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   VG Lüneburg, 07.12.2017 - 10 B 2/17   

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VG Lüneburg, 07.12.2017 - 10 B 2/17 (https://dejure.org/2017,49991)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 07.12.2017 - 10 B 2/17 (https://dejure.org/2017,49991)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 07. Dezember 2017 - 10 B 2/17 (https://dejure.org/2017,49991)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 67 Abs 1 BG ND; § 14 DG ND; § 38 Abs 1 Nr 1 DG ND; § 58 Abs 1 S 1 DG ND
    Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung; Bemessung; Dienstvergehen; Disziplinarmaßnahme; Disziplinarverfahren; Einbehaltung von Bezügen; Entfernung aus dem Beamtenverhältnis; Fernbleiben vom Dienst; Sonderurlaub; Strafurteil; Vorläufige Dienstenthebung; Zurückstufung

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Vorläufige Dienstenthebung einer Lehrerin

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Vorläufige Dienstenthebung einer Lehrerin

  • lto.de (Kurzinformation)

    Eilantrag erfolgreich: Dschungelcamp-Mutter vorerst wieder im Dienst

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Vorläufige Dienstenthebung einer Lehrerin

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • OVG Niedersachsen, 25.03.2013 - 19 ZD 4/13

    Vorliegen einer vorläufigen Dienstenthebung eines Beamten nach § 38 Abs. 1 Nr. 2

    Auszug aus VG Lüneburg, 07.12.2017 - 10 B 2/17
    Maßgeblich für die Beurteilung ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Entscheidung (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 25.3.2013 - 19 ZD 4/13 -, in juris; Bieler/Lukat, NDiszG, Stand 13. EL, § 58 Rn. 11).

    Jedenfalls liegen die diesbezüglichen Voraussetzungen schon deshalb nicht vor, weil angesichts der insofern fehlenden Erwägungen der Antragsgegnerin nicht festgestellt werden kann, ob sie von ihrem insofern eingeräumten Ermessen ordnungsgemäß Gebrauch gemacht hat (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 25.3.2013 - 19 ZD 4/13 -, juris Rn. 6).

  • OVG Niedersachsen, 10.12.2014 - 20 ZD 5/14

    Aussetzung; Dienstenthebung; Einbehaltung; Parteiwechsel; Zuständigkeitswechsel

    Auszug aus VG Lüneburg, 07.12.2017 - 10 B 2/17
    Eine bloße Vermutung für die Verhängung der schärfsten Disziplinarmaßnahme reicht demgegenüber nicht aus (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 10.12.2014 - 20 ZD 5/14 -, juris m.w.N.).

    Die sich hieraus ergebende Jahressumme in Höhe von 59.281,32 EUR kürzt das Gericht in Anbetracht der Vorläufigkeit des Verfahrens nach § 58 Abs. 1 NDiszG sowie des Umstandes, dass bei der Streitwertbemessung nach § 52 Abs. 6 Satz 1 Nr. 1 GKG die besoldungsrechtlichen Folgen einer Entlassung bereits enthalten sind, während im Disziplinarrecht die Einbehaltung von Dienstbezügen gesondert nach § 38 Abs. 2 NDiszG angeordnet wird, auf ein Viertel des Betrages (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 10.12.2014 - 20 ZD 5/14 -, juris), so dass als Streitwert für die vorläufige Dienstenthebung 14.820,33 EUR anzusetzen sind.

  • VG Schleswig, 20.02.2017 - 8 B 54/16

    Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gegen

    Auszug aus VG Lüneburg, 07.12.2017 - 10 B 2/17
    Sie erhob jedoch am 14. November 2016 Klage gegen die Abordnungsverfügung (8 A 332/16) und beantragte die Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage (8 B 54/16).

    Hieraufhin erklärten die Antragstellerin und die Antragsgegnerin das Klageverfahren 8 A 332/16 sowie das vorläufige Rechtsschutzverfahren 8 B 54/16 gegen die Abordnungsverfügung vom 19. Oktober 2016 übereinstimmend für erledigt, woraufhin die Verfahren mit Beschlüssen des Gerichts vom 27. Januar 2017 eingestellt wurden.

