Rechtsprechung
VG Köln, 19.04.2002 - 25 K 10571/98 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen der Statthaftigkeit einer verwaltungsprozessrechtlichen Anfechtungsklage; Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen von immissionsschutzrechtlichen Auflagen gegenüber einem Funkamateur und Inhaber einer Amateurfunklizenz sowie Betreiber einer Amateurfunkstelle; ...
- hamradio2day.de
Klagen gegen Verfügung 306/1997 unzulässig
- agz-ev.de
Klagen gegen Verfügung 306/1997 unzulässig
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 03.06.1983 - 8 C 43.81
Aufrechnung gegen Gebührenbescheid - § 42 VwGO, grundsätzliche Unbeachtlichkeit …
Auszug aus VG Köln, 19.04.2002 - 25 K 10571/98
Abgesehen von hier nicht einschlägigen Sonderfällen kann vielmehr nur das Interesse rechtsschutzwürdig sein, die Gegenseite durch eine gerichtliche Entscheidung daran zu hindern, aus der vermeintlichen Rechtslage Konsequenzen zu ziehen, also z.B. Maßnahmen der Vollstreckung einzuleiten, vgl. Bundesverwaltungsgericht - BVerwG - , Urteil vom 03. Juni 1983 - 8 C 43.81 - , Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht (NVwZ), 1984, S. 168.Die in einer solchen Fallgestaltung grundsätzlich in Betracht kommende vorbeugende Feststellungsklage ist jedoch nur zulässig, wenn ein qualifiziertes Feststellungsinteresse vorliegt, wenn also effektiver Rechtsschutz gerade nur im Wege des vorbeugenden Rechtsschutzes gewährleistet werden kann und der grundsätzlich im Rechtsschutzsystem der Verwaltungsgerichtsordnung vorgesehene nachträgliche Rechtsschutz nicht ausreicht, ständige Rechtsprechung, vgl. BVerwG, Urteil vom 03. Juni 1983 - 8 C 43.81 - , NVwZ 1984, S. 168; Urteil vom 07. Mai 1987 - 3 C 53.85 -, BVerwGE 77, 207 (210 ff.); jeweils mit weiterem Nachweis.
- BVerwG, 07.05.1987 - 3 C 53.85
Lebensmittelimporteur - § 40 VwGO, Verwaltungsrechtsweg für die Klage auf …
Auszug aus VG Köln, 19.04.2002 - 25 K 10571/98
Die in einer solchen Fallgestaltung grundsätzlich in Betracht kommende vorbeugende Feststellungsklage ist jedoch nur zulässig, wenn ein qualifiziertes Feststellungsinteresse vorliegt, wenn also effektiver Rechtsschutz gerade nur im Wege des vorbeugenden Rechtsschutzes gewährleistet werden kann und der grundsätzlich im Rechtsschutzsystem der Verwaltungsgerichtsordnung vorgesehene nachträgliche Rechtsschutz nicht ausreicht, ständige Rechtsprechung, vgl. BVerwG, Urteil vom 03. Juni 1983 - 8 C 43.81 - , NVwZ 1984, S. 168; Urteil vom 07. Mai 1987 - 3 C 53.85 -, BVerwGE 77, 207 (210 ff.); jeweils mit weiterem Nachweis.Ständige Rechtsprechung, vgl. beispielsweise BVerwG Urteil vom 07. Mai 1987 - 3 C 53.85 -, BVerwGE 77, 207 (210 ff.); OVG NRW, Urteil vom 31. Januar 1996 - 13 A 6644/95 - , NVwZ-RR 1997, 264; jeweils mit weiterem Nachweis.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 31.01.1996 - 13 A 6644/95
Auszug aus VG Köln, 19.04.2002 - 25 K 10571/98
Ständige Rechtsprechung, vgl. beispielsweise BVerwG Urteil vom 07. Mai 1987 - 3 C 53.85 -, BVerwGE 77, 207 (210 ff.); OVG NRW, Urteil vom 31. Januar 1996 - 13 A 6644/95 - , NVwZ-RR 1997, 264; jeweils mit weiterem Nachweis. - BVerfG, 30.11.1988 - 1 BvR 1301/84
Straßenverkehrslärm
Auszug aus VG Köln, 19.04.2002 - 25 K 10571/98
Ob die engen Voraussetzungen, unter denen eine solche Rechtslücke vorläufig durch Verwaltungsvorschriften geschlossen werden kann, hier vorliegen, vgl. Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschluss vom 30. November 1988 - 1 BvR 1301/84 - BVerfGE 79, 174 (193-197) zu einer ähnlichen Fallkonstellation im Immissionsschutzrecht; von der erkennenden Kammer bejaht für den Frequenzbereichzuweisungs- und Frequenznutzungsplan (§§ 45, 46 TKG), vgl. VG Köln, Urteil vom 16. Februar 2001 - 25 K 865/98 - (rechtskräftig), S. 7 f. des Urteilsabdrucks, kann im vorliegenden Verfahren ebenso offen bleiben wie die von den Beteiligten ursprünglich in den Vordergrund ihres Vortrags zum materiellen Recht gestellte Frage, ob die in der streitigen Amtsblattverfügung aufgeführten Grenzwerte der DIN VDE 0848 Teil 2 (Entwurf 10/91) zum Schutz von Herzschrittmacherträgern - welche die Beklagte nach ihren Angaben in der mündlichen Verhandlung auch bei Funkamateuren nicht mehr anwendet - noch dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik entsprechen bzw. ob dies bei Veröffentlichung der Amtsblattverfügung der Fall war.
- VG Köln, 17.12.2003 - 11 L 2782/03
Änderung der Vorläufigen Regeln für die befristete Zuteilung von noch freien …
Eine eindeutige Bezeichnung der Amtsblattverfügung als "Allgemeinverfügung" fehlt dagegen ebenso wie eine Rechtsmittelbelehrung; dies spricht umso mehr gegen eine Einordnung als Verwaltungsakt, als Allgemeinverfügungen im Amtsblatt der Regulierungsbehörde regelmäßig auch als solche bezeichnet werden und von der äußeren Form her - einschließlich der Rechtsmittelbelehrung - regelmäßig als solche erkennbar sind, so auch VG Köln, Urteil vom 19. April 2002 - 25 K 10571/98 - vgl. z.B. Vfg.