Rechtsprechung
   VG Lüneburg, 13.02.2008 - 5 A 261/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,21622
VG Lüneburg, 13.02.2008 - 5 A 261/06 (https://dejure.org/2008,21622)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 13.02.2008 - 5 A 261/06 (https://dejure.org/2008,21622)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 13. Februar 2008 - 5 A 261/06 (https://dejure.org/2008,21622)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,21622) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    §§ 2 I; III; 4a; 7 IV; 9 ; AFBG
    Aufstiegsfortbildungsförderung; Bruttobetrachtung; Chat Room; Eignung; Fachberater für Finanzdienstleistungen; Fachwirt für Finanzberatung; Förderungsfähigkeit; Nettobetrachtung; Neue Lernformen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Aufstiegsfortbildungsförderung; Bruttobetrachtung; Chat Room; Eignung; Fachberater für Finanzdienstleistungen; Fachwirt für Finanzberatung; Förderungsfähigkeit; Nettobetrachtung; Neue Lernformen

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2008, 471 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • VG Sigmaringen, 23.08.2006 - 1 K 1456/05

    Förderfähigkeit der Fortbildung zum Fachwirt für Finanzberatung

    Auszug aus VG Lüneburg, 13.02.2008 - 5 A 261/06
    Denn nach § 6 Abs. 1 Satz 4 AFBG umfasst die Förderung vorbehaltlich der Regelung in § 2 Abs. 3 alle Maßnahmeabschnitte, die als Teil der im Fortbildungsplan genannten Abschlussprüfung anerkannt werden (vgl. VG Sigmaringen, Urt. v. 23.08.2006 - 1 K 1456/05 -, zitiert nach juris).

    Dies kollidiere mit der in § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2a) AFBG vorgesehenen Mindeststundenzahl von 400 Unterrichtsstunden (vgl. VG Sigmaringen, Urt. v. 23.08.2006, a.a.O, m.w.N., sowie das vom Kläger vorgelegte Urteil des VG Regensburg v. 14.02.2006 - RO 4 K 04.2302 -, Veröffentlichung nicht bekannt).

    Unter Berücksichtigung dieser Vorgaben ist festzustellen, dass - entsprechend dem Vortrag des Klägers und entgegen der Ansicht der Beklagten - jedenfalls die von einem Dozenten betreuten Chat-Room-Stunden nach § 4a AFBG anrechenbar sind (so auch VG Sigmaringen, Urt. v. 23.08.2006, a.a.O; VG Stuttgart, Urt. v. 19.09.2005 - 11 K 1358/04 -, zitiert nach juris).

  • OVG Niedersachsen, 15.02.2000 - 10 L 4381/98
    Auszug aus VG Lüneburg, 13.02.2008 - 5 A 261/06
    Dies bedeutet, dass bei der Berechnung der Unterrichtsstunden auch die zwischen den einzelnen Fortbildungsblöcken gelegenen unterrichtsfreien Zeiten mit einbezogen werden müssen (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 15.02.2000 - 10 L 4381/98 - VG Osnabrück, Urt. v. 27.05.2003 - 1 A 112/02 - VG Hannover, Urt. v. 05.03.2007 - 10 E 899/98 - VG Frankfurt a.M., Urt. v. 01.11.2007 - 10 E 1581/05 -, jeweils zitiert nach juris; VG Hannover, Urt. v. 08.07.2007 - 10 A 6190/06 -, Veröffentlichung nicht bekannt).

    Durch diese Regelungen wird impliziert, dass § 2 Abs. 3 AFBG die Fortbildungsmaßnahme in ihrer Gesamtheit, also von Beginn bis Ende einschließlich evtl. fortbildungsfreier Zeiten, und nicht nur einzelne Teileinheiten meint (vgl. auch Nds. OVG, Urt. v. 15.02.2000, a.a.O.).

    Durch diese Vorschrift hat der Gesetzgeber an die Förderungsfähigkeit bestimmte Anforderungen gestellt, die sich auf die in Absatz 1 geregelte Art der Fortbildung sowie ihr Niveau, auf die in Absatz 2 umschriebene Qualität und auf den in Absatz 3 festgelegten Zeitrahmen beziehen, der neben den in Absatz 1 und 2 genannten Kriterien einzuhalten ist (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 15.02.2000, a.a.O.).