  • OVG Niedersachsen, 07.12.2010 - 20 LD 3/09

    Disziplinarmaßnahme für einen sich selbst über Jahre hinweg nicht entsprechend im

    Auszug aus VG Lüneburg, 07.12.2017 - 10 B 2/17
    Hinsichtlich eines Schulleiters hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht eine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis bei einer insgesamt nicht geleisteten Unterrichtsstundenzahl von 1.250 Stunden als angezeigt angesehen (Urt. v. 7.12.2010 - 20 LD 3/09 -, juris Rn. 49).
  • BVerwG, 31.08.1999 - 1 D 12.98

    Beim Bundesverwaltungsgericht eingegangene Berufungsschrift eines

    Auszug aus VG Lüneburg, 07.12.2017 - 10 B 2/17
    Selbst eine Abwesenheitszeit eines Beamten von insgesamt 31 Tagen bewegt sich für sich genommen noch im Grenzbereich von Degradierung und Entfernung aus dem Dienst (vgl. BVerwG, Urt. v. 31.8.1999 - 1 D 12.98 -, juris Rn. 41, m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.03.2014 - 81 D 7.11

    Regierungsdirektor; Ministerialbeamter; Abordnung an nachgeordnete Behörde;

    Auszug aus VG Lüneburg, 07.12.2017 - 10 B 2/17
    Dies führt dazu, dem Fehlverhalten der Antragstellerin eine erhöhte Schwere zuzumessen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 25.3.2004 - OVG 81 D 7.11 -, juris Rn. 56).
  • BVerwG, 20.10.2005 - 2 C 12.04

    Postbeamter; Disziplinarklage; Mitwirkung des Personalrats (Betriebsrats);

    Auszug aus VG Lüneburg, 07.12.2017 - 10 B 2/17
    Ein endgültiger Vertrauensverlust als gemäß § 14 Abs. 2 Satz 1 NDiszG erforderliche Voraussetzung für eine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis im Sinne des § 11 NDiszG ist dann eingetreten, wenn aufgrund der Gesamtwürdigung der bedeutsamen Umstände der Schluss gezogen werden muss, der Beamte werde auch künftig seinen Dienstpflichten nicht ordnungsgemäß nachkommen oder aufgrund seines Fehlverhaltens sei eine erhebliche, nicht wieder gut zu machende Ansehensbeeinträchtigung eingetreten (vgl. Nds. OVG, ebd. Rn. 88; BVerwG, Urt. v. 24.5.2007 - 2 C 28.06 - u. Urt. v. 20.10.2005 - 2 C 12.04 -, beide in juris; Gansen, a.a.O., Band 1, § 13 Rn. 79).
  • VG Lüneburg, 17.04.2019 - 10 A 6/17

    Disziplinarklage gegen Lehrerin

    Auszug aus VG Lüneburg, 07.12.2017 - 10 B 2/17
    Die Antragsgegnerin hat zudem am 24. Oktober 2017 gegen die Antragstellerin Disziplinarklage erhoben (10 A 6/17), über welche die Kammer noch nicht entschieden hat.
  • BVerwG, 21.04.2016 - 2 C 13.15

    Disziplinarmaßnahme; Dienstvergehen; schuldhaftes Fernbleiben vom Dienst;

    Auszug aus VG Lüneburg, 07.12.2017 - 10 B 2/17
    Je länger der Beamte schuldhaft dem Dienst fortbleibt, desto schwerer wiegt die hierin liegende Dienstpflichtverletzung (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.4.2016 - 2 C 13.15 -, juris Rn. 11, m.w.N.).
  • BVerwG, 24.05.2007 - 2 C 28.06

    Anwendbarkeit der Regeln über den beamtenrechtlichen Dienst und des

    Auszug aus VG Lüneburg, 07.12.2017 - 10 B 2/17
    Ein endgültiger Vertrauensverlust als gemäß § 14 Abs. 2 Satz 1 NDiszG erforderliche Voraussetzung für eine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis im Sinne des § 11 NDiszG ist dann eingetreten, wenn aufgrund der Gesamtwürdigung der bedeutsamen Umstände der Schluss gezogen werden muss, der Beamte werde auch künftig seinen Dienstpflichten nicht ordnungsgemäß nachkommen oder aufgrund seines Fehlverhaltens sei eine erhebliche, nicht wieder gut zu machende Ansehensbeeinträchtigung eingetreten (vgl. Nds. OVG, ebd. Rn. 88; BVerwG, Urt. v. 24.5.2007 - 2 C 28.06 - u. Urt. v. 20.10.2005 - 2 C 12.04 -, beide in juris; Gansen, a.a.O., Band 1, § 13 Rn. 79).
  • OVG Niedersachsen, 22.03.2016 - 3 LD 1/14

    ADHS; ADS; Aufmerksamkeitdefizitsyndrom; Disziplinarmaßnahme; Milderungsgründe;

  • VGH Baden-Württemberg, 09.03.2011 - DL 13 S 2211/10

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen entfernungsvorbereitende vorläufige

  • OVG Niedersachsen, 17.03.2003 - 1 NDH M 3/02

    Disziplinarmaßnahme wegen wiederholtem unentschuldigtem Fernbleiben vom Dienst

  • OVG Niedersachsen, 10.12.2019 - 3 LD 3/19

    Dschungelcamp; Gebrauch eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses; Lösung von

    Das Verwaltungsgericht Lüneburg gab den Eilanträgen der Beklagten mit Beschluss vom 7. Dezember 2017 (- 10 B 2/17 -, juris) statt und setzte beide Verfügungen der Klägerin vom 10. Januar 2017 (vorläufige Dienstenthebung sowie Einbehaltung der Hälfte der Dienstbezüge) aus.

