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   VG Karlsruhe, 14.02.2001 - 4 K 3227/00   

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VG Karlsruhe, 14.02.2001 - 4 K 3227/00 (https://dejure.org/2001,10609)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 14.02.2001 - 4 K 3227/00 (https://dejure.org/2001,10609)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 14. Februar 2001 - 4 K 3227/00 (https://dejure.org/2001,10609)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Platzverweis und Räumungsverfügung - Zeltlager für Demonstrationsteilnehmer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtswidrigkeit eines Platzverweises und einer Räumungsverfügung ; Vorliegen eines berechtigten Feststellungsinteresses; Drohende Wiederholung eines erledigten Verwaltungsakts ; Vorliegen einer Wiederholungsgefahr bezüglich eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (16)

  • FG Brandenburg, 29.10.2003 - 4 K 2981/00

    Zollschuldnerschaft des Gehilfen bei einem Zigarettenschmuggel; Erlöschen der

    Auszug aus VG Karlsruhe, 14.02.2001 - 4 K 3227/00
    Die Anträge der Betreiber der Küchen auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wurden mit Beschluss der Kammer vom 20.10.2000 - 4 K 2981/00 - abgelehnt.

    Dem Gericht liegen die Akten des Landratsamts Xxx zu diesem Verfahren und zu den Vorgängen in Xxx im Oktober 2000 (zwei Hefte) sowie die Akten des Verwaltungsgerichts 4 K 2981/00 und 4 K 3074/00 vor.

  • VGH Baden-Württemberg, 20.09.1982 - 1 S 2484/81

    Polizeieinsatz zur Lebensrettung; Kostenersatz; Zuständigkeit eines Krisenstabs

    Auszug aus VG Karlsruhe, 14.02.2001 - 4 K 3227/00
    Dies gilt selbst dann, wenn ein Krisenstab gebildet wird, dem auch ein Vertreter der Fachaufsichtsbehörde angehört und der die Zuständigkeit der Ortspolizeibehörde - durch Mandat hierzu ermächtigt - wahrnimmt (vgl. VGH Baden-Württ., Urt. v. 20.09.1982, VBlBW 1984, S. 20, "Mordloch-Höhlen-Fall").
  • VGH Baden-Württemberg, 14.12.1989 - 1 S 799/89

    Zur Erstattung von Kraftfahrzeugkosten nach Auflösung einer Blockadedemonstration

    Auszug aus VG Karlsruhe, 14.02.2001 - 4 K 3227/00
    Die Einschätzung der einschreitenden Behörde kann gerichtlich nur beanstandet werden, wenn sie offensichtlich von unzutreffenden Voraussetzungen ausgeht, die sich bereits im Zeitpunkt der Entscheidung erkennen ließen (vgl. insoweit zu § 46 Abs. 2 Nr. 2 PolG a.F.: VGH Bad.-Württ., Urt. v. 14.12.1989, NJW 1990, S. 1618; Wolf/Stephan, Polizeigesetz für Baden-Württemberg, 5. Aufl., § 67 Rdnr. 1 bis 3 und Belz/Mußmann, PolG für Bad.-Württ., 5. Aufl., § 67 Rdnr. 1 bis 4).
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

    Auszug aus VG Karlsruhe, 14.02.2001 - 4 K 3227/00
    In Rechtsprechung und Literatur ist aber anerkannt, dass eine Versammlung im Unterschied zu einer Ansammlung dadurch charakterisiert ist, dass eine Personenmehrheit durch einen gemeinsamen Zweck innerlich verbunden ist, d. h. dass es sich um eine Veranstaltung handelt, die auf Meinungsäußerung und Meinungsbildung in Gruppenform gerichtet ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.04.1989, BVerwGE 82, S. 34; BVerfG, Beschl. v. 14.05.1985, BVerfGE 69, S. 315).
  • BVerwG, 14.07.1999 - 6 C 7.98

