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   VG Karlsruhe, 11.12.2015 - 1 K 2948/13   

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https://dejure.org/2015,38753
VG Karlsruhe, 11.12.2015 - 1 K 2948/13 (https://dejure.org/2015,38753)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 11.12.2015 - 1 K 2948/13 (https://dejure.org/2015,38753)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 11. Dezember 2015 - 1 K 2948/13 (https://dejure.org/2015,38753)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 16.05.2007 - 1 S 567/07

    Erfolgreiche Wahlanfechtung einer Bürgermeisterwahl wegen Wahlbeeinflussung -

    Auszug aus VG Karlsruhe, 11.12.2015 - 1 K 2948/13
    Nach Einspruchserhebung mit dem ggf. erforderlichen Quorum (§ 31 Abs. 1 S. 2 KomWG) und ablehnender Entscheidung der Rechtsaufsichtsbehörde würde den Klägern zwar die Möglichkeit offenstehen, gegen den Rechtsträger der Rechtsaufsichtsbehörde eine Verpflichtungsklage mit dem Inhalt, den Einspruchsbescheid aufzuheben und den Träger der Rechtsaufsichtsbehörde zu verpflichten, den Bürgerentscheid für ungültig zu erklären (vgl. etwa: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16.05.2007, - 1 S 567/07 -, VBlBW 2007, 377), zu erheben.
  • VGH Baden-Württemberg, 10.04.2001 - 1 S 2283/00

    Keine Feststellungsklage zwecks Ungültigkeitserklärung eines Bürgerentscheids;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 11.12.2015 - 1 K 2948/13
    Solche Rechtsbeziehungen können in der Regel erst aufgrund weiterer Entscheidungen oder Vollzugshandlungen in der Folge des Bürgerentscheids entstehen.Gegen derartige der Vollziehung eines Ratsbeschlusses dienende Maßnahmen kann bei Verletzung subjektiver Rechte vorgegangen werden (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10.04.2001 - 1 S 2283/00 -, VBlBW 2002, 118 = DVBl 2001, 1280 = DÖV 2002, 257; VG Neustadt (Weinstraße) Urteil vom 25.03.2013 - 3 K 857/12.NW -, LKRZ 2013, 266).
  • VG Neustadt, 25.03.2013 - 3 K 857/12

    Erfolglose Klage gegen Bürgerentscheid über Gemeindefusion

    Auszug aus VG Karlsruhe, 11.12.2015 - 1 K 2948/13
    Solche Rechtsbeziehungen können in der Regel erst aufgrund weiterer Entscheidungen oder Vollzugshandlungen in der Folge des Bürgerentscheids entstehen.Gegen derartige der Vollziehung eines Ratsbeschlusses dienende Maßnahmen kann bei Verletzung subjektiver Rechte vorgegangen werden (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10.04.2001 - 1 S 2283/00 -, VBlBW 2002, 118 = DVBl 2001, 1280 = DÖV 2002, 257; VG Neustadt (Weinstraße) Urteil vom 25.03.2013 - 3 K 857/12.NW -, LKRZ 2013, 266).
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