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   VG Karlsruhe, 22.01.2015 - 3 K 4196/14   

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VG Karlsruhe, 22.01.2015 - 3 K 4196/14 (https://dejure.org/2015,31671)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 22.01.2015 - 3 K 4196/14 (https://dejure.org/2015,31671)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 22. Januar 2015 - 3 K 4196/14 (https://dejure.org/2015,31671)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2015, 884
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • VG München, 22.10.2013 - M 22 E 13.3871

    Eilbegehren gegen den Bundesfinanzhof auf Herausgabe eines Gerichtsbescheides

    Auszug aus VG Karlsruhe, 22.01.2015 - 3 K 4196/14
    Landespresserechtliche Auskunftsvorschriften wie § 4 LPresseG sind vor diesem Hintergrund verfassungskonform dahingehend auszulegen, dass der Generalbundesanwalt nicht zu den von ihnen verpflichteten "Behörden" zählt (so auch VG München, Beschl. v. 22.10.2013 - M 22 E 13.3871 -, juris, zum Bundesfinanzhof).

    Es ist deshalb, auch im Lichte der Pressefreiheit nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG und der sich daraus ergebenden Einschätzungsprärogative der Presse, eine gewisse und substantiiert darzulegende Objektivierung des Anordnungsgrundes zu fordern (siehe dazu VG München, Beschl. v. 22.10.2013, a.a.O., m.w.N.).

    Eine Vorwegnahme der Hauptsache wäre nur im Ausnahmefall zulässig, wenn durch die Verweisung auf das Hauptsacheverfahren ein effektiver Rechtsschutz unmöglich wäre und dem Antragsteller dadurch unzumutbare und nicht mehr auszugleichende Nachteile entstünden, obwohl ein Obsiegen im Hauptverfahren mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist (VG München, Beschl. v. 22.10.2013, a.a.O.; OVG Nordrh.-Westf., Beschl. v. 19.09.2014 - 5 B 226/14 -, juris, unter Hinweis auf BVerfG, Beschl. v. 12.09.2011 - 2 BvR 1206/11-, juris, Rn. 15; BVerwG, Beschl. v. 10.02.2011 - 7 VR 6.11 -, juris, Rn. 6).

  • BVerwG, 20.02.2013 - 6 A 2.12

    Auskunftsanspruch der Presse; Bundesnachrichtendienst; Gesetzgebungskompetenz des

    Auszug aus VG Karlsruhe, 22.01.2015 - 3 K 4196/14
    Eine Informationsbeschaffungspflicht zu Lasten der Behörde begründet der Auskunftsanspruch nicht (siehe dazu im Einzelnen zum presserechtlichen Auskunftsanspruch gegenüber dem Bundesnachrichtendienst BVerwG, Urt. v. 20.02.2013 - 6 A 2.12-, juris).
  • Drs-Bund, 13.02.1992 - BT-Drs 12/2111
    Auszug aus VG Karlsruhe, 22.01.2015 - 3 K 4196/14
    Auch durch den Hinweis auf die Bundestags-Drucksache 12/2111 ist die Frage nach dem Richtliniengeber und nach der aktuellen Gültigkeit der Richtlinie nicht beantwortet worden.
  • BVerfG, 08.09.2014 - 1 BvR 23/14

    Keine überhöhten Anforderungen an die Gewährung von Eilrechtsschutz bei

    Auszug aus VG Karlsruhe, 22.01.2015 - 3 K 4196/14
    Zwar dürfen nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Hinblick auf die Kontroll- und Vermittlungsfunktion der Presse auch hinsichtlich der Aktualität der Berichterstattung keine überhöhten Anforderungen an den Eilrechtsschutz in Auskunftsverfahren gestellt werden; auch entscheidet die Presse in den Grenzen des Rechts grundsätzlich selbst, ob und wie sie über ein bestimmtes Thema berichtet (BVerfG, Beschl. v. 08.09.2014 - 1 BvR 23/14 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2013 - 5 A 413/11

    Bundesanstalt für Immobilienaufgaben muss der Presse Auskunft über die Vermietung

    Auszug aus VG Karlsruhe, 22.01.2015 - 3 K 4196/14
    Diese Befugnis umfasst aber nicht alle Regelungen, die die Presse berühren, sondern stößt dort an Grenzen, wo sie auf eine vorrangige anderweitige Gesetzgebungskompetenz des Bundes trifft (BVerwG, Urt. v. 20.02.2013 - 6 W 2.12 -, juris; a.A. OVG Nordrh.-Westfalen, Urt. v. 18.12.2013 - 5 A 413/11 -, juris).
  • EGMR, 14.04.2009 - 37374/05

    Redaktionsgeheimnis und Quellenschutz auch für Blogger?

