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VG Koblenz, 14.06.2021 - 3 K 65/21.KO |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Justiz Rheinland-Pfalz
Werbeanlage innerhalb von Bad Ems darf errichtet werden
Kurzfassungen/Presse (2)
- Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)
Werbeanlage innerhalb von Bad Ems darf errichtet werden
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Werbeanlage innerhalb von Bad Ems darf errichtet werden - VG Koblenz gibt Klage statt
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- OVG Rheinland-Pfalz, 29.11.2012 - 1 A 10543/12
Bauplanung; Heilung eines Ausfertigungsmangels; Funktionslosigkeit des …
Auszug aus VG Koblenz, 14.06.2021 - 3 K 65/21
Demgegenüber ist es nicht ausreichend, dass die Gemeinde mit den Festsetzungen gestalterische Absichten verfolgt, die für das restliche Gemeindegebiet in gleicher Weise zum Anlass für eine ähnliche Regelung genommen werden könnten (vgl. zu Vorstehendem insgesamt OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29. November 2012 - 1 A 10543/12.OVG -, juris, Rn. 36 ff. m. w. N.). - VG Koblenz, 28.07.2009 - 7 K 13/09
Versagung der Genehmigung einer Werbeanlage im vereinfachten Verfahren
Auszug aus VG Koblenz, 14.06.2021 - 3 K 65/21
Dies habe das Verwaltungsgericht Koblenz zur Vorgängersatzung bereits mit Urteil vom 28. Juli 2009 in dem Verfahren 7 K 13/09.KO entschieden. - OVG Rheinland-Pfalz, 28.10.1993 - 1 A 12520/92
Rücksichtnahme auf Kulturdenkmäler; Genehmigungspflicht eines Bauvorhabens
Auszug aus VG Koblenz, 14.06.2021 - 3 K 65/21
Schon aufgrund dieser erheblichen Entfernung kann keine Rede davon sein, der freie Blick auf diese Kulturdenkmäler oder deren optisches Gewicht seien durch das Vorhaben wesentlich verändert (vgl. dazu auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28. Oktober 1993 - 1 A 12520/92.OVG). - VG Neustadt, 09.01.2014 - 4 K 630/13
Zulässigkeit von Plakatschlagtafeln in einem unbeplanten Innenbereich
Auszug aus VG Koblenz, 14.06.2021 - 3 K 65/21
Die Störung setzt voraus, dass der für die Häufung maßgebliche örtliche Bereich im Gesichtsfeld des Betrachters derart mit Werbeanlagen überladen ist, dass das Auge keinen Ruhepunkt mehr findet und das Bedürfnis nach werbungsfreien Flächen stark hervortritt (vgl. VG Neustadt a. d. Weinstraße, Urteil vom 09. Januar 2014 - 4 K 630/13.NW -, juris, Rn. 30).