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   VG Karlsruhe, 30.04.2012 - 1 K 1021/12   

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https://dejure.org/2012,8048
VG Karlsruhe, 30.04.2012 - 1 K 1021/12 (https://dejure.org/2012,8048)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 30.04.2012 - 1 K 1021/12 (https://dejure.org/2012,8048)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 30. April 2012 - 1 K 1021/12 (https://dejure.org/2012,8048)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verbot einer öffentlichen Veranstaltung unter freiem Himmel mit dem Thema "Raus aus dem Euro - Wir arbeiten -Brüssel kassiert"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • VG Karlsruhe (Pressemitteilung)

    Mannheim: Zweiter Eilantrag des NPD-Kreisverbands Rhein-Neckar gegen Versammlungsverbot am 01.05.2012 erfolgreich

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 28.11.2011 - 1 BvR 917/09

    Zum Schutz der Meinungsfreiheit bei der strafrechtlichen Beurteilung von

    Auszug aus VG Karlsruhe, 30.04.2012 - 1 K 1021/12
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vergl. etwa: Beschluss vom 28.11.2011 - 1 BvR 917/09 - juris m.w.Nw.) sind vom Schutzbereich der Meinungsfreiheit zum einen Meinungen, das heißt durch das Element der Stellungnahme und des Dafürhaltens geprägte Äußerungen, umfasst.

    Bei ihren Darlegungen zu § 90a StGB verkennt die Antragsgegnerin, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl.: Beschluss vom 28.11.2011, a.a.O.) dem Staat anders als dem einzelnen Staatsbürger kein grundrechtlich geschützter Ehrenschutz zukommt.

  • VGH Baden-Württemberg, 28.04.2011 - 1 S 1250/11

    Zulässigkeit der Benutzung der Parole "Fremdarbeiterinvasion stoppen!" und von

    Auszug aus VG Karlsruhe, 30.04.2012 - 1 K 1021/12
    Zur schwarz-weiß-roten Fahne besteht zwar eine Affinität des äußersten rechten Randes des politischen Spektrums; dies macht die schwarz-weiß-rote Fahne aber nicht zum Kennzeichen einer verbotenen nationalsozialistischen Organisation (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 15.06.2005 - 1 S 2718/04 -, NJW 2006, 635 und vom 28.04.2011 - 1 S 1250/11).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.04.2002 - 1 S 1050/02

    Versammlungsverbot - Auflagen - Gegendemonstration - rechtsextremistische Partei

    Auszug aus VG Karlsruhe, 30.04.2012 - 1 K 1021/12
    Daneben kommen zusätzliche, d.h. nicht durch den unmittelbar demokratisch legitimierten Gesetzgeber, sondern lediglich durch die Versammlungsbehörde oder die Verwaltungsgerichte im Einzelfall konkretisierte "verfassungsimmanente Grenzen" der Inhalte von Meinungsäußerungen nicht zum Tragen (vgl. vgl.: VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 30.04.2002 - 1 S 1050/02 - VBlBW 2002, 383 und vom 28.04.2011 - 1 S 2150/11).
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

    Auszug aus VG Karlsruhe, 30.04.2012 - 1 K 1021/12
    Als Grundlagen einer solchen Entscheidung kommen somit nur tatsächliche Umstände in Betracht, während Verdachtsmomente und Vermutungen für sich allein nicht ausreichen (vgl.: BVerfG, Beschlüsse vom 14.05.1985 - 1 BvR 233/81, 1 BvR 341/81 -BVerfGE 69, 315 = NJW 1985, 2395, vom 01.12.1992 - 1 BvR 88/91, 1 BvR 576/91 - BVerfGE 87, 399 = NJW 1993, 581 und vom 04.09.2010 - 1 BvR 2298/10 - juris).
  • BVerfG, 29.03.2002 - 1 BvQ 9/02

    Beschränkte Aufhebung des Verbots, bei einem Trauermarsch schwarze Fahnen

    Auszug aus VG Karlsruhe, 30.04.2012 - 1 K 1021/12
    Ohne das Hinzutreten weiterer Umstände, die die Antragsgegnerin weder in der Verfügung noch in der Antragserwiderung substantiiert dargelegt hat, ist das Zeigen dieser Fahne und auch der anderen Fahnen, die zum Einsatz kommen sollen, auch nicht gemäß § 130 StGB strafbar (vgl.: BVerfG, Beschluss vom 29.03.2002 - 1 BvQ 9/02 -, NVwZ 2002, 983 f., VGH Baden-Würrtemberg, Beschlüsse vom 15.06.2005 und vom 28.04.2011, a.a.O.).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.06.2005 - 1 S 2718/04

    Zeigen einer Flagge des Kaiserreichs; zur Störung der öffentlichen Sicherheit und

    Auszug aus VG Karlsruhe, 30.04.2012 - 1 K 1021/12
    Zur schwarz-weiß-roten Fahne besteht zwar eine Affinität des äußersten rechten Randes des politischen Spektrums; dies macht die schwarz-weiß-rote Fahne aber nicht zum Kennzeichen einer verbotenen nationalsozialistischen Organisation (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 15.06.2005 - 1 S 2718/04 -, NJW 2006, 635 und vom 28.04.2011 - 1 S 1250/11).
  • BVerfG, 01.12.1992 - 1 BvR 88/91

    Versammlungsauflösung

    Auszug aus VG Karlsruhe, 30.04.2012 - 1 K 1021/12
    Als Grundlagen einer solchen Entscheidung kommen somit nur tatsächliche Umstände in Betracht, während Verdachtsmomente und Vermutungen für sich allein nicht ausreichen (vgl.: BVerfG, Beschlüsse vom 14.05.1985 - 1 BvR 233/81, 1 BvR 341/81 -BVerfGE 69, 315 = NJW 1985, 2395, vom 01.12.1992 - 1 BvR 88/91, 1 BvR 576/91 - BVerfGE 87, 399 = NJW 1993, 581 und vom 04.09.2010 - 1 BvR 2298/10 - juris).
  • BVerfG, 24.03.2001 - 1 BvQ 13/01

    Zur teilweisen Aufhebung eines Versammlungsverbots im deutsch-niederländischen

    Auszug aus VG Karlsruhe, 30.04.2012 - 1 K 1021/12
    Die plurale Demokratie des Grundgesetzes vertraut auf die Fähigkeit der Gesamtheit der Bürger, sich mit Kritik an der Verfassung auseinander zu setzen und sie dadurch abzuwehren (vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 24.3.2001, NJW 2001, 2069 ).
  • BVerfG, 04.09.2010 - 1 BvR 2298/10

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen ein

    Auszug aus VG Karlsruhe, 30.04.2012 - 1 K 1021/12
    Als Grundlagen einer solchen Entscheidung kommen somit nur tatsächliche Umstände in Betracht, während Verdachtsmomente und Vermutungen für sich allein nicht ausreichen (vgl.: BVerfG, Beschlüsse vom 14.05.1985 - 1 BvR 233/81, 1 BvR 341/81 -BVerfGE 69, 315 = NJW 1985, 2395, vom 01.12.1992 - 1 BvR 88/91, 1 BvR 576/91 - BVerfGE 87, 399 = NJW 1993, 581 und vom 04.09.2010 - 1 BvR 2298/10 - juris).
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