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   VG Karlsruhe, 06.12.2010 - 2 K 686/10   

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https://dejure.org/2010,27629
VG Karlsruhe, 06.12.2010 - 2 K 686/10 (https://dejure.org/2010,27629)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 06.12.2010 - 2 K 686/10 (https://dejure.org/2010,27629)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 06. Dezember 2010 - 2 K 686/10 (https://dejure.org/2010,27629)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Ausübung ihres Vorkaufsrechts; Verbesserung der Waldstruktur; schlüssiges Gesamtkonzept der Gemeinde

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfordernis eines schlüssigen Gesamtkonzepts einer Gemeinde bei Ausübung ihres Vorkaufsrechts wegen des Ziels der Verbesserung der Waldstruktur

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 22.12.2004 - 10 B 21.04

    Hundesteuer; Erhöhung des Steuersatzes für Kampfhunde; Begriff der Kreuzung von

    Auszug aus VG Karlsruhe, 06.12.2010 - 2 K 686/10
    Der insoweit offen gefasste Wortlaut (vgl. zu den Auslegungsmethoden bei Satzungen BVerwG, B. v. 22.12.2004 - 10 B 21/04 -) ist damit klares Indiz dafür, dass die Entscheidungskompetenz nicht von der Rechtsnatur des Vorkaufsrechts, sondern nur von seiner wirtschaftlichen Bedeutung abhängt.
  • BGH, 18.12.1981 - V ZR 233/80

    Heilung des Formmangels nach § 313 Satz 2 BGB

    Auszug aus VG Karlsruhe, 06.12.2010 - 2 K 686/10
    Dies würde aber wiederum voraussetzen, dass zumindest ein entsprechender Kaufvertrag in der dafür vorgesehenen Form (§ 311b Abs. 1 BGB) oder aber ein Vorvertrag, für den die Formvorschrift des § 311b Abs. 1 BGB gleichermaßen gilt (BGH, Urt. v. 18.12.1981 - V ZR 233/80 -, BGHZ 82, 398 ff.), besteht.
  • BVerwG, 14.10.1965 - II C 3.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus VG Karlsruhe, 06.12.2010 - 2 K 686/10
    Welchen Inhalt und Umfang die Begründung der Ermessensentscheidung haben muss, richtet sich nach den Besonderheiten des jeweiligen Rechtsgebietes und nach den Umständen des Einzelfalles (so bereits BVerwG, Urt. v. 14.10.1965 - II C 3.63 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.09.1997 - 5 S 2498/95

    Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts an einem Waldgrundstück - fehlender

    Auszug aus VG Karlsruhe, 06.12.2010 - 2 K 686/10
    a.) Nach der Rechtsprechung des VGH Bad.-Württ. (Urt. v. 12.09.1997 - 5 S 2498/95 -) erfordert die Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts nach § 25 LWaldG einen Beschluss des Gemeinderats.
  • VGH Baden-Württemberg, 07.07.1982 - 5 S 2606/81

    Erwerb eines Waldgrundstücks durch die Gemeinde mittels Ausübung des

    Auszug aus VG Karlsruhe, 06.12.2010 - 2 K 686/10
    Bei der Ausübung des Vorkaufsrechts nach dem LWaldG handelt es sich um einen Verwaltungsakt i. S. d. § 35 S. 1 LVwVfG (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 07.07.1982 - 5 S 2606/81 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.08.1989 - 5 S 1259/88

    Kein Vorkaufsrecht bei nur mittelbarer Waldstrukturverbesserung durch

    Auszug aus VG Karlsruhe, 06.12.2010 - 2 K 686/10
    (3) Nach der Rechtsprechung des VGH Bad.-Württ. (Urt. v. 11.08.1989 - 5 S 1259/88 -) setzt die Ausübung des Vorkaufsrechts ferner voraus, dass sie unmittelbar der Verbesserung der Waldstruktur oder der Sicherung der Schutzfunktionen oder Erholungsfunktionen des Waldes dient.
  • VG Sigmaringen, 02.10.2019 - 3 K 7656/18

    Verbesserung der Waldstruktur; Beseitigung zersplitterter Besitzverhältnisse

    Verbesserung der Waldstruktur im Sinne von § 25 Abs. 2 Satz 1 LWaldG bedeutet die Beseitigung zersplitterter Besitzverhältnisse, insbesondere in kleinparzellierten Gebieten mit dem Zweck, größere räumlich zusammenhängende Waldkomplexe in "einer Hand" zusammenzubringen, um die Grundpflichten gemäß § 12 LWaldG überhaupt oder besser erfüllen zu können (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 11.08.1989 - 5 S 1259/88 - VBlBW 1990, 149; VG Karlsruhe, Urteil vom 06.12.2010 - 2 K 686/10 - juris).

    Angesichts dessen, dass § 25 Abs. 2 LWaldG auf der Tatbestandsseite bereits strenge Kriterien aufstellt, um das Vorkaufsrecht - gerade im Hinblick auf den Eingriff in die durch Art. 2 Abs. 1 GG geschützte Vertragsfreiheit - ausüben zu können, ist es ausreichend, dass auf der Rechtsfolgenseite die Belange, welche den Beklagten zur Ausübung seines Vorkaufsrechts geleitet haben, knapp dargestellt werden (vgl. VG Karlsruhe, Urteil vom 06.12.2010 - 2 K 686/10 - juris).

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