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   VG Köln, 16.08.2018 - 15 L 1118/18   

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VG Köln, 16.08.2018 - 15 L 1118/18 (https://dejure.org/2018,62099)
VG Köln, Entscheidung vom 16.08.2018 - 15 L 1118/18 (https://dejure.org/2018,62099)
VG Köln, Entscheidung vom 16. August 2018 - 15 L 1118/18 (https://dejure.org/2018,62099)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2017 - 1 B 1355/16

    Besetzung des Dienstpostens des Leiters der Unterabteilung des Ministeriums mit

    Auszug aus VG Köln, 16.08.2018 - 15 L 1118/18
    - VG Köln, Beschluss vom 7. November 2016 - 15 L 2160/16; OVG NRW, Beschluss vom 7. März 2016 - 1 B 1355/16 - Nachzeichnung ihrer beruflichen Entwicklung im Wege der Fortschreibung der letzten für sie erstellten dienstlichen Beurteilung sein.

    Dem ist das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein- Westfalen in seinem Beschluss vom 07. März 2017 (1 B 1355/16) unter ausführlicher Auseinandersetzung mit den von der Antragstellerin gegen den Beschluss des erkennenden Gerichts vom 07. November 2016 erhobenen Einwendungen gefolgt.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.10.2017 - 1 B 1007/17

    Bewerbungsverfahrensanspruch eines Bewerbers in Bezug auf die Vergabe eines

    Auszug aus VG Köln, 16.08.2018 - 15 L 1118/18
    Die Anforderungen an die Glaubhaftmachung dürfen ebenfalls nicht über das hinausgehen, was für ein Obsiegen im Hauptsacheverfahren genügt, BVerfG, Beschluss vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 - juris Rn. 10 ff.; BVerwG, Beschluss vom 22. November 2012 - 2 VR 5.12 - juris Rn. 22; BayVGH, Beschluss vom 27.10.2015 - 6 CE 15.1849 - juris Rn. 12 m.w.N.; OVG NRW, Beschluss vom 23. Mai 2017 - 1 B 99/17 - juris Rn. 9 ff. m.w.N.; OVG NRW, Beschluss vom 24. Oktober 2017 - 1 B 1007/17 - juris, Rn 10 m.w.N.

    Vor diesem Hintergrund kann offen bleiben, ob die Entscheidung der Antragsgegnerin, die Antragstellerin von vornherein nicht in die Auswahl für die Besetzung der Stelle der B. des C. einzubeziehen, weil eine weitere Nachzeichnung ihrer letzten dienstlichen Beurteilung vom 15. März 2001 mangels belastbarer Tatsachengrundlagen nicht mehr möglich sei und es damit für sie an einer validen Grundlage für einen Leistungsvergleich fehle, gegen das Benachteiligungsverbot nach § 28 Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG) verstößt und deswegen rechtswidrig ist, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 24. Oktober 2017 - 1 B 1007/17 - juris, Rn 10 ff.

  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast;

    Auszug aus VG Köln, 16.08.2018 - 15 L 1118/18
    Eine Bewerberin um ein öffentliches Amt hat dementsprechend einen Anspruch darauf, dass der Dienstherr über ihre Bewerbung ermessens- und beurteilungsfehlerfrei entscheidet, mithin vor allem die Auswahlentscheidung nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung getroffen wird, - vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 21.08.2003 - 2 C 14.02 - Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschluss vom 21.03.2002 - 1 B 100/02 -, was nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Berlin- Brandenburg - und hiervon gehen Antragstellerin und Antragsgegnerin auch übereinstimmend aus - auch für die gem. § 26 Abs. 1 Allgemeines Gleichstellungsgesetz (AGG) auf Vorschlag der Bundesregierung von der Antragsgegnerin zu ernennende Leitung der B. des C. gilt, OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. Dezember 2009 - OVG 6 S 47.09 - juris, Rn. 4.
  • BVerwG, 22.11.2012 - 2 VR 5.12

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Rechtsschutzverhinderung; Ämterstabilität;

    Auszug aus VG Köln, 16.08.2018 - 15 L 1118/18
    Die Anforderungen an die Glaubhaftmachung dürfen ebenfalls nicht über das hinausgehen, was für ein Obsiegen im Hauptsacheverfahren genügt, BVerfG, Beschluss vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 - juris Rn. 10 ff.; BVerwG, Beschluss vom 22. November 2012 - 2 VR 5.12 - juris Rn. 22; BayVGH, Beschluss vom 27.10.2015 - 6 CE 15.1849 - juris Rn. 12 m.w.N.; OVG NRW, Beschluss vom 23. Mai 2017 - 1 B 99/17 - juris Rn. 9 ff. m.w.N.; OVG NRW, Beschluss vom 24. Oktober 2017 - 1 B 1007/17 - juris, Rn 10 m.w.N.
  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus VG Köln, 16.08.2018 - 15 L 1118/18
    Die Anforderungen an die Glaubhaftmachung dürfen ebenfalls nicht über das hinausgehen, was für ein Obsiegen im Hauptsacheverfahren genügt, BVerfG, Beschluss vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 - juris Rn. 10 ff.; BVerwG, Beschluss vom 22. November 2012 - 2 VR 5.12 - juris Rn. 22; BayVGH, Beschluss vom 27.10.2015 - 6 CE 15.1849 - juris Rn. 12 m.w.N.; OVG NRW, Beschluss vom 23. Mai 2017 - 1 B 99/17 - juris Rn. 9 ff. m.w.N.; OVG NRW, Beschluss vom 24. Oktober 2017 - 1 B 1007/17 - juris, Rn 10 m.w.N.
  • BVerwG, 21.09.2006 - 2 C 13.05