  • VG Münster, 27.09.2006 - 6 K 4973/03

    Bewilligung eines Maßnahmebetrages für die Teilnahme an dem Weiterbildungskurs

    Auszug aus VG Lüneburg, 13.02.2008 - 5 A 261/06
    Entgegen der Ansicht der Beklagten steht einer Anrechnung dieser Stunden nicht entgegen, dass hinsichtlich der Chat-Rooms keine zwingende, im Fall der Nichtteilnahme unmittelbar sanktionierte Verpflichtung zur Teilnahme besteht (vgl. VG Münster, Urt. v. 27.09.2006 - 6 K 4973/03 - a.A. wohl VG Düsseldorf, Beschl. v. 29.07.2003 - 11 L 2186/03 -, jeweils zitiert nach juris).

    Für diese Betrachtung spricht auch, dass es bei der hier streitigen Frage, ob die vom Kläger gewählte Fortbildung den Anforderungen des § 2 Abs. 3 Nr. 2c) AFBG entspricht, um die an eine förderungsfähige Maßnahme zu stellenden objektiven Anforderungen geht, während die Frage der (regelmäßigen) Teilnahme eine davon getrennt zu beurteilende persönliche Voraussetzung ist (vgl. VG Münster, Urt. v. 27.09.2006, a.a.O.; siehe auch Trebes/Reifers, AFBG, Stand: Februar 2004, § 9 Ziff. 3, sowie obige Ausführungen unter 1. zu § 9 AFBG).

  • VG Regensburg, 14.02.2006 - RO 4 K 04.2302
    Auszug aus VG Lüneburg, 13.02.2008 - 5 A 261/06
    Dies kollidiere mit der in § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2a) AFBG vorgesehenen Mindeststundenzahl von 400 Unterrichtsstunden (vgl. VG Sigmaringen, Urt. v. 23.08.2006, a.a.O, m.w.N., sowie das vom Kläger vorgelegte Urteil des VG Regensburg v. 14.02.2006 - RO 4 K 04.2302 -, Veröffentlichung nicht bekannt).

    Vielmehr ähneln die "Leitfaden-Stunden" einem ausschließlichen "Abarbeiten" eines computergestützten Lernprogramms und können somit nicht gemäß § 4a AFBG bei der Berechnung der Stundenanzahl berücksichtigt werden (vgl. VG Augsburg, Gerichtsbescheid v. 06.11.2006 - Au 3 K 06.00107 - zitiert nach juris; a.A. VG Regensburg, Urt. v. 14.02.2006, a.a.O.).

  • VG Stuttgart, 19.09.2005 - 11 K 1358/04

    Anerkennung von Stunden im Rahmen der Aufstiegsfortbildungsförderung zum Fachwirt

    Auszug aus VG Lüneburg, 13.02.2008 - 5 A 261/06
    Unter Berücksichtigung dieser Vorgaben ist festzustellen, dass - entsprechend dem Vortrag des Klägers und entgegen der Ansicht der Beklagten - jedenfalls die von einem Dozenten betreuten Chat-Room-Stunden nach § 4a AFBG anrechenbar sind (so auch VG Sigmaringen, Urt. v. 23.08.2006, a.a.O; VG Stuttgart, Urt. v. 19.09.2005 - 11 K 1358/04 -, zitiert nach juris).
  • VG Düsseldorf, 29.07.2003 - 11 L 2186/03

    Beurteilung der Förderungsfähigkeit einer Maßnahme

    Auszug aus VG Lüneburg, 13.02.2008 - 5 A 261/06
    Entgegen der Ansicht der Beklagten steht einer Anrechnung dieser Stunden nicht entgegen, dass hinsichtlich der Chat-Rooms keine zwingende, im Fall der Nichtteilnahme unmittelbar sanktionierte Verpflichtung zur Teilnahme besteht (vgl. VG Münster, Urt. v. 27.09.2006 - 6 K 4973/03 - a.A. wohl VG Düsseldorf, Beschl. v. 29.07.2003 - 11 L 2186/03 -, jeweils zitiert nach juris).
  • VG Augsburg, 06.11.2006 - Au 3 K 06.00107
    Auszug aus VG Lüneburg, 13.02.2008 - 5 A 261/06
    Vielmehr ähneln die "Leitfaden-Stunden" einem ausschließlichen "Abarbeiten" eines computergestützten Lernprogramms und können somit nicht gemäß § 4a AFBG bei der Berechnung der Stundenanzahl berücksichtigt werden (vgl. VG Augsburg, Gerichtsbescheid v. 06.11.2006 - Au 3 K 06.00107 - zitiert nach juris; a.A. VG Regensburg, Urt. v. 14.02.2006, a.a.O.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.10.2007 - 2 A 3597/05

