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   VG Karlsruhe, 22.10.1999 - 8 K 2400/97   

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VG Karlsruhe, 22.10.1999 - 8 K 2400/97 (https://dejure.org/1999,11390)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 22.10.1999 - 8 K 2400/97 (https://dejure.org/1999,11390)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 22. Oktober 1999 - 8 K 2400/97 (https://dejure.org/1999,11390)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • VGH Baden-Württemberg, 20.01.1998 - 10 S 233/97

    Sittenwidrige Veräußerung eines Altlastengrundstücks zwecks Umgehung der

    Auszug aus VG Karlsruhe, 22.10.1999 - 8 K 2400/97
    Da im Landesabfallgesetz nicht geregelt ist, wer als Adressat für auf § 20 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 LAbfG gestützte Beseitigungsanordnungen herangezogen werden kann, ist ergänzend auf die maßgeblichen Bestimmungen des Polizeigesetzes über die Polizeipflichtigkeit zurückzugreifen (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 07.12.1993, NVwZ 1994, 1130; vgl. für den ähnlich gelagerten Fall von auf § 24 LAbfG gestützte Anordnungen: VGH Bad.-Württ. Urte. v. 30.04.1996, VBlBW 1996, 351 u. v. 20.01.1998, VBlBW 1998, 312).

    Da im Landesabfallgesetz nicht geregelt ist, wer als Adressat für auf § 20 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 LAbfG gestützte Beseitigungsanordnungen herangezogen werden kann, ist ergänzend auf die maßgeblichen Bestimmungen des Polizeigesetzes über die Polizeipflichtigkeit zurückzugreifen (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 07.12.1993, NVwZ 1994, 1130; vgl. für den ähnlich gelagerten Fall von auf § 24 LAbfG gestützte Anordnungen: VGH Bad.-Württ. Urte. v. 30.04.1996, VBlBW 1996, 351 u. v. 20.01.1998, VBlBW 1998, 312).

    So wird Sittenwidrigkeit bejaht, wenn die Beteiligten mit dem Rechtsgeschäft den Zweck verfolgen, Kostenlasten zum Nachteil privater Dritter zu verschieben (vgl. Palandt, a. a. O. § 138 Anm. 2 ff., BGH Urt. v. 14.12.1987, NJW 1988, 902-1 VGH Bad.-Württ., Urt. v. 20.01.1998, VBlBW 1998, 312).

    Dies gilt auch für Rechtsgeschäfte, die darauf abzielen, Rechtsverhältnisse zum Schaden der Allgemeinheit zu regeln (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.11.1996, BayV131.1997, VGH Bad.-Württ. Urt. v. 20.01.1998, a. a. O.).

    Soweit er im Hauptsacheverfahren des bereits erwähnten Falles, in dem ein Altlastengrundstück an eine mittellose ausländische Kapitalgesellschaft veräußert wurde und die Vertragsparteien mit der Veräußerung das Ziel verfolgten, die Erkundungs- und Sanierungslast auf die öffentliche Hand abzuwälzen, zu dem Ergebnis kam, dass das Rechtsgeschäft wegen Sittenwidrigkeit nichtig war, so war dieser Rechtsstreit (vgl. Urt. v. 20.01.1998, VBlBW 1998, 312) von besonderen Umständen gekennzeichnet, die über das Motiv, die Zustandshaftung zu vermeiden, hinausreichten, die aber im Entscheidungsfall nicht vorliegen.

  • VGH Baden-Württemberg, 04.08.1995 - 10 S 828/95

    Altlastensanierung - Störerauswahl

    Auszug aus VG Karlsruhe, 22.10.1999 - 8 K 2400/97
    Dafür, dass mit dem Nichterfüllen der Beseitigungspflicht zugleich eine Verhaltensverantwortlichkeit begründet wird, gibt auch der von der Beklagten zitierte Beschluss des VGH Baden-Württemberg vom 04.08.1995 (VBlBW 1995, 486, 487,- Schriftsatz d. Bekl. v. 15.07.1998, S. 27) nichts her.

