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   VG Karlsruhe, 19.05.2017 - 4 K 377/17   

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VG Karlsruhe, 19.05.2017 - 4 K 377/17 (https://dejure.org/2017,17501)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 19.05.2017 - 4 K 377/17 (https://dejure.org/2017,17501)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 19. Mai 2017 - 4 K 377/17 (https://dejure.org/2017,17501)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • BauR 2018, 801
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Baden-Württemberg, 10.12.2015 - 8 S 1531/14

    Bauteile und Wände als eigenständige Wandabschnitte; Bestimmung der Länge dieser

    Auszug aus VG Karlsruhe, 19.05.2017 - 4 K 377/17
    Insoweit hätte es sich um eine bloße Falschbezeichnung gehandelt, die entsprechend den Grundsätzen der "falsa demonstratio" keine Rolle spielt, weil es ausweislich des der Baulasterklärung beigefügten Lageplans dem wahren Willen des Erklärenden entsprach, Zugang und Zufahrt zu dem inneren Bereich zwischen der Daimler- und der Benzstraße einzuräumen, der ursprünglich als eigenes Grundstück mit der Flurstücknummer ...79 ausgewiesen werden sollte (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil v. 10.12.2015 - 8 S 1531/14 - juris Rn. 54).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.07.2014 - 3 S 899/14

    Duldungspflicht aus Baulast - öffentliches Interesse an Baulast

    Auszug aus VG Karlsruhe, 19.05.2017 - 4 K 377/17
    Zwar besteht bei einer aus Anlass eines bestimmten Vorhabens übernommenen Baulast - wie hier - kein öffentliches Interesse mehr an dieser, wenn das begünstigte Bauvorhaben durch eine Änderung der Sachlage auch ohne die Baulast rechtmäßig geworden ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss v. 09.07.2014 - 3 S 899/14 - juris Rn. 23).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.11.2004 - 10 S 2182/04

    Es besteht kein Gebot der Gleichbehandlung der Rauschdrogen beim

    Auszug aus VG Karlsruhe, 19.05.2017 - 4 K 377/17
    Ob diese Erwägungen der Behörde inhaltlich zutreffen, ist eine Frage der materiellen Begründetheit des Antrags (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss v. 22.11.2004 - 10 S 2182/04 - juris Rn. 3 mwN).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.03.1997 - 13 S 1132/96

    Behördlich angeordnete sofortige Vollziehung - besonderes Vollziehungsinteresse

    Auszug aus VG Karlsruhe, 19.05.2017 - 4 K 377/17
    Soweit der der Verfügung zu Grunde liegende Sachverhalt umstritten ist, erfordert die summarische Prüfung im Eilverfahren eine Sachverhaltsermittlung auf Grund glaubhafter Tatsachen und überwiegender Wahrscheinlichkeiten (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss v. 13.03.1997 - 13 S 1132/96 - juris Rn. 3; W.-R. Schenke, in: Kopp/ders., VwGO, 22. Aufl. 2016, § 80 Rn. 125; jeweils mwN).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.10.1997 - 7 B 1974/97

    Bauordnungsbehördliche Durchsetzung einer Baulast; Duldungsverpflichtung;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 19.05.2017 - 4 K 377/17
    Zwar darf eine wegen fehlenden öffentlichen Interesses nach § 71 Abs. 3 Satz 2 LBO zu löschende Baulast nicht mehr durch eine Bauordnungsverfügung durchgesetzt werden (vgl. OVG NRW, Beschluss v. 10.10.1997 - 7 B 1974/97 - juris LS 4 und Rn. 20 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.06.1984 - 3 S 696/84

    Baulast; keine Irrtumsanfechtung

    Auszug aus VG Karlsruhe, 19.05.2017 - 4 K 377/17
    Die Baurechtsbehörde besitzt grundsätzlich das alleinige Recht, darüber zu bestimmen, ob eine Baulast erlischt oder fortbestehen soll (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil v. 13.06.1984 - 3 S 696/84 - NJW 1985, Seite 1723: § 71 Abs. 3 LBO als abschließende Regelung der Erlöschensgründe).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.02.1989 - 5 S 3256/88

    Feststellungsklage; Baulast bei Nacherbfolge

    Auszug aus VG Karlsruhe, 19.05.2017 - 4 K 377/17
    Auch wenn der Baurechtsbehörde die Verfügungsmacht über den Bestand einer Baulast zusteht, ist in der Rechtsprechung und der Literatur anerkannt, dass sich die Wirkungen, die von der Erklärung eines Grundstückseigentümers nach § 71 Abs. 1 Satz 1 LBO ausgehen, und durch die die Baulast begründet wird, ausnahmsweise nach den Vorschriften des Zivilrechts richten können (für die Anfechtbarkeit nach § 123 BGB vgl. nur OVG Münster, Beschluss v. 09.04.1987 - 7 A 2686/86 - NJW 1988, Seite 1043; für die Anwendbarkeit von § 2113 Abs. 1 BGB vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil v. 27.02.1989 - 5 S 3256/88 - NJW 1990, Seite 268 ; vgl. auch Schlotterbeck in: ders./Hager/Busch/Gammerl, LBO, 7. Aufl. 2016, § 71 Rn. 50).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.04.1987 - 7 A 2686/86
    Auszug aus VG Karlsruhe, 19.05.2017 - 4 K 377/17
    Auch wenn der Baurechtsbehörde die Verfügungsmacht über den Bestand einer Baulast zusteht, ist in der Rechtsprechung und der Literatur anerkannt, dass sich die Wirkungen, die von der Erklärung eines Grundstückseigentümers nach § 71 Abs. 1 Satz 1 LBO ausgehen, und durch die die Baulast begründet wird, ausnahmsweise nach den Vorschriften des Zivilrechts richten können (für die Anfechtbarkeit nach § 123 BGB vgl. nur OVG Münster, Beschluss v. 09.04.1987 - 7 A 2686/86 - NJW 1988, Seite 1043; für die Anwendbarkeit von § 2113 Abs. 1 BGB vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil v. 27.02.1989 - 5 S 3256/88 - NJW 1990, Seite 268 ; vgl. auch Schlotterbeck in: ders./Hager/Busch/Gammerl, LBO, 7. Aufl. 2016, § 71 Rn. 50).
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