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   VG Köln, 15.05.2008 - 1 K 6817/05   

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https://dejure.org/2008,10736
VG Köln, 15.05.2008 - 1 K 6817/05 (https://dejure.org/2008,10736)
VG Köln, Entscheidung vom 15.05.2008 - 1 K 6817/05 (https://dejure.org/2008,10736)
VG Köln, Entscheidung vom 15. Mai 2008 - 1 K 6817/05 (https://dejure.org/2008,10736)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 28.11.2007 - 6 C 42.06

    Marktdefinition, Marktregulierung, Regulierungsverpflichtung, Zugang,

    Auszug aus VG Köln, 15.05.2008 - 1 K 6817/05
    Doch lässt sich dafür der allein maßgeblichen Beschlussbegründung vgl.: BVerwG, Urteil vom 28. November 2007 -6 C 42.06-, amtl.
  • BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 13.85

    Flughafenplanung, Verkehrsflughafen München II

    Auszug aus VG Köln, 15.05.2008 - 1 K 6817/05
    Vielmehr ist in Anlehnung an die Rechtsprechung zur vergleichbaren Problematik bei Prognosen im Planungsrecht vgl.: BVerwG, Urteil vom 6. Dezember 1985, BVerwGE 72, 282 (286), und Urteil vom 5. Dezember 1986, BVerwGE 75, 214 (234).
  • EuGH, 24.04.2008 - C-55/06

    Arcor - Telekommunikation - Verordnung (EG) Nr. 2887/2000 - Zugang zum

    Auszug aus VG Köln, 15.05.2008 - 1 K 6817/05
    so zur vergleichbaren Anforderung der Kostenorientierung nach § 3 Abs. 3 Verordnung Nr. 2887/2000: EuGH, Urteil vom 24. April 2008 ( C-55/06 ), CURIA.
  • BVerwG, 21.01.2004 - 6 C 1.03

    Telekommunikation; Anspruch auf Gewährung besonderen Netzzugang; Genehmigung von

    Auszug aus VG Köln, 15.05.2008 - 1 K 6817/05
    Schließlich hat die Beklagte zu berücksichtigen, dass der Klägerin der vorstehend konkretisierte Neubescheidungsanspruch auch rückwirkend zusteht, vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Januar 2004 -6 C 1.03-, BVerwGE 120, 54.
  • BVerwG, 06.12.1985 - 4 C 59.82

    Objektive Erforderlichkeit eines fernstraßenrechtlichen Vorhabens, Gerichtliche

    Auszug aus VG Köln, 15.05.2008 - 1 K 6817/05
    Vielmehr ist in Anlehnung an die Rechtsprechung zur vergleichbaren Problematik bei Prognosen im Planungsrecht vgl.: BVerwG, Urteil vom 6. Dezember 1985, BVerwGE 72, 282 (286), und Urteil vom 5. Dezember 1986, BVerwGE 75, 214 (234).
  • VG Köln, 18.05.2005 - 1 L 3263/04

    Rückwirkung im Hauptsacheverfahren zu Lasten nachfragender Wettbewerber

    Auszug aus VG Köln, 15.05.2008 - 1 K 6817/05
    Denn die erkennende Kammer hat in ihrem entsprechenden Beschluss vom 18. Mai 2005 - 1 L 3263/04- nichts zur Berechtigung des Prognosewerts von 55 kbit/s gesagt, sondern lediglich ausgeführt, es sei offen, ob mit der Klägerin von einer durchschnittlichen Breite von nur 36 kbit/s ausgegangen werden könne.
  • VG Köln, 25.01.2007 - 1 K 7668/04

    Rechtmäßigkeit der Versehung einer telekommunikationsrechtlichen

    Auszug aus VG Köln, 15.05.2008 - 1 K 6817/05
    Bezüglich des erledigten Teil des Verfahrens entspricht es der Billigkeit, der Beklagten die Kosten insgesamt aufzuerlegen, da die angegriffene Anpassungsklausel rechtswidrig war, vgl.:VG Köln, Urteil vom 25. Januar 2007 -1 K 7668/04-.
  • BVerwG, 18.04.2007 - 6 C 21.06

