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   VG Köln, 21.02.2002 - 1 K 5694/98   

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VG Köln, 21.02.2002 - 1 K 5694/98 (https://dejure.org/2002,6620)
VG Köln, Entscheidung vom 21.02.2002 - 1 K 5694/98 (https://dejure.org/2002,6620)
VG Köln, Entscheidung vom 21. Februar 2002 - 1 K 5694/98 (https://dejure.org/2002,6620)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erhebung von Entgelten für die Inanspruchnahme der Leistung Preselection eines Telekommunikationsbetreibers; Sicherstellung der freien Auswahl eines Telefonverbindungsnetzbetreibers; Einordnung der Leistung Preselection als Sprachtelefondiens wegen des Transports und der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck.de (Kurzinformation)

    Entgeltregulierung I

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2001 - 13 B 1362/01

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage; Öffentliches Interesse

    Auszug aus VG Köln, 21.02.2002 - 1 K 5694/98
    Ebenso wie im Rechtsstreit gegen die Regulierungsentscheidung nur die vom Marktbeherrscher im Verwaltungsverfahren vorgelegten Kostennachweise Berücksichtigung finden dürfen vgl. OVG NRW, Beschluss vom 14.12.2001 - 13 B 1362/01 -, können andererseits für die Überprüfung dieser Entscheidung auch nur die im verfahrensabschließenden Bescheid genannten Gründe herangezogen werden.

    2.5 Die Frage der rückwirkenden Erteilung der Entgeltgenehmigung haben die Kammer und das OVG NRW vgl.: VG Köln, Urteil vom 30.08.2001 - 1 K 10404/98 - OVG NRW, Beschluss vom 14.12.2001 - 13 B 1362/01 -, in Bezug auf Wettbewerberentgelte bereits bejaht.

  • BGH, 12.02.1980 - KVR 3/79

    Preismißbrauch

    Auszug aus VG Köln, 21.02.2002 - 1 K 5694/98
    Deren Auslegung vgl. z.B.: BGH, Beschluss vom 12.02.1980, BGHZ 76, 142 (151).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2001 - 13 B 69/01

    Deutsche Telekom muss Zusammenschaltungsanordnung der Regulierungsbehörde vorerst

    Auszug aus VG Köln, 21.02.2002 - 1 K 5694/98
    ähnlich: OVG NRW, Beschluss vom 03.05.2001 - 13 B 69/01 - (Entscheidungsabdruck S.9).
  • BVerfG, 04.05.1997 - 2 BvR 509/96

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen Verurteilung wegen Handels mit

    Auszug aus VG Köln, 21.02.2002 - 1 K 5694/98
    Lässt sich aber - wie hier - der Inhalt der Verordnungsermächtigung durch Auslegung (Wortlaut und Systematik) ermitteln, genügt diese auch den Bestimmtheitsanforderungen des Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 04.05.1997, NJW 1998, 669 (670) und vom 01.08.1987, NVwZ 1988, 345 (346).
  • BVerfG, 01.07.1987 - 1 BvL 21/82

    Verfassungsmäßigkeit der Pauschgebührenregelung nach § 184 SGG

    Auszug aus VG Köln, 21.02.2002 - 1 K 5694/98
    Lässt sich aber - wie hier - der Inhalt der Verordnungsermächtigung durch Auslegung (Wortlaut und Systematik) ermitteln, genügt diese auch den Bestimmtheitsanforderungen des Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 04.05.1997, NJW 1998, 669 (670) und vom 01.08.1987, NVwZ 1988, 345 (346).
  • VG Köln, 10.05.2001 - 1 K 958/98
    Auszug aus VG Köln, 21.02.2002 - 1 K 5694/98
    Das ergibt sich aus der technischen Erläuterung dieser Vorgänge, wie sie von den Beteiligten inhaltlich übereinstimmend in dem Verfahren 1 K 958/98 gegeben wurde.
  • VG Köln, 25.05.2000 - 1 K 11610/97
    Auszug aus VG Köln, 21.02.2002 - 1 K 5694/98
    Denn der Gesetzgeber hat die ex-ante-Entgeltregulierung nur ausnahmsweise für den ehemaligen Monopolbereich (Sprachtelefondienst und Übertragungswegeangebot) für gerechtfertig gehalten, weil er in diesem Bereich auf absehbare Zeit wirksame Wettbewerbsstrukturen nicht erwartete, VG Köln, Urteil vom 25. Mai 2000, - 1 K 11610/97 -.
  • VG Köln, 30.08.2001 - 1 K 1725/98
    Auszug aus VG Köln, 21.02.2002 - 1 K 5694/98
    Die Kammer hat bereits mit Urteil vom 30.08.2001 - 1 K 1725/98 - entschieden, dass Entgelte für die Inanspruchnahme der Leistung Preselection genehmigungspflichtig sind, und zur Begründung ausgeführt:.
  • VG Köln, 14.11.2002 - 1 K 1799/01

    Genehmigungspflichtigkeit von Entgelten für die Inanspruchnahme der Leistung

    Durch noch nicht rechtskräftiges Urteil vom 21.02.2002 - 1 K 5694/98 - hob das erkennende Gericht den ablehnenden Teil des Bescheides auf und verpflichtete die Beklagte zur Neubescheidung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts.