    Klageart bei vorprozessual erledigtem Verwaltungsakt; allgemeine

    Auszug aus VG Karlsruhe, 14.02.2001 - 4 K 3227/00
    Denn eine Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit eines Verwaltungsakts, der sich vorprozessual vor Eintritt der Bestandskraft erledigt hat, unterliegt keiner Klagefrist (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.07.1999, VBlBW 2000, S. 22).
  • BVerwG, 21.04.1989 - 7 C 50.88

    Bedürfnis einer straßenverkehrsrechtlichen Erlaubnis für mehr als

    Auszug aus VG Karlsruhe, 14.02.2001 - 4 K 3227/00
    In Rechtsprechung und Literatur ist aber anerkannt, dass eine Versammlung im Unterschied zu einer Ansammlung dadurch charakterisiert ist, dass eine Personenmehrheit durch einen gemeinsamen Zweck innerlich verbunden ist, d. h. dass es sich um eine Veranstaltung handelt, die auf Meinungsäußerung und Meinungsbildung in Gruppenform gerichtet ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.04.1989, BVerwGE 82, S. 34; BVerfG, Beschl. v. 14.05.1985, BVerfGE 69, S. 315).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.01.1998 - 1 S 3280/96

    Zur polizeilichen Maßnahme gegen Teilnehmer einer öffentlichen Versammlung

    Auszug aus VG Karlsruhe, 14.02.2001 - 4 K 3227/00
    Danach kann eine Versammlung definiert werden als eine Mehrheit natürlicher Personen, die an einem gemeinsamen Ort zu einem gemeinsamen verbindenden Zweck zusammenkommt, um unter Einwirkung auf die Öffentlichkeit in einer öffentlichen Angelegenheit eine Diskussion zu führen und/oder eine kollektive Aussage zu artikulieren (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 27.05.1994, VBlBW 1995, S. 14 u. Urt. v. 26.01.1998, NVwZ 1998, S. 761; vgl. zum Versammlungsbegriff auch: Dietel/Gintzel/Kniesel, Demonstrations- und Versammlungsfreiheit, 12. Aufl., § 1 Rdnr. 6 ff. u. § 1 Rdnr. 196 ff.; Kniesel, "Die Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit", NJW 1996, S. 2606 u. NJW 2000, S. 2857).
  • BVerwG, 01.07.1975 - I C 35.70

    Aufenthaltsbeschränkungen - Demonstrationsverbot - Rivalisierende ausländische

    Auszug aus VG Karlsruhe, 14.02.2001 - 4 K 3227/00
    Die Vorschrift findet entsprechende Anwendung, wenn sich ein streitiger Verwaltungsakt schon vor Klageerhebung erledigt hat (st. Rspr., vgl. BVerwG, Urt. v. 01.07.1975, BVerwGE 49, S. 36).
  • BVerwG, 16.10.1989 - 7 B 108.89

    Rechtsschutzgarantie - Verpflichtung zur Sachentscheidung -

    Auszug aus VG Karlsruhe, 14.02.2001 - 4 K 3227/00
    Ein mit der drohenden Wiederholung eines erledigten Verwaltungsakts begründetes berechtigtes Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit dieses Verwaltungsakts setzt die hinreichend bestimmte Gefahr voraus, dass unter im Wesentlichen unveränderten tatsächlichen und rechtlichen Umständen ein gleichartiger Verwaltungsakt ergehen wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.10.1989, NVwZ 1990, S. 360 m. w. N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.12.1993 - 1 S 1957/93

    Straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis: Aufstellen von Imbißständen im

    Auszug aus VG Karlsruhe, 14.02.2001 - 4 K 3227/00
    Es ist nicht zu klären, ob es sich insofern um bloße Vorbereitungshandlungen handelte, die sich auf andere Versammlungen bezogen und noch nicht selbst dem Versammlungsbegriff unterfallen (vgl. zur Frage, wann bei Maßnahmen im Vorfeld der Rückgriff auf polizeirechtliches Einschreiten zulässig ist: Dietel/Gintzel/Kniesel, a.a.O., § 2 Rdnr. 49 u. § 15 Rdnr. 5; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 16.12.1993, VBlBW 1994, S. 199).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.02.1992 - 1 S 1131/90

