Rechtsprechung
VG München, 01.12.2014 - M 24 M 14.31118 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (11)
- VG München, 24.02.2014 - M 24 K 13.30605
Asylrecht (Türkei); Klage nur teilweise erfolgreich im Hinblick auf …
Auszug aus VG München, 01.12.2014 - M 24 M 14.31118
Im asylrechtlichen Ausgangsverfahren M 24 K 13.30605 war ein Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) vom 18. Juni 2013 streitgegenständlich, mit dem ein Antrag des dortigen Klägers auf Anerkennung als Asylberechtigter als offensichtlich unbegründet abgelehnt worden war (Nr. 1), festgestellt worden war, dass die Voraussetzungen für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft offensichtlich nicht vorliegen (Nr. 2) sowie dass Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 2 bis 7 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG a.F.) in der damals gültigen Fassung nicht vorliegen (Nr. 3) sowie eine Ausreisefrist von einer Woche nach Bekanntgabe der Entscheidung gesetzt und die Abschiebung angedroht worden war (Nr. 4).Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Gerichtsakte M 24 M 14.31118 hinsichtlich des vorliegenden Erinnerungsverfahrens sowie auf die Gerichtsakte zum Ausgangsklageverfahren M 24 K 13.30605 und die dort vorgelegte Verwaltungsakte Bezug genommen.
Der demnach maßgebliche Prozesskostenhilfe- und Beiordnungsbeschluss vom 20. Februar 2014 im Ausgangsverfahren M 24 K 13.30605 hat dabei für die Bestimmung des Gegenstandswertes auf die seit 1. August 2013 gültige Fassung des § 30 Abs. 1 RVG Bezug genommen (BA S. 10, unter 6., dort zweiter Absatz) - dieser Ansatz ist schon wegen § 48 Abs. 1 RVG nicht mehr zu hinterfragen; unabhängig davon erscheint er angesichts des Zeitpunkts der Rechtsanwaltsbestellung im Ausgangsverfahren auch in der Sache zutreffend (vgl. § 60 Abs. 1 RVG).
- VG Trier, 02.06.2014 - 6 K 1563/13
Rechtsanwaltsvergütung bei nur teilweiser Prozesskostenhilfebewilligung im …
Auszug aus VG München, 01.12.2014 - M 24 M 14.31118
Aus Sicht des unterzeichnenden Einzelrichters spricht aber für eine Kalkulation mittels besonderer (prozesskostenhilfebezogener) Teilgegenstandswerte insbesondere der vom Thüringer Finanzgericht (…juris Rn. 23) zuletzt genannte Aspekt, dass dadurch die beigeordnete Rechtsanwältin genau so gestellt wird, als wenn sie von vornherein nur den Teil des Streitgegenstandes gerichtlich verfolgt hätte, für den ihr Prozesskostenhilfe bewilligt worden ist (…ebenso im Ergebnis OVG Bremen B.v. 23.6.2004 - 2 S 1873/04 - juris Rn. 14 und 17 unter ausdrücklicher Aufgabe einer früheren abweichenden Auffassung; ebenso im Ergebnis auch VG Trier B.v. 2.6.2014 - 6 K 1563/13.RT - juris Rn. 5-7).Dieser Beschluss ist unanfechtbar (§ 80 AsylVfG; vgl. VG Trier B.v. 2.6.2014 - 6 K 1563/13.TR - juris Rn. 11).
- FG Thüringen, 29.11.2007 - 4 Ko 542/07
Vergütungsfestsetzung bei teilweiser Gewährung von Prozesskostenhilfe und …
Auszug aus VG München, 01.12.2014 - M 24 M 14.31118
Das Gericht schließt sich insoweit folgenden Ausführungen des Thüringer Finanzgerichts an (Thüringer Finanzgericht B.v. 29.11.2007 - 4 Ko 542/07 - EFG 2008, 410, juris Rn. 20-23):.Vor diesem Hintergrund sind vorliegend die Gebühren der beigeordneten Rechtsanwältin im Ausgangspunkt aus dem besonderen (prozesskostenbezogenen) Teilgegenstandswert von 2.500 EUR (der Hälfte des seit 1. August 2013 geltenden Ausgangsgegenstandswertes von 5.000 EUR) zu berechnen (vgl. Thüringer Finanzgericht B.v. 29.11.2007 - 4 Ko 542/07 - EFG 2008, 410, juris Rn. 24-25).