    Beförderung freigestellter Personalratsmitglieder; Benachteiligungsverbot für -;

    Auszug aus VG Köln, 16.08.2018 - 15 L 1118/18
    Das Prinzip der Auslese nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung gilt aber auch für Gleichstellungsbeauftragte, d.h. das Benachteiligungsverbot findet seine Grenze in den Auswahlkriterien des § 33 Abs. 2 GG, vgl. für Personalratsmitglieder: BVerwG, Urteil vom 21. September 2006 - 2 C 13/05 - juris, Rn. 20.
  • BVerwG, 27.04.2010 - 1 WB 39.09

    Grundsatz der Bestenauslese; Eignungs- und Leistungsvergleich; Seiteneinsteiger;

    Auszug aus VG Köln, 16.08.2018 - 15 L 1118/18
    Die Antragsgegnerin hat damit in zulässiger Weise für ihren Leistungsvergleich zusätzlich qualifizierte Arbeitszeugnisse herangezogen und diese in eine wertende Relation zu den von einer dienstlichen Beurteilung erfassten Leistungsbewertungen gesetzt, vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 27. April 2010 - 1 WB 39/09 - juris Rn. 38.
  • BVerwG, 25.06.2014 - 2 B 1.13

    Freigestelltes Personalratsmitglied; fiktive Nachzeichnung des Werdegangs;

    Auszug aus VG Köln, 16.08.2018 - 15 L 1118/18
    Bei Auswahlentscheidungen hat der Dienstherr mithin zugunsten der freigestellten Beamtin eine berufliche Entwicklung zu unterstellen, wie sie ohne die Freistellung voraussichtlich verlaufen wäre, vgl. BVerwG, Beschluss vom 25.06.2014 - 2 B 1.13 -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2017 - 1 B 99/17

    Besetzung einer Beförderungsplanstelle mit einem Bewerber aufgrund der

    Auszug aus VG Köln, 16.08.2018 - 15 L 1118/18
    Die Anforderungen an die Glaubhaftmachung dürfen ebenfalls nicht über das hinausgehen, was für ein Obsiegen im Hauptsacheverfahren genügt, BVerfG, Beschluss vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 - juris Rn. 10 ff.; BVerwG, Beschluss vom 22. November 2012 - 2 VR 5.12 - juris Rn. 22; BayVGH, Beschluss vom 27.10.2015 - 6 CE 15.1849 - juris Rn. 12 m.w.N.; OVG NRW, Beschluss vom 23. Mai 2017 - 1 B 99/17 - juris Rn. 9 ff. m.w.N.; OVG NRW, Beschluss vom 24. Oktober 2017 - 1 B 1007/17 - juris, Rn 10 m.w.N.
  • BVerwG, 09.06.2009 - 1 C 11.09

    Rückwirkende Erteilung einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG

    Auszug aus VG Köln, 16.08.2018 - 15 L 1118/18
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts setzt die aus Gründen eines Benachteiligungsverbots rechtlich gebotene Nachzeichnung einer dienstlichen Beurteilung eine diese ermöglichende hinreichende Tatsachengrundlage voraus, an der es jedenfalls dann fehlt, wenn - wie hier - zwischen der letzten Beurteilung und dem Stichtag, zu dem die fiktive Fortschreibung zu erstellen ist, ein Zeitraum von mehr als 16 Jahren liegt, BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2010 - 1 C 11/09 - juris Rn. 8.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.12.2009 - 6 S 47.09

    Beschwerde; Stellenbesetzung; Leiter der Antidiskriminierungsstelle des Bundes;

  • VGH Bayern, 27.10.2015 - 6 CE 15.1849

    Konkurrentenstreitverfahren, Besoldungsgruppe, Verwaltungsgerichte,

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2002 - 1 B 100/02

    Prüfung der Rechtswidrigkeit einer dienstlichen Beurteilung in einem auf die

  • VG Berlin, 27.04.2020 - 5 K 237.18

    Verletzung der Rechte der Gleichstellungsbeauftragten: Beteiligung an der

    Auf ihren zunächst vor dem Verwaltungsgericht Köln (Beschluss vom 16. August 2018 - 15 L 1118/18 -) erfolglos gebliebenen Antrag hin hat das Oberverwaltungsgericht Münster (Beschluss vom 19. März 2019 - 1 B 1301/18 -) die Besetzung des Amtes der Leitung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes mit der ausgewählten Bewerberin untersagt.
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