    Auszug aus VG Karlsruhe, 22.01.2015 - 3 K 4196/14
    Dabei kann offen bleiben, ob das vom Prozessbevollmächtigten des Antragstellers erwähnte Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 14.04.2009 in der Sache "Tarsasag a Szabadsagjogokert vs. Ungarn" (RS 37374/05) in dem Sinne zu verstehen ist, dass der Gerichtshof jedenfalls für den Bereich der Presse und bestimmter Nichtregierungsorganisationen Art. 10 EMRK auf der Tatbestandsebene ein allgemeines - und nicht nur auf spezifische Fallgruppen beschränktes - Recht auf Zugang zu Verwaltungsinformationen entnimmt (so auch BVerwG, Urt. v. 20.02.2013 - 6 SA 2.12-, juris).
  • VGH Bayern, 13.08.2004 - 7 CE 04.1601

    Informationsanspruch der Presse zu nichtöffentlich beratenen

    Auszug aus VG Karlsruhe, 22.01.2015 - 3 K 4196/14
    Maßgeblich ist, ob ein Zuwarten bis zur Klärung des Informationsrechts in einem Hauptsacheverfahren zumutbar erscheint oder durch den Zeitablauf der geltend gemachten Auskunftsanspruch möglicherweise faktisch leerliefe (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 10.05.2011 - 1 S 570/11 -, juris; BayVGH, Beschl. v. 13.08.2004 - 7 CE 04.1601 -, juris).
  • BVerfG, 12.09.2011 - 2 BvR 1206/11

    Schutz eines Beamten vor ansehensschädigender Presseberichterstattung -

    Auszug aus VG Karlsruhe, 22.01.2015 - 3 K 4196/14
    Eine Vorwegnahme der Hauptsache wäre nur im Ausnahmefall zulässig, wenn durch die Verweisung auf das Hauptsacheverfahren ein effektiver Rechtsschutz unmöglich wäre und dem Antragsteller dadurch unzumutbare und nicht mehr auszugleichende Nachteile entstünden, obwohl ein Obsiegen im Hauptverfahren mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist (VG München, Beschl. v. 22.10.2013, a.a.O.; OVG Nordrh.-Westf., Beschl. v. 19.09.2014 - 5 B 226/14 -, juris, unter Hinweis auf BVerfG, Beschl. v. 12.09.2011 - 2 BvR 1206/11-, juris, Rn. 15; BVerwG, Beschl. v. 10.02.2011 - 7 VR 6.11 -, juris, Rn. 6).
  • BVerwG, 10.02.2011 - 7 VR 6.11

    Einsicht in Behördenunterlagen; NS-Belastung ehemaliger Mitarbeiter des

    Auszug aus VG Karlsruhe, 22.01.2015 - 3 K 4196/14
    Eine Vorwegnahme der Hauptsache wäre nur im Ausnahmefall zulässig, wenn durch die Verweisung auf das Hauptsacheverfahren ein effektiver Rechtsschutz unmöglich wäre und dem Antragsteller dadurch unzumutbare und nicht mehr auszugleichende Nachteile entstünden, obwohl ein Obsiegen im Hauptverfahren mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist (VG München, Beschl. v. 22.10.2013, a.a.O.; OVG Nordrh.-Westf., Beschl. v. 19.09.2014 - 5 B 226/14 -, juris, unter Hinweis auf BVerfG, Beschl. v. 12.09.2011 - 2 BvR 1206/11-, juris, Rn. 15; BVerwG, Beschl. v. 10.02.2011 - 7 VR 6.11 -, juris, Rn. 6).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.09.2014 - 5 B 226/14

    Presse erhält im Eilverfahren keine Auskünfte vom Bundesamt für Verfassungsschutz

    Auszug aus VG Karlsruhe, 22.01.2015 - 3 K 4196/14
    Eine Vorwegnahme der Hauptsache wäre nur im Ausnahmefall zulässig, wenn durch die Verweisung auf das Hauptsacheverfahren ein effektiver Rechtsschutz unmöglich wäre und dem Antragsteller dadurch unzumutbare und nicht mehr auszugleichende Nachteile entstünden, obwohl ein Obsiegen im Hauptverfahren mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist (VG München, Beschl. v. 22.10.2013, a.a.O.; OVG Nordrh.-Westf., Beschl. v. 19.09.2014 - 5 B 226/14 -, juris, unter Hinweis auf BVerfG, Beschl. v. 12.09.2011 - 2 BvR 1206/11-, juris, Rn. 15; BVerwG, Beschl. v. 10.02.2011 - 7 VR 6.11 -, juris, Rn. 6).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.05.2011 - 1 S 570/11

    Auskunftsanspruch der Presse; Untersuchungsergebnisse eines chemischen und

  • Drs-Bund, 17.04.1986 - BT-Drs 10/5344
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