    Diese Haftung endet daher mit der Übertragung des Eigentums bzw. mit der Beendigung der tatsächlichen Sachherrschaft (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 04.08.1995, a. a. O. und Urt. v. 30.01.1990, NVwZ-RR 1991, 27; VG Kassel, Beschl. v. 28.10.1997, NVwZ-RR 1998, 648 ff. ; Belz/Mußmann, a. a. O., § 7 Rd.Nr. 10 f.; Würtenberger/Heckmann/Riggert, a. a. O., Rd.Nr. 297, 299-, a. A.: Kloepfer, NUR 1987 S. 7, 18, Wolf-Stephan, Polizeigesetz für Bad.-Württ., 4. Aufl. 1995, § 7 Rd.Nr. 7; beide ohne nähere Begründung; Schink, DVBl. 1985, S. 1149, 1159, der das Fortbestehen der Zustandshaftung aus dem Gedanken der angemessenen Risikoverteilung zwischen Eigentümer und Allgemeinheit herleitet- Drews/Wacke/Vogel/Martens, Gefahrenabwehr, Allgemeines Polizeirecht des Bundes und der Länder, 9. Aufl. 1986, S. 328, der allerdings im Falle der Dereliktion auf den ME PolG verweist).

    Ob eine am Regelungszweck des § 7 PolG orientierte, auf eine angemessene Risikoverteilung zwischen dem Eigentümer bzw. Inhaber der tatsächlichen Sachherrschaft einerseits und der Allgemeinheit andererseits - wie sie § 5 Abs. 3 ME PolG im Blickfeld hat -zielende Auslegung des § 7 PolG noch gesetzeskonform ist, mag hier dahinstehen (offen gelassen im Beschl. des VGH Bad.-Württ., v. 04.08.1995, a. a. O., S. 488).

    Denn eine solche Auslegung läßt sich dann nicht rechtfertigen, wenn das Grundstück nicht (mehr) herrenlos ist, da dann wieder ein Zustandsverantwortlicher in Anspruch genommen werden kann (vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 04.08.1995, a. a. O., in dem die Fortwirkung der Zustandshaftung nur bei Herrenlosigkeit des Grundstücks in Betracht gezogen wird).

  • VGH Baden-Württemberg, 30.04.1996 - 10 S 2163/95

    Haftung für Altlasten: polizeiliche Inanspruchnahme des Zustandsstörers bei

    Auszug aus VG Karlsruhe, 22.10.1999 - 8 K 2400/97
    Da im Landesabfallgesetz nicht geregelt ist, wer als Adressat für auf § 20 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 LAbfG gestützte Beseitigungsanordnungen herangezogen werden kann, ist ergänzend auf die maßgeblichen Bestimmungen des Polizeigesetzes über die Polizeipflichtigkeit zurückzugreifen (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 07.12.1993, NVwZ 1994, 1130; vgl. für den ähnlich gelagerten Fall von auf § 24 LAbfG gestützte Anordnungen: VGH Bad.-Württ. Urte. v. 30.04.1996, VBlBW 1996, 351 u. v. 20.01.1998, VBlBW 1998, 312).

    Da im Landesabfallgesetz nicht geregelt ist, wer als Adressat für auf § 20 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 LAbfG gestützte Beseitigungsanordnungen herangezogen werden kann, ist ergänzend auf die maßgeblichen Bestimmungen des Polizeigesetzes über die Polizeipflichtigkeit zurückzugreifen (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 07.12.1993, NVwZ 1994, 1130; vgl. für den ähnlich gelagerten Fall von auf § 24 LAbfG gestützte Anordnungen: VGH Bad.-Württ. Urte. v. 30.04.1996, VBlBW 1996, 351 u. v. 20.01.1998, VBlBW 1998, 312).

    Dem lässt sich entgegenhalten, dass die Zustandshaftung erst in Gestalt der konkretisierenden Inpflichtnahme durch Verwaltungsakt einsetzt und es hierbei auf die Eigentumslage ankommt, wobei der polizeirechtliche Eigentumsbegriff mit dem zivilrechtlichen übereinstimmt (vgl. zu letzterem: VGH Bad.-Württ., Urt. v. 30.04.1996, VBlBW 1996, 351).

