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   VG Koblenz, 19.07.2023 - 4 L 577/23.KO   

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https://dejure.org/2023,17679
VG Koblenz, 19.07.2023 - 4 L 577/23.KO (https://dejure.org/2023,17679)
VG Koblenz, Entscheidung vom 19.07.2023 - 4 L 577/23.KO (https://dejure.org/2023,17679)
VG Koblenz, Entscheidung vom 19. Juli 2023 - 4 L 577/23.KO (https://dejure.org/2023,17679)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen des Erreichens von acht Punkten

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen des Erreichens von acht Punkten

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen des Erreichens von acht Punkten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fahrerlaubnisentziehung: Bevorstehende berufliche Nachteile sind kein Argument dagegen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Führerscheinentzug auch ohne vorherige Punkte-Warnung möglich.

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 26.01.2017 - 3 C 21.15

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen des Erreichens von acht Punkten

    Auszug aus VG Koblenz, 19.07.2023 - 4 L 577/23
    Diese Vorschrift soll die Punktebewertung eines Verkehrsverstoßes auch dann ermöglichen, wenn er vor dem Ergreifen einer Maßnahme begangen wurde, bei dieser Maßnahme aber noch nicht verwertet werden konnte, beispielsweise weil deren Ahndung erst später Rechtskraft erlangt hat oder sie erst später im Fahreignungsregister eingetragen oder der Behörde zur Kenntnis gelangt ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Januar 2017 - 3 C 21.15 -, juris, Rn. 24).

    Dies gilt insbesondere bei Fahrern, die sich durch eine Anhäufung eng aufeinander folgender Verkehrsverstöße als ungeeignet erwiesen haben (BVerwG, Urteil vom 26. Januar 2017 - 3 C 21.15 -, juris, Rn. 23).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.01.2021 - 1 B 11431/20

    Zur Genehmigungsfreiheit von Zelten, die fliegende Bauten sind, und zur

    Auszug aus VG Koblenz, 19.07.2023 - 4 L 577/23
    Sie darf dennoch knapp sein und es darf auf die Gründe des zu vollziehenden Verwaltungsaktes Bezug genommen werden, wenn diese zugleich die besondere Dringlichkeit rechtfertigen (vgl. OVG RP, Beschluss vom 28. Januar 2021 - 1 B 11431/20.OVG -, juris, Rn. 6).
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