    Missbrauchsaufsicht, besondere Missbrauchsaufsicht, allgemeine

    Auszug aus VG Köln, 15.05.2008 - 1 K 6817/05
    Dies schließt die Anwendung der neuen Regulierungsinstrumente im Übergangszeitraum vor der erstmaligen Durchführung dieser Verfahren aus, so: BVerwG, Beschluss vom 18. April 2007 -6 C 21.06-, Buchholz 442.066 § 42 TKG Nr. 1, Rn. 32; Urteil vom 19. September 2007 -6 C 34.06-, amtl.
  • BVerwG, 17.05.2006 - 6 C 14.05

    Feststellungsklage; Entgeltgenehmigungspflicht nach TKG 1996; Übergangsbestimmung

    Auszug aus VG Köln, 15.05.2008 - 1 K 6817/05
    Doch gilt für die sich mit der Marktregulierung befassenden Bestimmungen des Teils 2 dieses Gesetzes insoweit etwas anderes, als darauf gestützte Entscheidungen den Abschluss des Marktanalyseverfahrens nach § 11 TKG 2004 voraussetzen, so: BVerwG, Urteil vom 17. Mai 2006 -6 C 14.05-, BVerwGE 126, 74 (89/90), Rn. 48 und 49; Beschluss vom 30. August 2006 -6 C 18.05-, Buchholz 442.066 § 150 TKG Nr. 2, Rn.17.
  • BVerwG, 16.07.2003 - 6 C 19.02

    Telekommunikation; Umstellen eines Verpflichtungsantrag auf einen

    Auszug aus VG Köln, 15.05.2008 - 1 K 6817/05
    Denn anders als nach dem TKG 2004 konnten Entgelte nach § 39 1.Alternative TKG 1996 nicht einzelvertragsunabhängig genehmigt werden, so: BVerwG, Urteil vom 16. Juli 2003 -6 C 19.02-, Buchholz 442.066 § 39 TKG Nr. 1.
  • BVerwG, 19.09.2007 - 6 C 34.06

    Missbrauchsaufsicht; besondere Missbrauchsaufsicht; beträchtliche Marktmacht;

  • VG Köln, 04.04.2006 - 1 L 2056/05

    Verpflichtung der Regulierungsbehörde zur Erteilung einer vorläufigen höheren

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.07.2004 - 13 A 1703/02

    Substitution nicht nachgewiesener Kosten durch andere Erkenntnisquellen ;

  • BVerwG, 25.03.2009 - 6 C 3.08

    Entgelt; Entgeltgenehmigung; vorläufige Entgeltgenehmigung; vorläufiger

    Sie verweist darauf, dass das Verwaltungsgericht auf die von ihr seinerzeit erhobene Verpflichtungsklage inzwischen ein Bescheidungsurteil vom 15. Mai 2008 - VG 1 K 6817/05 - erlassen und die Bundesnetzagentur ihr in Vollzug dieses rechtskräftigen Urteils zwei - abschließende, aber von der Klägerin angefochtene - Entgeltgenehmigungen vom 3. September 2008 und vom 10. November 2008 erteilt hat.

    Die Auslegung des angefochtenen Bescheides vom 22. Mai 2006 hat davon auszugehen, dass ihn die Bundesnetzagentur "vorläufig für die Zeit vom 01.11.2005 bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren (Az. 1 K 6817/05), längstens bis zum 30.11.2007" erteilt hat.

  • VG Gera, 03.12.2020 - 3 K 2157/18

    Bestimmung eines fairen und angemessenen Mitnutzungsentgelts i.S.v. § 77n Abs. 3

    Diesen Überlegungen, die auf das vorliegende Verfahren über die Bestimmung eines Mitnutzungsentgelts übertragbar sind, schließt sich die Kammer an (vgl. auch VG Köln, Urt. v. 15. Mai 2008 - 1 K 6817/05 - : v. 17. April 2008 - 1 K 1312/05 - jeweils Juris).
  • BVerwG, 05.04.2011 - 6 B 41.10