  • VG Kassel, 28.10.1997 - 2 G 3244/97
    Auszug aus VG Karlsruhe, 22.10.1999 - 8 K 2400/97
    Diese Haftung endet daher mit der Übertragung des Eigentums bzw. mit der Beendigung der tatsächlichen Sachherrschaft (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 04.08.1995, a. a. O. und Urt. v. 30.01.1990, NVwZ-RR 1991, 27; VG Kassel, Beschl. v. 28.10.1997, NVwZ-RR 1998, 648 ff. ; Belz/Mußmann, a. a. O., § 7 Rd.Nr. 10 f.; Würtenberger/Heckmann/Riggert, a. a. O., Rd.Nr. 297, 299-, a. A.: Kloepfer, NUR 1987 S. 7, 18, Wolf-Stephan, Polizeigesetz für Bad.-Württ., 4. Aufl. 1995, § 7 Rd.Nr. 7; beide ohne nähere Begründung; Schink, DVBl. 1985, S. 1149, 1159, der das Fortbestehen der Zustandshaftung aus dem Gedanken der angemessenen Risikoverteilung zwischen Eigentümer und Allgemeinheit herleitet- Drews/Wacke/Vogel/Martens, Gefahrenabwehr, Allgemeines Polizeirecht des Bundes und der Länder, 9. Aufl. 1986, S. 328, der allerdings im Falle der Dereliktion auf den ME PolG verweist).

    Es ist jedoch bereits fraglich, ob der Gesetzgeber sich, solange im Polizeirecht die Verantwortlichkeit für den Zustand von Sachen ausschließlich an die "Sachgewalt" bzw. das "Eigentum" anknüpft, an dieser Wertung festhalten lassen muss mit dem Ergebnis, dass die Dereliktion die Zustandshaftung untergehen lässt, solange er nicht eine vom Zivilrecht abweichende Regelung für das Ordnungsrecht schafft (vgl. VG Kassel, Beschl. v. 28.10.1997, a. a. O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 07.12.1993 - 10 S 1700/92

    Erledigung einer abfallrechtlichen Entsorgungsverfügung; zum Abfallbesitzer

    Auszug aus VG Karlsruhe, 22.10.1999 - 8 K 2400/97
    Da im Landesabfallgesetz nicht geregelt ist, wer als Adressat für auf § 20 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 LAbfG gestützte Beseitigungsanordnungen herangezogen werden kann, ist ergänzend auf die maßgeblichen Bestimmungen des Polizeigesetzes über die Polizeipflichtigkeit zurückzugreifen (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 07.12.1993, NVwZ 1994, 1130; vgl. für den ähnlich gelagerten Fall von auf § 24 LAbfG gestützte Anordnungen: VGH Bad.-Württ. Urte. v. 30.04.1996, VBlBW 1996, 351 u. v. 20.01.1998, VBlBW 1998, 312).

    Da im Landesabfallgesetz nicht geregelt ist, wer als Adressat für auf § 20 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 LAbfG gestützte Beseitigungsanordnungen herangezogen werden kann, ist ergänzend auf die maßgeblichen Bestimmungen des Polizeigesetzes über die Polizeipflichtigkeit zurückzugreifen (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 07.12.1993, NVwZ 1994, 1130; vgl. für den ähnlich gelagerten Fall von auf § 24 LAbfG gestützte Anordnungen: VGH Bad.-Württ. Urte. v. 30.04.1996, VBlBW 1996, 351 u. v. 20.01.1998, VBlBW 1998, 312).

  • VGH Bayern, 13.05.1986 - 20 CS 86.338

    Beseitigung der Folgen sog. Altlasten

    Auszug aus VG Karlsruhe, 22.10.1999 - 8 K 2400/97
    Der VGH München (Beschl. v. 13.0.1986, NVwZ 1986, 942, 946), der in dem ihm vorliegenden Fall diese Frage gar nicht zu entscheiden hatte, führte dazu aus, dass eine noch nicht durch Anordnung konkretisierte Zustandshaftung des Eigentümers nur den jeweiligen Eigentümer treffe und keine Nachwirkungen gegenüber früheren Eigentümern entfalte und sah allenfalls bei der Dereliktion ein - in seiner Entscheidung nicht weiter ausgeführtes -"Sonderproblem".
  • BGH, 14.12.1987 - II ZR 166/87

    Sittenwidrigkeit einer Vereinbarung zur Vereitelung schuldrechlicher Rechte

    Auszug aus VG Karlsruhe, 22.10.1999 - 8 K 2400/97
    So wird Sittenwidrigkeit bejaht, wenn die Beteiligten mit dem Rechtsgeschäft den Zweck verfolgen, Kostenlasten zum Nachteil privater Dritter zu verschieben (vgl. Palandt, a. a. O. § 138 Anm. 2 ff., BGH Urt. v. 14.12.1987, NJW 1988, 902-1 VGH Bad.-Württ., Urt. v. 20.01.1998, VBlBW 1998, 312).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.06.1997 - 8 S 577/97