    In der Abordnungsverfügung der Klägerin vom 2. Januar 2018 - mit dieser ist die Beklagte, weil die Beschwerde der Beklagten gegen den stattgebenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Lüneburg vom 7. Dezember 2017 (- 10 B 2/17 -) keine aufschiebende Wirkung entfaltet hatte (§ 4 NDiszG in Verbindung mit § 149 der Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO -) und die Beklagte dementsprechend nach Ablauf der niedersächsischen Weihnachtsferien wieder als Lehrkraft zu beschäftigen war, an die Oberschule R. abgeordnet worden - war der ausdrückliche Hinweis enthalten, angesichts des gerichtlich noch nicht abgeschlossenen Disziplinarverfahrens werde erwartet, dass die Beklagte ihrer Pflicht als Beamtin zur Loyalität gegenüber ihrem Dienstherrn im Interesse eines geordneten Ablaufs der öffentlichen Verwaltung und zur Wahrung der Vertraulichkeit in internen Dienstangelegenheiten uneingeschränkt nachkomme und sich nicht dem Vorwurf einer "Flucht in die Öffentlichkeit" aussetze; eventuelle Presseanfragen zur Rückkehr der Beklagten in den Dienst sollten an die Pressestelle der Klägerin verwiesen werden (Bl. 167/Beiakte 013).

    Diese Ausführungen ändern jedoch nichts daran, dass das betreffende Interview vom 12. Januar 2018 in der S. -Zeitung erschienen ist und die Beklagte hierin gerade entgegen den Hinweisen in der Abordnungsverfügung über interne Dienstangelegenheiten - hier: Aufnahme ihrer dienstlichen Tätigkeit nach Obsiegen im erstinstanzlichen (Eil-)Verfahren zum Aktenzeichen 10 B 2/17 - mit Journalisten einer bundesweit erscheinenden Zeitung gesprochen hat, ohne die Klägerin über die entsprechende Presseanfrage zu informieren und das weitere Vorgehen in dieser Sache mit ihr abzustimmen.

    Denn diese Tätigkeit war die verfahrensrechtliche Reaktion auf den stattgebenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Lüneburg vom 7. Dezember 2017 im Eilverfahren zum Aktenzeichen 10 B 2/17, den die Klägerin im Beschwerdeverfahren angefochten hatte und der durch Beschluss des erkennenden Senats vom 9. Februar 2018 (a. a. O.) geändert worden ist.

  • OVG Niedersachsen, 09.02.2018 - 3 ZD 10/17

    Rechtmäßigkeit der vorläufigen Dienstenthebung einer Lehrerin; Beamtenrechtliche

    Diese Ausführungen ändern jedoch nichts daran, dass das betreffende Interview vom 12. Januar 2018 in der ...-Zeitung erschienen ist und die Antragstellerin hierin gerade entgegen den Hinweisen in der Abordnungsverfügung über interne Dienstangelegenheiten - hier: Aufnahme ihrer dienstlichen Tätigkeit nach Obsiegen im erstinstanzlichen Verfahren 10 B 2/17 - mit Journalisten einer bundesweit erscheinenden Zeitung gesprochen hat, ohne die Antragsgegnerin über die entsprechende Presseanfrage zu informieren und das weitere Vorgehen in dieser Sache mit ihr abzustimmen.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.08.2023 - 3 L 54/23

    Corona-Krise; Entschädigung für Verdienstausfall; Entgeltfortzahlung; Beweiswert

    Hiervon wird in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung ausgegangen, ohne zu verlangen, dass die Bescheinigung aufgehoben oder für unwirksam erklärt wird (vgl. hierzu das vom Beklagten zitierte Urteil des VG Düsseldorf, a.a.O. Rn. 44; BayVGH, Urteil vom 17. März 2016 - 3 B 15.327 - juris Rn. 30; vgl. zur disziplinarrechtlichen Beurteilung auch VG Lüneburg, Beschluss vom 7. Dezember 2017 - 10 B 2/17 - juris Rn. 34).
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