    Nichtigkeit eines Verwaltungsaktes

    Das Verwaltungsgericht hat seine Begründung nicht auf eine am Maßstab der von der Beschwerde genannten Bestimmungen für zulässig angesehene Differenzierung der Entgelte für Zusammenschaltungsverträge und Zusammenschaltungsanordnungen gestützt, sondern darauf, dass die hier angefochtene Entgeltgenehmigung vom 10. November 2008 dem Vorgängerbeschluss vom 27. Oktober 2005 widerspreche, der seinerseits - für auf Zusammenschaltungsanordnung beruhende Entgelte - weder durch das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 15. Mai 2008 - 1 K 6817/05 - aufgehoben noch von der Bundesnetzagentur zurückgenommen worden sei.
  • VG Köln, 21.01.2010 - 1 K 6549/08

    Genehmigung von Entgelten durch die Bundesnetzagentur; Erfordernis der

    Auf die dagegen erhobene Klage hob das erkennende Gericht mit rechtskräftig gewordenem Urteil vom 15. Mai 2008 -1 K 6817/05- den ein höheres nutzungsabhängiges Entgelt ablehnenden Teil des Genehmigungsbeschlusses vom 27. Oktober 2005 auf und verpflichtete die Beklagte, die Klägerin unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu bescheiden, soweit deren Genehmigungsantrag für den Zeitraum vom 1. November 2005 bis 30. November 2007 ein nutzungsabhängiges Entgelt betrifft, "welches in den am 27. Oktober 2005 bereits geschlossenen Verträgen über die Leistung T-DSL-ZISP Basic enthalten war." In den Entscheidungsgründen heißt es, die BNetzA werde bei der Neubescheidung davon auszugehen haben, dass im Genehmigungszeitraum mit einer durchschnittlich genutzten Bandbreite in Höhe von 40 kbit/s und mit 10, 0 Millionen Nutzern zu rechnen war.

    Nach Anhörung des Bundeskartellamts entschied die BNetzA mit Beschluss vom 03. September 2008 (BK 3d-05-041), der Klägerin zugestellt am gleichen Tage: "Auf Grund des Urteils 1 K 6817/05 vom 15.05.2008 wird für die Zeit vom 01.11.2005 bis zum 30.11.2007 ein Entgelt von 0, 5457 EUR monatlich je angefangene 10 kbit/s auf Basis der Peakload-Formel für die nutzungsabhängige Tarifierung genehmigt, soweit der mit Schreiben vom 22.08.2005 gestellte Genehmigungsantrag ein nutzungsabhängiges Entgelt betrifft, welches in den bereits am 27.10.2005 geschlossenen Verträgen über die Leistung T-DSL-ZISP Basic enthalten war." Im Übrigen lehnte sie den Antrag der Klägerin ab.

    Das folgt daraus, dass mit dem in Rede stehenden Beschluss ausweislich des Tenors und der Begründung (insbesondere auf Seite 4 des amtlichen Abdrucks) allein das Urteil der erkennenden Kammer vom 10. Mai 2008 -1 K 6817/05-, umgesetzt werden sollte.

  • VG Köln, 04.04.2006 - 1 L 2056/05

    Verpflichtung der Regulierungsbehörde zur Erteilung einer vorläufigen höheren

    1) Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, der Antragstellerin für die Zeit vom 01.11.2005 bis zur Entscheidung im Verfahren 1 K 6817/05, längstens bis zum 30.11.2007, ein nutzungsabhängiges Entgelt für die Nutzung des Konzentratornetzes in Höhe von monatlich 0, 52 EUR pro 10 kbit/s vorläufig zu genehmigen.
  • VG Köln, 22.10.2008 - 21 K 418/07

    Ermessen bei der Festlegung angemessener Zusammenschaltungsentgelte sogenannter

    In diesem Sinne auch VG Köln, Urteil vom 15. Mai 2008 - 1 K 6817/05 -, Juris Rn. 28 ff. und (nicht rechtskräftiges) Urteil vom 17. April 2008 - 1 K 1312/05 -, n.v.
  • VG Köln, 22.10.2008 - 21 K 405/07

    Entgeltgenehmigung im Rahmen des Zugangs zu elektronischen Kommunikationsnetzen;

    In diesem Sinne auch VG Köln, Urteil vom 15. Mai 2008 - 1 K 6817/05 -, Juris Rn. 28 ff. und (nicht rechtskräftiges) Urteil vom 17. April 2008 - 1 K 1312/05 -, n.v.
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