    Förderungsfähigkeit einer Ausbildung zum Fachwirt für Finanzberatung; Angaben im

    Auszug aus VG Lüneburg, 13.02.2008 - 5 A 261/06
    Soweit sich die Beklagte unter Verweis auf eine aktuelle Entscheidung des Nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts (vgl. OVG Münster, Urt. v. 26.10.2007 - 2 A 3597/05 -, zitiert nach juris) darüber hinaus darauf beruft, dass die Fortbildung des Klägers auch nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AFBG i.V.m. der Prüfungsordnung der IHK Lübeck nicht objektiv förderungsfähig sei, kann dem nicht gefolgt werden.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2000 - 16 B 1712/00

    Anforderungen an die Durchsetzung einer einstweiligen Anordnung auf Gewährung von

    Auszug aus VG Lüneburg, 13.02.2008 - 5 A 261/06
    aa) Entgegen der vom Kläger unter Berufung auf das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (Beschl. v. 13.12.2000 - 16 B 1712/00 - Beschl. v. 15.12.2000 - 16 B 1797/00 -, jeweils zitiert nach juris) vertretenen Auffassung kommt es bei der Ermittlung der Unterrichtsstunden auf eine sog. Bruttobetrachtung an.
  • VG Osnabrück, 27.05.2003 - 1 A 112/02

    Aufstiegsausbildung; Aufstiegsausbildungsförderung; Bruttoberechnungsmethode;

    Auszug aus VG Lüneburg, 13.02.2008 - 5 A 261/06
    Dies bedeutet, dass bei der Berechnung der Unterrichtsstunden auch die zwischen den einzelnen Fortbildungsblöcken gelegenen unterrichtsfreien Zeiten mit einbezogen werden müssen (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 15.02.2000 - 10 L 4381/98 - VG Osnabrück, Urt. v. 27.05.2003 - 1 A 112/02 - VG Hannover, Urt. v. 05.03.2007 - 10 E 899/98 - VG Frankfurt a.M., Urt. v. 01.11.2007 - 10 E 1581/05 -, jeweils zitiert nach juris; VG Hannover, Urt. v. 08.07.2007 - 10 A 6190/06 -, Veröffentlichung nicht bekannt).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2000 - 16 B 1797/00

    Meister-BAföG trotz langer Zwischenzeiten

  • VG Frankfurt/Main, 01.11.2007 - 10 E 1581/05

    Fristberechnung bei der Förderung der Teilnahme an Lehrgängen zur Meisterprüfung

  • BVerwG, 11.12.2008 - 5 C 17.08

    Aufnahmevoraussetzung, berufliche Vorqualifikation als - für

    Die mediengestützte Kommunikation muss vielmehr in dem Sinne einen integralen Bestandteil der Wissensvermittlung bilden, dass nach dem curricularen Aufbau und der didaktischen Konzeption die Teilnahme an den "Chatroom"-Diskussionen (die daher auch nicht thematisch beliebig angesetzt sein dürfen) als eine regelmäßige und unmittelbare Rückkoppelung zwischen Lehrkraft und Lernenden nach den maßgeblichen Fortbildungs- und Prüfungsbestimmungen Erfolgsbedingung für die Prüfung ist und gewährleistet wird, dass dieser obligatorische Charakter von den Teilnehmer/innen auch erkannt werden kann (s. VG Lüneburg, Urteil vom 13. Februar 2008 - 5 A 261/06 - [...]).

