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   VG Leipzig, 08.10.2015 - 5 K 1046/13   

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VG Leipzig, 08.10.2015 - 5 K 1046/13 (https://dejure.org/2015,36465)
VG Leipzig, Entscheidung vom 08.10.2015 - 5 K 1046/13 (https://dejure.org/2015,36465)
VG Leipzig, Entscheidung vom 08. Oktober 2015 - 5 K 1046/13 (https://dejure.org/2015,36465)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 27.10.2010 - 8 CN 2.09

    Absenkung; Anwartschaft; Besoldungsgruppe; Gleichheitssatz; Frist;

    Auszug aus VG Leipzig, 08.10.2015 - 5 K 1046/13
    Der Kläger hatte zudem nach seiner Amtsenthebung im Jahr 1999 bis zum Eintritt seines Versorgungsfalls im Jahr 2013 noch ausreichend Zeit, sich eine anderweitige (zusätzliche) Altersvorsorge aufbauen zu können (vgl. hierzu VG Leipzig, Urt. v. 5.4.2012 - 5 K 502/10 -, unter Verweis auf BVerwG, Urt. v. 27.10.2010 - 8 CN 2/09 -, ).

    Diese Regelung wird unzweifelhaft von der Aufgabenzuweisung in § 113 Abs. 3 Nr. 2 BNotO umfasst, welche auch selbst verfassungsmäßig ist (SächsOVG, Normenkontrollurteil vom 19.1.2009 - Az.: 4 D 2/06 -, ; bestätigt durch BVerwG, Urt. v. 27.10.2010 - 8 CN 2.09 -, ; die gegen diese Entscheidung erhobene Verfassungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 13.07.2011 - 1 BvR 978/11 - nicht zur Entscheidung angenommen).

  • BVerwG, 21.09.2005 - 6 C 3.05

    Berufsständische Versorgung; Berufsunfähigkeit; Eigentumsschutz; Rente;

    Auszug aus VG Leipzig, 08.10.2015 - 5 K 1046/13
    Allerdings fallen Versorgungsanwartschaften in den Schutzbereich des Art. 14 Abs. 1 GG (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.9.2005 - 6 C 3.05 -, ).
  • OVG Sachsen, 19.01.2009 - 4 D 2/06

    Senat; Urteil; Notar; Notarversorgung; Ländernotarkasse; Normenkontrolle;

    Auszug aus VG Leipzig, 08.10.2015 - 5 K 1046/13
    Diese Regelung wird unzweifelhaft von der Aufgabenzuweisung in § 113 Abs. 3 Nr. 2 BNotO umfasst, welche auch selbst verfassungsmäßig ist (SächsOVG, Normenkontrollurteil vom 19.1.2009 - Az.: 4 D 2/06 -, ; bestätigt durch BVerwG, Urt. v. 27.10.2010 - 8 CN 2.09 -, ; die gegen diese Entscheidung erhobene Verfassungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 13.07.2011 - 1 BvR 978/11 - nicht zur Entscheidung angenommen).
  • OVG Sachsen, 19.09.2017 - 4 A 613/15

    Notar; Ruhegehalt; Kürzung; isolierter PKH-Antrag

    beglaubigte Abschrift Az.: 4 A 613/15 5 K 1046/13.

    Der Antrag des Klägers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines zur Vertretung bereiten Rechtsanwalts für ein beabsichtigtes Verfahren auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Leipzig vom 8. Oktober 2015 - 5 K 1046/13 - wird abgelehnt.

    8 Das Verwaltungsgericht hat in dem angegriffenen Urteil vom 8. Oktober 2015 (- 5 K 1046/13 -, juris Rn. 18 ff.) ausgeführt, dass die Versorgung des Klägers auf der aktuellen Versorgungssatzung der Beklagten vom 18. Januar 2010 beruhe, die nach der Übergangsregelung in ihrem § 33 Abs. 2 für den Versorgungsfall des Klägers anwendbar sei.

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