- OLG Schleswig, 11.05.2005 - 15 WF 90/05
Berechnung der Gerichtsgebühren bei nur teilweiser Bewilligung von …
Auszug aus VG München, 01.12.2014 - M 24 M 14.31118
22 Nach heute praktisch einhelliger Meinung sind die zu vergütenden Gebühren des beigeordneten Prozessbevollmächtigten aus dem Teilstreitwert des insgesamt streitigen Betrags zu berechnen, für den Prozesskostenhilfe gewährt und für den er beigeordnete wurde (z. B. Beschlüsse der OLG München vom 28. Oktober 1994 - 11 W 979/94 und vom 6. Dezember 1996 11 W 3197/96, Schleswig-Holstein vom 11. Mai 2005 - 15 WF 90/05, Stuttgart vom 26. April 1984 - 8 W 517/83, und des Landgerichts Osnabrück vom 16. Februar 1989 9 T 13/89, alle zitiert nach Juris, Zöller, Kommentar zur ZPO, Rdn. 45 zu § 121 ZPO, Baumbach/Lauterbach/Albers/Hart-mann, Kommentar zur ZPO, Rdn. 22 zu § 121, Gerold/Schmidt/v.Eicken/Madert/ Müller-Rabe, Kommentar zum RVG, Rdn. 11 zu § 48 RVG, Hartmann, KostG, Kommentar, Rdn. 65 zu § 48 RVG). - OVG Nordrhein-Westfalen, 06.03.2012 - 17 E 1204/11
Voraussetzungen für das Entstehen einer Erledigungsgebühr
Auszug aus VG München, 01.12.2014 - M 24 M 14.31118
Dabei sind die Beteiligten des Erinnerungsverfahrens gemäß § 56 RVG nicht die Beteiligten des zugrunde liegenden Ausgangsverfahrens, sondern die beigeordnete Rechtsanwältin als Antragstellerin einerseits und die Landeskasse als Antragsgegner andererseits (OVG Nordrhein-Westfalen B.v. 6.3.2012 - 17 E 1204/11 - juris Rn. 1). - BGH, 02.06.1954 - V ZR 99/53
Rechtsmittel
Auszug aus VG München, 01.12.2014 - M 24 M 14.31118
Die meisten Entscheidungen beziehen sich auf einen Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 2. Juni 1954 (V ZR 99/53, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1954, 1406). - LG Osnabrück, 16.02.1989 - 9 T 13/89
Auszug aus VG München, 01.12.2014 - M 24 M 14.31118
22 Nach heute praktisch einhelliger Meinung sind die zu vergütenden Gebühren des beigeordneten Prozessbevollmächtigten aus dem Teilstreitwert des insgesamt streitigen Betrags zu berechnen, für den Prozesskostenhilfe gewährt und für den er beigeordnete wurde (z. B. Beschlüsse der OLG München vom 28. Oktober 1994 - 11 W 979/94 und vom 6. Dezember 1996 11 W 3197/96, Schleswig-Holstein vom 11. Mai 2005 - 15 WF 90/05, Stuttgart vom 26. April 1984 - 8 W 517/83, und des Landgerichts Osnabrück vom 16. Februar 1989 9 T 13/89, alle zitiert nach Juris, Zöller, Kommentar zur ZPO, Rdn. 45 zu § 121 ZPO, Baumbach/Lauterbach/Albers/Hart-mann, Kommentar zur ZPO, Rdn. 22 zu § 121, Gerold/Schmidt/v.Eicken/Madert/ Müller-Rabe, Kommentar zum RVG, Rdn. 11 zu § 48 RVG, Hartmann, KostG, Kommentar, Rdn. 65 zu § 48 RVG). - VG Regensburg, 21.02.2012 - RN 5 M 12.30005
Verhältnismäßige Gebührenkürzung; teilweise PKH-Bewilligung hinsichtlich § 60 …
Auszug aus VG München, 01.12.2014 - M 24 M 14.31118
Zwar finden sich auch in der jüngeren Judikatur nach wie vor Entscheidungen, die bei teilweiser Prozesskostenhilfebewilligung die Rechtsanwaltsgebühren mittels rechnerischer Quoten derjenigen Gebühren kalkulieren, die sich bei Zugrundelegung des vollen Streitwerts ergeben (…vgl. etwa VG Ansbach B.v. 28.12.2011 - AN 11 M 11.30558 - juris Rn. 12; VG Regensburg B.v. 21.2.2012 - RN 5 M 12.30005 - juris Rn. 9 (dort am Schluss). - OLG München, 18.01.1988 - 11 WF 1490/87
Auszug aus VG München, 01.12.2014 - M 24 M 14.31118