    Kostentragung für Ersatzvornahme nach Eigentumsverzicht des polizeipflichtigen

    Auszug aus VG Karlsruhe, 22.10.1999 - 8 K 2400/97
    Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg ließ diese in Rechtsprechung und Literatur umstrittene Frage in seinem Beschluss vom 02.06.1997 - 8 S 577/97 - (UPR 1998, 77 m. w. N.) offen.
  • VGH Baden-Württemberg, 30.01.1990 - 5 S 1806/89

    Störerauswahl - Sanierung einer CKW-Verunreinigung

    Auszug aus VG Karlsruhe, 22.10.1999 - 8 K 2400/97
    Diese Haftung endet daher mit der Übertragung des Eigentums bzw. mit der Beendigung der tatsächlichen Sachherrschaft (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 04.08.1995, a. a. O. und Urt. v. 30.01.1990, NVwZ-RR 1991, 27; VG Kassel, Beschl. v. 28.10.1997, NVwZ-RR 1998, 648 ff. ; Belz/Mußmann, a. a. O., § 7 Rd.Nr. 10 f.; Würtenberger/Heckmann/Riggert, a. a. O., Rd.Nr. 297, 299-, a. A.: Kloepfer, NUR 1987 S. 7, 18, Wolf-Stephan, Polizeigesetz für Bad.-Württ., 4. Aufl. 1995, § 7 Rd.Nr. 7; beide ohne nähere Begründung; Schink, DVBl. 1985, S. 1149, 1159, der das Fortbestehen der Zustandshaftung aus dem Gedanken der angemessenen Risikoverteilung zwischen Eigentümer und Allgemeinheit herleitet- Drews/Wacke/Vogel/Martens, Gefahrenabwehr, Allgemeines Polizeirecht des Bundes und der Länder, 9. Aufl. 1986, S. 328, der allerdings im Falle der Dereliktion auf den ME PolG verweist).
  • OVG Bremen, 16.08.1988 - 1 BA 25/88

    Slipanlage - §§ 24, 25 Abs. 3 WStrG, § 959 BGB

    Auszug aus VG Karlsruhe, 22.10.1999 - 8 K 2400/97
    Dem OVG Bremen (Urt. v. 16.08.1988, NVwZ-RR 1989, 16) lag ein Fall vor, in dem die Sachherrschaft erst nach der letzten behördlichen Entscheidung über die Inpflichtnahme aufgegeben worden war, mithin der Adressat der polizeilichen Anordnung im für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage maßgeblichen Zeitpunkt Zustandsstörer war.
  • VGH Baden-Württemberg, 25.07.1990 - 8 S 643/90

    Verfügung zur Beseitigung umweltgefährdender Chemikalien bzw zum Kostenersatz

  • VG Karlsruhe, 23.02.1983 - 4 K 182/80

    Pflicht zur Pegelniederbringung; Wirksamkeit und Bestimmtheit einer Verfügung der

  • BVerwG, 02.09.1993 - 7 C 31.92

    Rücknahme einer Revision

  • VGH Baden-Württemberg, 18.03.1992 - 3 S 2223/91

    Widerruf einer Baugenehmigung aufgrund Widerrufsvorbehaltes - Leichtfraktion aus

  • VGH Baden-Württemberg, 30.07.2002 - 10 S 2153/01

    Störerauswahl: Mieter oder Eigentümer - Zweckveranlasser; Dereliktion

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 22. Oktober 1999 - 8 K 2400/97 - wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 22. Oktober 1999 - 8 K 2400/97 - zu ändern und die Klage abzuweisen.

  • VGH Baden-Württemberg, 03.08.2007 - 10 S 1184/04

    Grundstückseigentümerin muss teilweise für Beseitigung der Shredder-Halde im

    Auf die nach erfolgloser Durchführung des Vorverfahrens erhobene Klage der S-AG hob das Verwaltungsgericht Karlsruhe mit Urteil vom 22.10.1999 (- 8 K 2400/97 -) die Verfügung der Beklagten vom 05.03.1996 und den Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom 16.06.1997 auf.

    3 K 2062/90 (B-GmbH ./. Land Bad.-Württ., immissionsschutzrechtliche Genehmigung); 8 K 2400/97 (S-AG ./. Stadt Mannheim),.

  • VG Minden, 02.11.2005 - 11 K 2874/04

    Sondermüll bleibt in Mannheim

    Das VG Karlsruhe gab der Klage der T. AG mit Urteil vom 22.10.1999 statt (8 K 2400/97).
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