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   VG Köln, 15.03.2021 - 20 L 2279/20   

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VG Köln, 15.03.2021 - 20 L 2279/20 (https://dejure.org/2021,6323)
VG Köln, Entscheidung vom 15.03.2021 - 20 L 2279/20 (https://dejure.org/2021,6323)
VG Köln, Entscheidung vom 15. März 2021 - 20 L 2279/20 (https://dejure.org/2021,6323)
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  • BVerfG, 01.12.1992 - 1 BvR 88/91

    Versammlungsauflösung

    Auszug aus VG Köln, 15.03.2021 - 20 L 2279/20
    Vollstreckungsmaßnahmen auf der Grundlage eines sofort vollziehbaren und möglicherweise rechtswidrigen, gleichwohl wirksamen Verwaltungsaktes sind rechtmäßig, vgl. BVerfG, Beschluss vom 01.12.1992 - 1 BvR 88/91 - , juris Rn. 49f, 53.
  • OVG Niedersachsen, 02.02.2015 - 4 LA 245/13

    Auswahl; Bestandskraft; Beugemittel; Einwendung; Erforderlichkeit; Geeignetheit;

    Auszug aus VG Köln, 15.03.2021 - 20 L 2279/20
    Nachdem die Androhung des Zwangsmittels Bestandskraft erlangt hatte, kann der Festsetzung dieses Zwangsmittels insbesondere nicht mehr entgegen gehalten werden, dass das Zwangsmittel nicht geeignet sei, vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 02.02.2015 - 4 LA 245/13 -, BeckRS 2015, 41685 m.w.N.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.01.2018 - 4 A 1395/16

    Zwangsgeldfestsetzung zur Durchsetzung einer Ordnungsverfügung betreffend die

    Auszug aus VG Köln, 15.03.2021 - 20 L 2279/20
    Unter diesen Umständen wirkt sich der konkrete Verstoß auf die angedrohte Zwangsgeldhöhe nicht aus und löst dementsprechend keine Begründungslast im Rahmen der Zwangsgeldfestsetzung aus, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 08.01.2018 - 4 A 1395/16 -, juris, Rn. 6 und 16.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.12.2019 - 4 A 743/17

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Erforderliche Infragestellung eines einzelnen

    Auszug aus VG Köln, 15.03.2021 - 20 L 2279/20
    Das Interesse des Betroffenen daran, vor Ergehen der Vollstreckungsmaßnahmen trotz der damit verbundenen Verfahrensverlängerung gehört zu werden, wiegt im Regelfall nicht schwer, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 23.12.2019 - 4 A 743/17 -, Rn. 10, juris.
  • BGH, 27.09.1983 - 5 StR 294/83

    Veranstalter eines öffentlichen Aufzugs trotz vollziehbaren Verbots

    Auszug aus VG Köln, 15.03.2021 - 20 L 2279/20
    Wer also öffentlich, insbesondere durch Presse, Hörfunk, Fernsehen oder andere Medien zur Teilnahme an einer Demonstration auffordert und diese (mit-)organisiert, ist Veranstalter, auch wenn noch andere Gruppen teilnehmen, auf die er keinen Einfluss hat, oder sich eine Großveranstaltung entwickelt, die seiner Kontrolle entgleitet, vgl. auch BGH, Urteil vom 27.09.1983 - 5 StR 294/83, BeckRS 9998, 85010.
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