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   VG Köln, 14.03.2023 - 1 L 2034/22   

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https://dejure.org/2023,5681
VG Köln, 14.03.2023 - 1 L 2034/22 (https://dejure.org/2023,5681)
VG Köln, Entscheidung vom 14.03.2023 - 1 L 2034/22 (https://dejure.org/2023,5681)
VG Köln, Entscheidung vom 14. März 2023 - 1 L 2034/22 (https://dejure.org/2023,5681)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • MMR 2023, 468
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • VG Köln, 14.03.2023 - 1 L 38/23

    Open Access, Offener Netzzugang, Breitbandförderung

    Auszug aus VG Köln, 14.03.2023 - 1 L 2034/22
    Es ist nicht offensichtlich ausgeschlossen, dass die Eigentümerin eines öffentlich geförderten Telekommunikationsnetzes in eigenen Rechten betroffen ist, wenn der Betreiber dieses Netzes durch die Bundesnetzagentur verpflichtet wird, einem anderen Betreiber im Rahmen von § 155 TKG offenen Netzzugang zu gewähren, vgl auch Parallelverfahren 1 L 38/23, 1 L 58/23 und 1 L 2030/22.

    Insbesondere liegt hier - im Gegensatz zum Parallelverfahren 1 L 38/23 - mit der E-Mail vom 6. April 2022 ein entsprechender Antrag i. S. d. § 155 Abs. 1 TKG vor.

  • VG Köln, 14.03.2023 - 1 L 58/23
    Auszug aus VG Köln, 14.03.2023 - 1 L 2034/22
    Es ist nicht offensichtlich ausgeschlossen, dass die Eigentümerin eines öffentlich geförderten Telekommunikationsnetzes in eigenen Rechten betroffen ist, wenn der Betreiber dieses Netzes durch die Bundesnetzagentur verpflichtet wird, einem anderen Betreiber im Rahmen von § 155 TKG offenen Netzzugang zu gewähren, vgl auch Parallelverfahren 1 L 38/23, 1 L 58/23 und 1 L 2030/22.

    Insofern wird Bezug genommen auf die denselben Beschluss betreffenden Ausführungen des Gerichts im heutigen Eilbeschluss im Parallelverfahren 1 L 58/23:.

  • VG Köln, 14.03.2023 - 1 L 2030/22

    Open Access, Offener Netzzugang, Breitbandförderung

    Auszug aus VG Köln, 14.03.2023 - 1 L 2034/22
    Es ist nicht offensichtlich ausgeschlossen, dass die Eigentümerin eines öffentlich geförderten Telekommunikationsnetzes in eigenen Rechten betroffen ist, wenn der Betreiber dieses Netzes durch die Bundesnetzagentur verpflichtet wird, einem anderen Betreiber im Rahmen von § 155 TKG offenen Netzzugang zu gewähren, vgl auch Parallelverfahren 1 L 38/23, 1 L 58/23 und 1 L 2030/22.
  • BVerwG, 10.01.2018 - 1 VR 14.17
    Auszug aus VG Köln, 14.03.2023 - 1 L 2034/22
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. Januar 2018 - 1 VR 14/17 - juris, Rn. 9.
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