    Wegen weiterer Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, der Verfahrensakte 1 K 5694/98 sowie der beigezogenen Verwaltungsvorgänge der RegTP verwiesen.

    - 1 K 1725/98 -, JURIS; ebenso: Urteil vom 21.2.2002 - 1 K 5694/98 -, JURIS und TMR 2002, 243.

    Dabei wird auf die Feststellungen im Verfahren 1 K 5694/98 zurückgegriffen, wo zunächst eine Preisspanne zwischen ca. 3,- DM und ca. 10,- DM ermittelt und daraus dann ein genehmigungsfähiges Entgelt von 10,- DM abgeleitet wurde.

    Obwohl somit - anders als in dem Verfahren 1 K 5694/98 - ein Kostenprüfungsergebnis zumindest bezüglich einer der beiden Preselection- Varianten vorlag, wird der angegriffene Bescheid darauf aber nicht gestützt.

    Die Beklagte hat dies im angegriffenen Bescheid sinngemäß und in der mündlichen Verhandlung zum Verfahren 1 K 5694/98 ausdrücklich bestätigt.

  • VG Köln, 13.02.2003 - 1 K 8003/98
    so: VG Köln, Urteile vom 21.2.2002 - 1 K 5694/98 -, Juris, und vom 14.11.2002 - 1 K 1799/01 - Manssen, a.a.O., § 27 Anhang Rn. 22;.

    so auch VG Köln, Urteile vom 21.2.2002 - 1 K 5694/98 -, Juris.

  • VG Köln, 06.02.2003 - 1 K 8003/98

    Genehmigung zur Erhebung von Entgelten bzgl. der Zusammenschaltung des

    so: VG Köln, Urteile vom 21.2.2002 -1 K 5694/98-, Juris, und vom 14.11.2002 -1 K 1799/01-; Manssen, a.a.O., § 27 Anhang Rn. 22;.

    Maßgeblich ist nämlich nicht, was die Beklagte erstmals im Klageverfahren vorträgt, sondern allein das, was im angegriffenen Bescheid ausgeführt wird, so auch VG Köln, Urteile vom 21.2.2002 -1 K 5694/98- ,Juris.

  • VG Köln, 05.06.2003 - 1 K 6301/99

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer Entgeltgenehmigung der Regulierungsbehörde

    z.B. VG Köln, Urteile vom 21. Februar 2002 - 1 K 5694/98 -, vom 13. März 2003 - 1 K 8003/98 -, UA S. 20 ff. , und vom 13. März 2003 - 1 6480/98 - und ausgeführt:.

    Zur Beantwortung der mithin entscheidungserheblichen Frage, ob sich ein über die genehmigten Tarife hinausgehendes Entgelt an den Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung orientiert, ist die grundsätzlich diesen Maßstab konkretisierende, so: VG Köln, Urteile vom 21. Februar 2002 - 1 K 5694/98 -, , und vom 14. November 2002 - 1 K 1799/01 - Manssen, a.a.O., § 27 Anhang Rdnr. 22; Witte, in Scheurle/Mayen, a.a.O., § 27 Rdnr. 26, Vorschrift des § 3 Abs. 2 TEntgV heranzuziehen.

  • VG Köln, 28.02.2002 - 1 K 3741/98

    Erhebung von Entgelten für das Führen von Ferngesprächen über die

    Doch kann aus dieser Vorschrift sowie aus dem Umstand, dass wegen der Grundrechtsrelevanz (Art. 14 und 12 GG) des Genehmigungserfordernisses nichts für eine Ermessensentscheidung spricht, jedenfalls im Umkehrschluss gefolgert werden, dass die Genehmigung zu erteilen ist, wenn keine Versagungsgründe vorliegen, vgl. Urteil der Kammer vom 21. Februar 2002 - 1 K 5694/98 -.

    Eine solche Ermessensentscheidung nach § 2 Abs. 3 TEntgV hat die Beklagte vorliegend ausweislich der insoweit allein maßgeblichen Begründung, die die Beschlusskammer im angegriffenen Bescheid für ihre Entscheidung gegeben hat, vgl. zu dieser Frage: Urteil der Kammer vom 21. Februar 2002 - 1 K 5694/98 -, indes gerade nicht getroffen.

  • VG Köln, 13.03.2003 - 1 K 6480/98

    Ausgestaltung der Genehmigungspflichtigkeit telekommunikationsrechtlicher

    z.B. VG Köln, Urteile vom 21.02.2002 -1 K 5694/98- und vom 13.02.2003 - 1 K 8003/98 -, Juris.