    Der Senat sieht daher keinen Anlass, näher auf die im vorliegenden Verfahren bislang nicht vertiefte Frage einzugehen, ob für die Berechnung der Unterrichtsdichte bei einer in mehrere selbständige Abschnitte gegliederten Maßnahme auch die zwischen den einzelnen Fortbildungsblöcken gelegenen unterrichtsfreien Zeiten mit einbezogen werden müssen (sog. Bruttomethode: so etwa OVG Lüneburg, Urteil vom 15. Februar 2000 - 10 L 4381/98 - VG Osnabrück, Urteil vom 27. Mai 2003 - 1 A 112/02 - VG Frankfurt a.M. , Beschluss vom 1. November 2007 - 10 E 1581/05 - VG Lüneburg, Urteil vom 13. Februar 2008 - 5 A 261/06 - VG Hannover, Urteil vom 8. Februar 2007 - 10 A 6190/06 -) oder diese Zwischenzeiten außer Betracht zu bleiben haben (sog. Nettomethode: so etwa OVG Münster, Beschlüsse vom 13. Dezember 2000 - 16 B 1712/00 - und vom 15. Dezember 2000 - 16 B 1797/00 - VG Sigmaringen, Urteil vom 23. August 2006 - 1 K 1456.05 - VG Regensburg, Urteil vom 14. Februar 2006 - RO 4 K 04.2302 - [...] Rn. 37).

  • OVG Niedersachsen, 19.01.2010 - 4 LC 232/08

    Einbeziehung von zwischen den einzelnen Fortbildungsabschnitten gelegenen

    Bei der Berechnung dieser Ausbildungsdichte müssen bei einer in mehrere selbständige Abschnitte gegliederten Maßnahme auch die zwischen den einzelnen Fortbildungsabschnitten gelegenen unterrichtsfreien Zeiten mit einbezogen werden (sog. Bruttomethode; vgl. dazu Nds. OVG, Urt. v. 15.2.2000 - 10 L 4381/98 - VG Osnabrück, Urt. v. 27.5.2003 - 1 A 112/02 - VG Frankfurt a.M., Beschl. v. 1.11.2007 - 10 E 1581/05; VG Lüneburg, Urt. v. 13.2.2008 - 5 A 261/06 - VG Hannover, Urt. v. 8.2.2007 - 10 A 6190/06 - a. A. OVG Münster, Beschl. v. 13.12.2000 - 16 B 1712/00 - u. v. 15.12.2000 - 16 B 1797/00 - VG Sigmaringen, Urt. v. 23.8.2006 - 1 K 1456/05 - VG Regensburg, Urt. v. 14.2.2006 - RO 4 K 04.2302 -).
  • VG Düsseldorf, 23.11.2010 - 19 K 118/10

    Eine dem Präsenzunterricht vergleichbare und verbindliche mediengestützte

    Die mediengestützte Kommunikation muss vielmehr in dem Sinne einen integralen Bestandteil der Wissensvermittlung bilden, dass nach dem curricularen Aufbau und der didaktischen Konzeption die Teilnahme an den "Chatroom"-Diskussionen (die daher auch nicht thematisch beliebig angesetzt sein dürfen) als eine regelmäßige und unmittelbare Rückkoppelung zwischen Lehrkraft und Lernenden nach den maßgeblichen Fortbildungs- und Prüfungsbestimmungen Erfolgsbedingung für die Prüfung ist und gewährleistet wird, dass dieser obligatorische Charakter von den Teilnehmer/innen auch erkannt werden kann (s. VG Lüneburg, Urteil vom 13. Februar 2008 - 5 A 261/06 - juris).
  • VG Stuttgart, 25.06.2008 - 11 K 4031/07

    Aufstiegsausbildungsförderung; Höchstdauer der Maßnahme; Ausgestaltung durch den

    Nach der anderen Ansicht dagegen (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 15.02.2000 - 10 L 4381/98 -, nicht veröffentlicht aber wörtlich wiedergegeben in VG Osnabrück, Urt. v. 27.05.2003 - 1 A 112/02 -, zit. nach juris; VG Hannover, Urt. v. 05.03.2007 - 10 E 899/98 - VG Frankfurt a.M., Urt. v. 01.11.2007 - 10 E 1581/05 -, jeweils zitiert nach juris; VG Hannover, Urt. v. 08.07.2007 - 10 A 6190/06 -, Veröffentlichung nicht bekannt; VG Lüneburg, Urt. v. 13.02.2008 - 5 A 261/06 -, zit. nach juris) ist eine sog. Bruttobetrachtung anzustellen, wonach alle Zeiten vom ersten Fortbildungstag bis zum vorgesehenen Abschluss in Blick zu nehmen sind.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht