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   VG Karlsruhe, 16.03.2006 - 6 K 1113/05   

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https://dejure.org/2006,28818
VG Karlsruhe, 16.03.2006 - 6 K 1113/05 (https://dejure.org/2006,28818)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 16.03.2006 - 6 K 1113/05 (https://dejure.org/2006,28818)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 16. März 2006 - 6 K 1113/05 (https://dejure.org/2006,28818)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Verjährung eines straßenrechtlichen Erwerbsanspruchs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Enteignung eines als öffentlich gewidmeten und genutzten Gehweges; Erwerbsverpflichtung eines Trägers der Straßenbaulast betreffend der der Straße dienenden Grundstücke aufgrund eines Antrages des Eigentümers; Verjährung eines straßenrechtlichen ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 25.11.1982 - 2 C 14.81

    Rückzahlung zuviel gezahlter Bezüge - Beamtenrechtliche Rückforderungsansprüche -

    Auszug aus VG Karlsruhe, 16.03.2006 - 6 K 1113/05
    Bei der entsprechenden Anwendung der zivilrechtlichen Vorschriften sind die Besonderheiten des öffentlichen Rechts zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.11.1982, BVerwGE 66, 251 und Urt. v. 27.11.1986, BVerwGE 75, 173; Dörr, Die Verjährung vermögensrechtlicher Ansprüche im öffentlichen Recht, DÖV 1984, 12; Geis, Die Schuldrechtsreform und das Verwaltungsrecht, NVwZ 2002, 389).
  • BVerwG, 27.11.1986 - 5 C 74.85

    Aufwendungsersatzansprüche - Verjährung

    Auszug aus VG Karlsruhe, 16.03.2006 - 6 K 1113/05
    Bei der entsprechenden Anwendung der zivilrechtlichen Vorschriften sind die Besonderheiten des öffentlichen Rechts zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.11.1982, BVerwGE 66, 251 und Urt. v. 27.11.1986, BVerwGE 75, 173; Dörr, Die Verjährung vermögensrechtlicher Ansprüche im öffentlichen Recht, DÖV 1984, 12; Geis, Die Schuldrechtsreform und das Verwaltungsrecht, NVwZ 2002, 389).
  • BVerwG, 15.12.1967 - VI C 98.65

    Anwendbarkeit des Grundsatzes der Verjährung im öffentlichen Recht bei

    Auszug aus VG Karlsruhe, 16.03.2006 - 6 K 1113/05
    So muss etwa auch eine öffentlich-rechtliche Körperschaft aus Gründen der Rechtssicherheit nach einer gewissen Zeit darauf vertrauen dürfen, etwa bestehende vermögensrechtliche Ansprüche Dritter nicht mehr erfüllen zu müssen (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.12.1967, BVerwGE 28, 336).
  • OVG Sachsen, 01.04.2016 - 3 E 27/16

    Verwaltungsrechtsweg; Antrag auf Eigentumserwerb; Enteignung

    Für eine davor gelagerte Streitigkeit bleibt es bei der Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte (BayVGH, Beschl. v. 28. Juli 2003 - 8 C 03.689 -, juris Rn. 5; im Ergebnis ebenso VG Karlsruhe, Urt. v. 16. März 2006 - 6 K 1113/05 -, juris Rn. 16 ff. m. w. N.).
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