    Zur Beantwortung der mithin entscheidungserheblichen Frage, ob sich ein über 146,- DM hinausgehendes Entgelt an den Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung orientiert, ist die diesen Maßstab konkretisierende, so: VG Köln, Urteile vom 21.2.2002 - 1 K 5694/98 -, Juris, und vom 14.11.2002 - 1 K 1799/01 - Manssen, Telekommunikations- und Multimediarecht, § 27 Anhang Rn. 22; Witte, in Scheurle/Mayen, Telekommunikationsgesetz, Rn. 26 zu § 27, Vorschrift des § 3 Abs. 2 TEntgV heranzuziehen.

  • VG Köln, 19.11.2009 - 1 K 4341/02

    Aufhebung der Genehmigung einer Regulierungsbehörde bzgl. von

    Es wäre auch nicht mit dem Grundsatz vereinbar, dass im Anfechtungsrechtsstreit von der im Zeitpunkt der behördlichen Entscheidung bestehenden Sachlage auszugehen ist, wofür hier zudem spricht, dass die telekommunikationsrechtliche Entgeltgenehmigung auf einem gemäß §§ 73 bis 75 TKG 1996 formalisierten Beschlusskammerverfahren beruht, vgl.: VG Köln, Urteile vom 21. Februar 2002 -1 K 5694/98-, vom 31. Juli 2003 -1 K 2182/01- und vom 26. März 2009 -1 K 5114/07-.
  • VG Köln, 26.03.2009 - 1 K 5114/07
    Soweit die Beklagte darauf verweist, umfangreiche Untersuchungen bezüglich Übertragungstechnologie und Bandbreite vorgenommen zu haben, haben die etwa insoweit gefundenen Ergebnisse im angefochtenen Bescheid, dessen Begründung für die gerichtliche Überprüfung maßgeblich ist, vgl. Urteile der Kammer vom 21. Februar 2002 - 1 K 5694/98 - und vom 31. Juli 2003 - 1 K 2182/01 - , jedenfalls keinen Niederschlag gefunden.
  • VG Köln, 29.03.2012 - 1 K 5603/04

    Aussetzung Bereitstellung Bereitstellungsentgelt BK 4a-04-027/E 27.04.04

    Es wäre auch nicht mit dem Grundsatz vereinbar, dass im Anfechtungsrechtsstreit von der im Zeitpunkt der behördlichen Entscheidung bestehenden Sachlage auszugehen ist, wofür hier zudem spricht, dass die telekommunikationsrechtliche Entgeltgenehmigung auf einem gemäß §§ 73 bis 75 TKG 1996 formalisierten Beschlusskammerverfahren beruht, vgl. VG Köln, Urteile vom 21. Februar 2002 - 1 K 5694/98 -, vom.
  • VG Köln, 01.07.2004 - 1 K 11131/99

    Voraussetzungen der Genehmigungsbedürftigkeit von in

    so: VG Köln, Urteile vom 21.2.2002 - 1 K 5694/98 -, Juris, und vom 14.11.2002 - 1 K 1799/01 - Manssen, a.a.O., § 27 Anhang Rn. 22;.
  • VG Köln, 02.10.2003 - 1 K 7079/98

    Grundlagen der Erhebung von Entgelten für eine Gewährung besonderer Netzzugänge

  • VG Köln, 29.03.2012 - 1 K 5558/04

    Aussetzung BK 4a-04-027/E 27.04.04 Einmalentgelt Entgelt e-reif Grundangebot TAL

  • VG Köln, 29.03.2012 - 1 K 5556/04

    Genehmigung von Entgelten auf der Grundlage der Kosten der effizienten

  • VG Köln, 29.03.2012 - 1 K 5557/04

    Aussetzung Bereitstellung Bereitstellungsentgelt BK 4a-04-027/E 27.04.04

  • VG Köln, 29.03.2012 - 1 K 5549/04

    Aussetzung Bereitstellung Bereitstellungsentgelt BK 4a-04-027/E 27.04.04

  • VG Köln, 24.06.2004 - 1 K 10791/00

    Genehmigung von Entgelten für die Bereitstellung und Nutzung von räumlichem

  • VG Köln, 17.02.2005 - 1 K 8312/01

    Wirksamkeitsvoraussetzungen von telekommunikationsrechtlichen

  • VG Köln, 12.06.2004 - 1 K 549/99

    Rückwirkende Genehmigung von Intra-Building Abschnitten

  • VG Köln, 18.11.2004 - 1 K 639/00

    Telekommunikationsrechtliche Wirksamkeitsvoraussetzungen von Verträgen über die

  • VG Köln, 02.10.2003 - 1 K 1859/99

    Genehmigung einmaliger Entgelte für die erstmalige Bereitstellung und Überlassung

  • VG Köln, 31.07.2003 - 1 K 2182/01

    Wettbewerbsrechtliche und telekommunikationsrechtliche Anforderungen an die

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