgung der bayrischen Notarkasse und der sächsischen Ländernotarkasse nach der Dauer der ruhegehaltsfähigen Dienstzeit zu bemessen, wegen ihrer objektiv berufsregelnden Tendenz in die Berufsfreiheit eingreift; die Regelung steht in einer engen Verbindung zur beruflichen Tätigkeit, denn sie motiviert dazu, die Berufsausübung bis zum Erreichen der maximal ruhegehaltsfähigen Dienstzeit fortzusetzen, BVerwG Urteil vom 27.10.2010 - 8 CN 2.09 -.