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   VG Köln, 25.11.2016 - 19 K 5653/15   

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https://dejure.org/2016,56491
VG Köln, 25.11.2016 - 19 K 5653/15 (https://dejure.org/2016,56491)
VG Köln, Entscheidung vom 25.11.2016 - 19 K 5653/15 (https://dejure.org/2016,56491)
VG Köln, Entscheidung vom 25. November 2016 - 19 K 5653/15 (https://dejure.org/2016,56491)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • VG Freiburg, 11.11.2009 - 2 K 2260/08

    Widerruf einer Erlaubnis zur Kindertagespflege - Zur Frage der persönlichen

    Auszug aus VG Köln, 25.11.2016 - 19 K 5653/15
    VG Freiburg, Urteil vom 11.11.2009 - 2 K 2260/08 -, juris.

    Erforderlich sind solche Nebenbestimmungen für Dauerverwaltungsakte erst dann, wenn im konkreten Einzelfall greifbare Anhaltspunkte bestehen, dass die Genehmigungsvoraussetzungen wieder wegfallen könnten, vgl. VG Freiburg, Urteil vom 11.11.2009 - 2 K 2260/08 -, juris.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.11.2006 - 12 B 2077/06

    Begriff der Eignung der Tagespflegeperson als der gerichtlichen Überprüfung

    Auszug aus VG Köln, 25.11.2016 - 19 K 5653/15
    Dieser Schluss ist vielmehr nur dann gerechtfertigt, wenn der festgestellte Mangel negative Auswirkungen von nicht unerheblichem Gewicht auf die betreuten Kinder hinreichend konkret befürchten lässt, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 08.11.2006 - 12 B 2077/06 -, juris m.w.N;.
  • VG Minden, 08.01.2016 - 6 K 2411/15

    Kinderbetreuung in Ex-Bordell: Dem Kind ist egal, wo es spielt

    Auszug aus VG Köln, 25.11.2016 - 19 K 5653/15
    Sollte sich die Sachlage zukünftig ändern und etwa die von der Behörde angenommene Eignung der Tagespflegeperson nachträglich entfallen, bleibt es ihr unbenommen, die Pflegeerlaubnis nachträglich zu widerrufen, vgl. VG Minden, Urteil vom 06.01.2016 - 6 K 2411/15 -, juris.
  • OVG Sachsen, 20.12.2022 - 3 A 307/22

    Kindertagespflege; Erlaubnis; Nebenbestimmung; Zulassung von Hospitation;

    Sie seien entsprechend den Urteilen der Verwaltungsgerichte Köln vom 25. November 2016 - 19 K 5653/15 - und Freiburg vom 11. November 2009 - 2 K 2260/08 - nur dann erforderlich, wenn im konkreten Einzelfall greifbare Anhaltspunkte dafür bestünden, dass die Genehmigungsvoraussetzungen wieder wegfallen könnten.

    Soweit der Kläger unter Bezugnahme auf Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte Köln (Urt. v. 25. November 2016 - 19 K 5653/15 -, juris) und Freiburg (Urt. v. 11. November 2009 - 2 K 2260/08 -, juris) ausführt, dass Nebenbestimmungen für Dauerverwaltungsakte nur dann erforderlich seien, wenn greifbare Anhaltspunkte für ein mögliches Wegfallen der Genehmigungsvoraussetzungen bestehen, ist dem in dieser Allgemeinheit nicht zu folgen.

  • VG Köln, 30.09.2019 - 19 K 109/18
    vgl. VG Köln, Urteil vom 25.11.2016 - 19 K 5653/15 -, juris.

    Da die Tagespflegerlaubnis auf fünf Jahre befristet ist, vgl. § 43 Abs. 3 Satz 4 SGB VIII, also nicht von vorneherein nur für einen kürzeren Zeitraum erteilt werden kann, vgl. VG Köln, Urteil vom 25.11.2016 - 19 K 5653/15 -, juris, muss es der genehmigenden Behörde zur Wahrung des übergeordneten Ziels des Kindeswohls ermöglicht werden, das Fortbestehen der Erteilungsvoraussetzungen während der Gültigkeitsdauer des Dauerverwaltungsaktes überprüfen zu können und diesen erforderlichenfalls aufheben zu können.

  • VG Köln, 23.11.2022 - 19 L 1543/22
    vgl. VG Köln, Urteile vom 25.02.2021 - 19 K 7127/18 -, juris Rn. 24 und vom 25.11.2016 - 19 K 5653/15 -, juris Rn. 34.
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