    Rügemöglichkeit funktioneller Unzuständigkeit - Ersatzvornahme der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.09.1991 - 5 B 2541/91

    Versammlung; Begriff der Versammlung; Roma

  • VGH Baden-Württemberg, 27.05.1994 - 1 S 1397/94

    Definition der Versammlung; kulturelle und wissenschaftliche öffentliche

  • VGH Baden-Württemberg, 08.05.1989 - 1 S 722/88

    Zum Rehabilitierungsinteresse bei Fortsetzungsfeststellungsklage

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.12.1993 - 23 A 865/91

    Pressekonferenz australischer Premierminister - § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO; Art. 8

  • VG Düsseldorf, 20.08.1991 - 18 L 2745/91
  • VGH Baden-Württemberg, 14.04.2005 - 1 S 2362/04

    Fortsetzungsfeststellungsinteresse bei polizeilichen Maßnahmen - Zeltlager nicht

    Mit rechtskräftigem Urteil vom 14.02.2001 - 4 K 3227/00 - stellte das Verwaltungsgericht Karlsruhe auf die Klage eines Zeltlagerbewohners fest, dass der am 16.10.2000 ergangene Platzverweis und die Räumungsverfügung aus formellen Gründen rechtswidrig gewesen sei, da das Landratsamt Karlsruhe als sachlich unzuständige Behörde gehandelt habe.

    Wegen weiterer Einzelheiten des Vorbringens der Beteiligten wird auf die gewechselten Schriftsätze im Zulassungs- und Berufungsverfahren sowie auf die dem Senat vorliegenden Behörden- und Gerichtsakten - auch im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (4 K 2981/00) und im Verfahren über die Rechtmäßigkeit der Räumungsverfügung (4 K 3227/00) - verwiesen.

    Wollte man allein in der Anwesenheit der Lagerbewohner eine Art "konkludente Solidaritätsadresse" zugunsten der Demonstrationsteilnehmer erblicken, verlöre das Erfordernis der gemeinschaftlichen Meinungsäußerung jegliche Konturen (siehe hierzu auch das den Beteiligten bekannte Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 14.02.2001 - 4 K 3227/00 -).

    Es spricht zwar vieles dafür, im Anschluss an das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 14.02.2001 - 4 K 3227/00 - zur Zuständigkeit für den Erlass der Räumungsverfügung auch für die folgende Zeit davon auszugehen, dass der Bürgermeister der Gemeinde Oberhausen-Rheinhausen weiterhin i. S. v. § 67 Abs. 1 PolG erreichbar war; er war damals mit der Sachlage vertraut und ist auch in die Erörterungen zur beabsichtigten Beschlagnahme mit einbezogen worden.

  • VG Hamburg, 07.06.2017 - 19 E 5697/17

    Erfolgreicher Eilantrag hinsichtlich eines sog. Protestcamps im Stadtpark

    Im Gegensatz zu den in den zitierten Entscheidungen (vgl. u.a. VGH Mannheim, Urt. v. 14.4.2005, 1 S 2362/04, VBlBW 2005, 431, juris Rn. 32; VG Hamburg, Beschl. v. 14.8.2002, S. 5f. der BA; VG Karlsruhe, Urt. v. 14.2.2001, 4 K 3227/00) zugrunde liegenden Sachverhalten soll das Camp - nach dem derzeitigen Erkenntnisstand des Gerichts - nicht allein oder schwerpunktmäßig Ausgangsbasis für die Teilnahme an sonstigen im Stadtgebiet oder der Umgebung stattfindenden Versammlungen sein, sondern es soll selbst Ausdruck der Meinungsbildung und Kundgabe sein.
  • VG Aachen, 03.07.2013 - 5 L 193/13

    Tagebau Hambach: Protestcamp ist illegal

    vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 2. Juli 2012 - 10 CS 12.1419 -, BayVBl 2012, 756 ff. = juris; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 14. April 2005 - 1 S 2362/04 -, VBlBW 2005, 431 ff. = juris; Verwaltungsgericht Karlsruhe, Urteil vom 14. Februar 2001 - 4 K 3227/00 -, juris.
  • VG Frankfurt/Main, 06.08.2012 - 5 L 2558/12