Diese Berechnungsmethode wird allerdings heute nicht (mehr) vertreten (so noch das Oberlandesgericht - OLG - München im Beschluss vom 18. Januar 1988 - 11 WF 1490/87, zitiert nach Juris, Hinweis in Zöller, Kommentar zur ZPO, Rdn. 45 zu § 121 ZPO, allerdings mit einer diese Methode ablehnenden Begründung). - VG Ansbach, 28.12.2011 - AN 11 M 11.30558
Verhältnismäßige Gebührenkürzung aufgrund nur teilweiser PKH-Bewilligung; …
Auszug aus VG München, 01.12.2014 - M 24 M 14.31118
Zwar finden sich auch in der jüngeren Judikatur nach wie vor Entscheidungen, die bei teilweiser Prozesskostenhilfebewilligung die Rechtsanwaltsgebühren mittels rechnerischer Quoten derjenigen Gebühren kalkulieren, die sich bei Zugrundelegung des vollen Streitwerts ergeben (vgl. etwa VG Ansbach B.v. 28.12.2011 - AN 11 M 11.30558 - juris Rn. 12;… VG Regensburg B.v. 21.2.2012 - RN 5 M 12.30005 - juris Rn. 9 (dort am Schluss). - OLG Stuttgart, 26.04.1984 - 8 W 517/83
- VG München, 20.12.2016 - M 24 M 15.5389
Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts - Prozesskostenhilfebeschluss maßgeblich
Dieser herrschenden Auffassung der zivilgerichtlichen Judikatur und Literatur (ebenso auch VG München, B.v. 1.12.2014 - M 24 M 14.31118 - AGS 2015, 293, juris Rn. 33-45; mit zustimmender Anmerkung insoweit Mayer, Fachdienst Vergütungs- und Kostenrecht - FD-RVG [beck-online] - 2015, 368115; vgl. hierzu auch Schneider, NJW-Spezial 2015, 475) liegt letztlich in etwa folgende Auslegung zugrunde ("Differenz-Auslegung"):. - VGH Bayern, 05.04.2017 - 19 C 15.2425
Wahlrecht des beigeordneten Rechtsanwalts auf Inanspruchnahme der Staatskasse …
Die Teilbewilligung führt zu einer Verminderung des Vergütungsanspruches entweder dergestalt, dass nur ein Anteil von ¾ der Gebühren nach § 49 RVG aus dem Gesamtstreitwert oder die Wertgebühren aus einem Teilstreitwert beansprucht werden können (zu den unterschiedlichen Berechnungsmethoden vgl. VG München, B.v. 1.12.2014 - M 24 M 14.31118 - juris Rn. 21;… Hartmann, KostG, 47. Aufl. 2017, § 48 RVG Rn. 65;… für Bestimmung aus einem Teilstreitwert vgl. OVG NW, B.v. 16.4.2012 - 18 E 871/11 - juris Rn. 28;… VG Kassel, B.v. 1.2.2013 - 3 O 1308/12.KS.A - juris Rn. 2). - VG Würzburg, 01.08.2019 - W 1 M 19.31318
Erinnerung gegen eine Festsetzung der Vergütung des im Wege der …
Die Teilbewilligung führt zu einer Verminderung des Vergütungsanspruches entweder dergestalt, dass nur ein Anteil der Gebühren nach § 49 RVG aus dem Gesamtstreitwert oder die Wertgebühren aus einem Teilstreitwert beansprucht werden können (BayVGH, B.v. 5.4.2017 - 19 C 15.2425 - juris; zu den unterschiedlichen Berechnungsmethoden vgl. VG München, B.v. 1.12.2014 - M 24 M 14.31118 - juris Rn. 21;… Hartmann, KostG, 47. Aufl. 2017, § 48 RVG Rn. 65;… für Bestimmung aus einem Teilstreitwert vgl. OVG NW, B.v. 16.4.2012 - 18 E 871/11 - juris Rn. 28;… VG Kassel, B.v. 1.2.2013 - 3 O 1308/12.KS.A - juris Rn. 2). - VG München, 20.05.2015 - M 23 M 14.31003
Vergütung eines beigeordneten Rechtsanwalts durch die Staatskasse
Dieser Beschluss ist unanfechtbar (§ 80 AsylVfG; vgl. VG München, B.v. 1.12.2014 - M 24 M 14.31118; OVG NRW, B.v. 15.10.1993 - 19 B 2645/93.A - jeweils juris). - VG München, 07.02.2019 - M 5 M 18.33949
Erfolgreiche Erinnerung gegen Vergütungsfestsetzungsbeschluss in einem …
a) Die Anwendung dieser Vorschrift setzt eine dreifache Rechnung voraus (vgl. zum Ganzen: VG München, B.v. 1.12.2014 - M 24 M 14.31118 - juris Rn. 34 ff. m.w.N.):.