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   VG Köln, 30.11.2023 - 13 K 6661/18   

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https://dejure.org/2023,44122
VG Köln, 30.11.2023 - 13 K 6661/18 (https://dejure.org/2023,44122)
VG Köln, Entscheidung vom 30.11.2023 - 13 K 6661/18 (https://dejure.org/2023,44122)
VG Köln, Entscheidung vom 30. November 2023 - 13 K 6661/18 (https://dejure.org/2023,44122)
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  • BVerfG, 24.04.2013 - 1 BvR 1215/07

    "Antiterrordatei"

    Auszug aus VG Köln, 30.11.2023 - 13 K 6661/18
    Nicht erforderlich ist das Vorliegen einer konkreten Gefahr im Sinne des Polizeirechts, Roth, a.a.O. § 4 BVerfSchG Rdn. 105 unter Verweis etwa auf Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Urteil vom 24. April 2013 - 1 BvR 1215/07 -, juris Rdn. 116.
  • BVerwG, 21.07.2010 - 6 C 22.09

    Nachrichtendienst; Bundesamt für Verfassungsschutz; Befugnis; Erhebung von Daten;

    Auszug aus VG Köln, 30.11.2023 - 13 K 6661/18
    Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 21. Juli 2010 - 6 C 22.09 -, juris Rdn. 28f.
  • BVerwG, 25.10.2011 - 1 C 13.10

    Ausweisung; Unterstützung des Terrorismus; individuelle Unterstützung;

    Auszug aus VG Köln, 30.11.2023 - 13 K 6661/18
    Vor dem Hintergrund seiner Betätigung bei TJ, der dem BfV mitgeteilten Abschiedsworte in Marokko, der Abmeldung von der Duisburger Wohnanschrift sowie des Telefonats aus Pakistan mit seiner Familie in Marokko lagen in der Gesamtschau mit dem von LKA oder BKA gezogenen Schluss, vor dem Hintergrund der Einschätzung der TJ durch die Verfassungsschutzbehörden und Bewertung der Äußerungen des Klägers, könne bei einem begründeten Aufenthalt [...] in Pakistan, ein Anschluss an den bewaffneten Jihad bereits zum jetzigen Zeitpunkt angenommen werden bzw. den aus den Verfassungsschutzberichten 2009/2010 ersichtlichen allgemeinen Erkenntnissen des BfV tatsächliche Anhaltspunkte vor für gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen des Klägers bzw. die Annahme, dass er - möglicherweise terroristisch ausgebildet - in sein gewohntes Umfeld nach Deutschland zurückkehren könne, mag auch die TJ selbst nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in einer Ausweisungssache selbst keine Vereinigung sein, die den Terrorismus unterstützt, sondern auf Gewaltlosigkeit gerichtet sein und mögen deren weltweite Strukturen nur wiederholt dazu missbraucht worden sein, Reisen von und zu Ausbildungslagern in Pakistan und Afghanistan zu tarnen, vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Oktober 2011 - 1 C 13.10 -, juris Rdn. 26f.
  • BVerwG, 17.10.1990 - 1 C 12.88

    Fortsetzungsfeststellungsklage gegen Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs

    Auszug aus VG Köln, 30.11.2023 - 13 K 6661/18
    Für die Schlussfolgerung auf das Vorliegen tatsächlicher Anhaltspunkte sind bei der anzustellenden vernünftigen Betrachtung bzw. Gesamtschau auch nachrichtendienstliche oder kriminalistische Erfahrungen zu berücksichtigen, ohne allerdings die nach dem Gesetz unentbehrlichen tatsächlichen Anhaltspunkte ersetzen zu können, Roth, a.a.O. § 4 BVerfSchG, Rdn. 106 unter Verweis u.a. auf BVerwG, Urteil vom 17. Oktober 1990 - 1 C 12.88 -, juris, Rdn. 28 (zu G-10); Warg, a.a.O. Seite 525, Rdn. 16.
  • VG Berlin, 16.12.2022 - 1 K 154.19
    Auszug aus VG Köln, 30.11.2023 - 13 K 6661/18
    Der Begriff der tatsächlichen Anhaltspunkte ist weiter auszulegen als die entsprechenden Begriffe im Strafprozess- und Polizeirecht, denn es genügt bereits, wenn aufgrund einer gesicherten Tatsachengrundlage eine Prognose getroffen werden kann, dass eine konkrete Gefahr entstehen könnte, vgl. zu G-10-Maßnahmen: Verwaltungsgericht (VG) Berlin, Urteil vom 16. Dezember 2011 - VG 1 K 154.19 -, juris Rdn. 58, m.w.N.
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