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   VG Kassel, 01.11.2021 - 1 K 792/20.KS   

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VG Kassel, 01.11.2021 - 1 K 792/20.KS (https://dejure.org/2021,48720)
VG Kassel, Entscheidung vom 01.11.2021 - 1 K 792/20.KS (https://dejure.org/2021,48720)
VG Kassel, Entscheidung vom 01. November 2021 - 1 K 792/20.KS (https://dejure.org/2021,48720)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NZV 2022, 256
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 27.01.2005 - 2 C 7.04

    Dienstunfall; Unfallfürsorge des Dienstherrn; Wegeunfall; Beginn und Ende des

    Auszug aus VG Kassel, 01.11.2021 - 1 K 792/20
    Das zwingt zur restriktiven Auslegung der Vorschrift mit der Folge, dass grundsätzlich sämtliche Bereiche nicht vom Dienstunfallschutz erfasst sind, in denen der Beamte die dort gegebene Unfallgefahr im Wesentlichen selbst beherrschen und beeinflussen kann (vgl. BVerwG, Urteile vom 26. November 2013 - 2 C 9.12 -, juris Rn. 8, vom 9. Dezember 2010 - 2 A 4.10 -, juris Rn. 12, und vom 27. Januar 2005 - 2 C 7.04 -, juris Rn. 11 zu § 31 BeamtVG).

    Die mit der Außentür gewählte schematische Abgrenzung wird herangezogen, weil sie sich an objektiven Merkmalen orientiert und deshalb im Allgemeinen leicht feststellbar ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Januar 2005 - 2 C 7.04 -, juris Rn. 12; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24. Mai 2018 - OVG 4 B 15.17 -, juris Rn. 18 ff.).

  • BVerwG, 27.05.2004 - 2 C 29.03

    Wegeunfall; unmittelbarer Weg zwischen Wohnung und Dienststelle; Umweg;

    Auszug aus VG Kassel, 01.11.2021 - 1 K 792/20
    Danach steht der Dienstherr mit den Leistungen der Unfallfürsorge für einen Gefahrenbereich ein, den er regelmäßig nicht beherrscht und auch nicht beeinflussen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Mai 2004 - 2 C 29.03 -, juris Rn. 10).

    Ob der notwendige Zusammenhang mit dem Dienst durch ein Abweichen von dem unmittelbaren Weg zwischen Wohnung und Dienststelle oder umgekehrt unterbrochen oder gar gelöst wird, bestimmt sich nach der Handlungsintention des Beamten, wie sie sich im äußeren Erscheinungsbild manifestiert, und ist nach den Umständen des Einzelfalles zu beurteilen (vgl. BVerwG, Urteile vom 9. Dezember 2010 - 2 A 4.10 -, juris Rn. 13 m. w. N., und vom 27. Mai 2004 - 2 C 29.03 -, juris Rn. 11 m. w. N.; BSG, Urteil vom 23. Januar 2018 - B 2 U 3.16 R -, juris Rn. 13; OVG des Saarlandes, Urteil vom 26. November 2008 - 1 A 144/08 -, juris Rn. 40).

  • BVerwG, 26.11.2013 - 2 C 9.12

    Dienstunfall; Unfallfürsorge des Dienstherrn; Wegeunfall; Beginn und Ende des

    Auszug aus VG Kassel, 01.11.2021 - 1 K 792/20
    Das zwingt zur restriktiven Auslegung der Vorschrift mit der Folge, dass grundsätzlich sämtliche Bereiche nicht vom Dienstunfallschutz erfasst sind, in denen der Beamte die dort gegebene Unfallgefahr im Wesentlichen selbst beherrschen und beeinflussen kann (vgl. BVerwG, Urteile vom 26. November 2013 - 2 C 9.12 -, juris Rn. 8, vom 9. Dezember 2010 - 2 A 4.10 -, juris Rn. 12, und vom 27. Januar 2005 - 2 C 7.04 -, juris Rn. 11 zu § 31 BeamtVG).

    Damit gelten etwa Unfälle innerhalb des Wohngebäudes oder in einer privaten Garage des Beamten nicht als Wegeunfälle i. S. d. § 36 Abs. 2 Satz 1 HBeamtVG (vgl. zu § 31 Abs. 2 Satz 1 BeamtVG: BVerwG, Urteil vom 26. November 2013 - 2 C 9.12 -, juris Rn. 9 m. w. N.).