    Occupy-Camp vor EZB Frankfurt

    Das Grundrecht der Versammlungsfreiheit umfasst nicht das Schaffen von (Wohn-)Bedingungen am Versammlungsort oder gar von geschlossenen Räumen (vgl. hierzu VG Lüneburg, Beschluss vom 18.11.2005 - 3 B 79/05; VG Berlin, Beschluss vom 23.12.2003 - 1 A 361/03; VG Karlsruhe, Beschluss vom 14.02.2001 - 4 K 3227/00).
  • VG Schwerin, 29.09.2011 - 1 A 1180/07

    Anspruch auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Luftaufklärung durch

    Wollte man allein in der Anwesenheit der Lagerbewohner eine Art "konkludente Solidaritätsadresse" zugunsten der Demonstrationsteilnehmer erblicken, verlöre das Erfordernis der gemeinschaftlichen Meinungsäußerung jegliche Konturen (siehe hierzu auch das den Beteiligten bekannte Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 14.02.2001 - 4 K 3227/00 -).
  • VG Schwerin, 29.09.2011 - 1 A 799/07

    Anspruch auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Luftaufklärung durch

    Wollte man allein in der Anwesenheit der Lagerbewohner eine Art "konkludente Solidaritätsadresse" zugunsten der Demonstrationsteilnehmer erblicken, verlöre das Erfordernis der gemeinschaftlichen Meinungsäußerung jegliche Konturen (siehe hierzu auch das den Beteiligten bekannte Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 14.02.2001 - 4 K 3227/00 -).
  • VG Karlsruhe, 09.09.2002 - 12 K 2302/01

    Beschränktes freies Abgangsrecht als Minusmaßnahme gegenüber

    Dieses Vorbringen reicht für die Annahme einer Wiederholungsgefahr aus, denn nach der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung muss nicht feststehen, dass sich eine völlig identische Entscheidungssituation wiederholen muss; vielmehr genügt es, wenn gewisse Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass in absehbarer Zeit mit im Wesentlichen gleichen rechtlichen und tatsächlichen Verhältnissen zu rechnen ist (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 29.03.1993 - 1 S 118/93 -, VBlBW 1993, S. 343; VG Karlsruhe, Urt. v. 14.02.2001 - 4 K 3227/00 -).
  • VG Lüneburg, 18.11.2005 - 3 B 79/05

    Dauermahnwache; Demonstration; Errichtung; Mahnwache; Meinungsbildung;

    Das Grundrecht der Versammlungsfreiheit gibt dem Einzelnen kein Recht zur Aufstellung eines Zeltes als Regen-, Witterungs- und Wärmeschutz (zur Infrastruktur und Aufstellung von Zelten bei Versammlungen vgl. auch Kanther, NVwZ 2001 Seite 1239; VG Berlin, Entsch. v. 23.12 2003 - 1 A 361.03 -, Juris; VG Karlsruhe, Entsch. v. 14.02.2001 - 4 K 3227/00 -, Juris; Hamburgisches OVG, Beschl. v. 15.08.2002 - 4 Bs 291/02 -).
  • VG Lüneburg, 04.11.2010 - 3 B 95/10

    Durchführung eines sog. "Castor-Camps" als Veranstaltung i.S.d.

    Das bloße Aufstellen von Zelten in der freien Landschaft, um dort zu übernachten, zu kochen und zu essen, ist für sich genommen versammlungsrechtlich "neutral", auch wenn die Organisatoren und Bewohner des Zeltlagers durch das gemeinsame Anliegen verbunden sind, in den Tagen um den geplanten Castor-Transport in der Nähe der Transportsrecke ihre Ablehnung gegen den Transport durch verschiedene Demonstrationen und Aktionen kundzutun (vgl. VG Karlsruhe, Urt. v. 14.02.2001 - 4 K 3227/00 - ).
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