  • BVerwG, 09.12.2010 - 2 A 4.10

    Dienstunfall; Wegeunfall; Abweichen von dem unmittelbarem Weg; Zusammenhang mit

    Auszug aus VG Kassel, 01.11.2021 - 1 K 792/20
    Das zwingt zur restriktiven Auslegung der Vorschrift mit der Folge, dass grundsätzlich sämtliche Bereiche nicht vom Dienstunfallschutz erfasst sind, in denen der Beamte die dort gegebene Unfallgefahr im Wesentlichen selbst beherrschen und beeinflussen kann (vgl. BVerwG, Urteile vom 26. November 2013 - 2 C 9.12 -, juris Rn. 8, vom 9. Dezember 2010 - 2 A 4.10 -, juris Rn. 12, und vom 27. Januar 2005 - 2 C 7.04 -, juris Rn. 11 zu § 31 BeamtVG).

    Ob der notwendige Zusammenhang mit dem Dienst durch ein Abweichen von dem unmittelbaren Weg zwischen Wohnung und Dienststelle oder umgekehrt unterbrochen oder gar gelöst wird, bestimmt sich nach der Handlungsintention des Beamten, wie sie sich im äußeren Erscheinungsbild manifestiert, und ist nach den Umständen des Einzelfalles zu beurteilen (vgl. BVerwG, Urteile vom 9. Dezember 2010 - 2 A 4.10 -, juris Rn. 13 m. w. N., und vom 27. Mai 2004 - 2 C 29.03 -, juris Rn. 11 m. w. N.; BSG, Urteil vom 23. Januar 2018 - B 2 U 3.16 R -, juris Rn. 13; OVG des Saarlandes, Urteil vom 26. November 2008 - 1 A 144/08 -, juris Rn. 40).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.05.2018 - 4 B 15.17

    Anerkennung eines Wegeunfalls als Dienstunfall

    Auszug aus VG Kassel, 01.11.2021 - 1 K 792/20
    Die mit der Außentür gewählte schematische Abgrenzung wird herangezogen, weil sie sich an objektiven Merkmalen orientiert und deshalb im Allgemeinen leicht feststellbar ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Januar 2005 - 2 C 7.04 -, juris Rn. 12; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24. Mai 2018 - OVG 4 B 15.17 -, juris Rn. 18 ff.).

    Entscheidend ist, ob die anhand objektiver Umstände zu beurteilende Handlungstendenz des Beamten beim Zurücklegen des Weges darauf gerichtet ist, eine dem Dienstherrn dienende Verrichtung auszuüben, das heißt, ob sein Handeln auf das Zurücklegen des direkten Weges zur Dienststelle bezogen ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24. Mai 2018 - OVG 4 B 15.17 -, juris Rn. 23 unter Bezugnahme auf BSG, Urteil vom 23. Januar 2018 - B 2 U 3.16 R -, juris Rn. 12).

  • LSG Hessen, 02.02.2016 - L 3 U 108/15

    Der Weg zurück zum Hoftor ist unfallversichert

    Auszug aus VG Kassel, 01.11.2021 - 1 K 792/20
    Ebenso wie etwa bei dem Gang zum parkenden Auto, beim Öffnen der Autotür, beim etwaigen Verstauen von Gepäck o. ä. im Innen- oder Kofferraum, beim Kratzen von vereisten Autoscheiben, beim Öffnen des Einfahrtstores, um auf die Straße fahren zu können (vgl. zu Letzterem Hessisches LSG, Urteil vom 2. Februar 2016 - L 3 U 108/15 -, juris, wonach auch noch das Schließen des Hoftores als nur geringfügige Unterbrechung unter den gesetzlichen Unfallschutz fällt), beim Einsteigen in den Pkw sowie beim Starten des Motors handelt es sich bei dem Entfernen der Abdeckplane von der Windschutzscheibe vorliegend um eine Handlung, die der unmittelbaren Zurücklegung des Dienstweges zuzurechnen ist.
  • OVG Saarland, 26.11.2008 - 1 A 144/08

    Voraussetzungen der Anerkennung eines Sonnenstichs als Wegeunfall

    Auszug aus VG Kassel, 01.11.2021 - 1 K 792/20
    Ob der notwendige Zusammenhang mit dem Dienst durch ein Abweichen von dem unmittelbaren Weg zwischen Wohnung und Dienststelle oder umgekehrt unterbrochen oder gar gelöst wird, bestimmt sich nach der Handlungsintention des Beamten, wie sie sich im äußeren Erscheinungsbild manifestiert, und ist nach den Umständen des Einzelfalles zu beurteilen (vgl. BVerwG, Urteile vom 9. Dezember 2010 - 2 A 4.10 -, juris Rn. 13 m. w. N., und vom 27. Mai 2004 - 2 C 29.03 -, juris Rn. 11 m. w. N.; BSG, Urteil vom 23. Januar 2018 - B 2 U 3.16 R -, juris Rn. 13; OVG des Saarlandes, Urteil vom 26. November 2008 - 1 A 144/08 -, juris Rn. 40).
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