Rechtsprechung
VG München, 07.05.2015 - M 10 K 14.719 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- rewis.io
Rechtliche Anforderungen an die Erhebung eines Jahrespauschalkurbeitrags von Zweitwohnungsinhabern
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (7)
- VGH Bayern, 13.08.1999 - 4 B 97.973
Pauschalisierter Kurbeitrag für Zweitwohnungsinhaber und deren Ehegatten
Auszug aus VG München, 07.05.2015 - M 10 K 14.719
Dazu hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (U. v. 13.8.1999 - 4 B 97.973 - VGHE 53, 8 bzw. NVwZ 2000, 225) ausgeführt, der Gesetzgeber sei an einer Typisierung der Kurbeitragserhebung bei Zweitwohnungsinhabern nicht durch die verfassungsrechtlichen Grundsätze der Gleichbehandlung oder durch das Rechtsstaatsprinzip gehindert.Auch wenn man mit dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (vom 13.8.1999, a. a. O.) davon ausgeht, dass keine mathematisch exakte Ermittlung des durchschnittlichen Aufenthalts eines Zweitwohnungsinhabers erforderlich ist, und auch den Gemeinden bzw. dem Beklagten ein Beurteilungsspielraum eröffnet ist, ist trotzdem eine zeitnähere und auf aktuellere Umstände bezogene Ermittlung des durchschnittlichen Aufenthalts zu verlangen.
- BVerfG, 07.05.2013 - 2 BvR 909/06
Ehegattensplitting
Auszug aus VG München, 07.05.2015 - M 10 K 14.719
§ 11 Abs. 1 Lebenspartnerschaftsgesetz regelt, dass ein Lebenspartner als Familienangehöriger des anderen Lebenspartners gilt, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist (vgl. grundlegend hierzu BVerfG, B. v. 7.5.2013 - 2 BvR 909.06 u. a. - BVerfGE 133, 377, wonach sowohl Ehe als auch eingetragene Lebenspartnerschaft in vergleichbarer Weise verbindlich gefasste Lebensformen darstellen, die in ihren Grundstrukturen bereits seit der Einführung der Lebenspartnerschaft nur wenige Unterschiede aufweisen. Auch der Gesetzeszweck, Ehen als Gemeinschaften des Erwerbs und Verbrauchs unabhängig von der Einkommensverteilung steuerlich gleich zu behandeln, rechtfertige eine Privilegierung der Ehe gegenüber der eingetragenen Lebenspartnerschaft nicht. Eine steuerliche Schlechterstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft (dort: hinsichtlich des Splittingverfahrens nach dem EStG) sei nicht gerechtfertigt, da das Lebenspartnerschaftsgesetz den Partnern ebenfalls eine solche Gestaltungsfreiheit zuerkenne und von der Gleichwertigkeit von Familienarbeit und Erwerbstätigkeit ausgehe. - VGH Bayern, 16.03.2005 - 23 BV 04.2295
Aufrechterhaltung eines Verbesserungsbeitragsbescheids als …
Auszug aus VG München, 07.05.2015 - M 10 K 14.719
Entsprechend der ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs reicht eine punktuelle Änderung einzelner Regelungen des Beitragsteils nicht aus, ein vollständiger Neuerlass des Beitragsteils der Satzung wäre erforderlich (vgl. hierzu u. a. BayVGH, U. v. 16.3.2005 - 23 BV 04.2295 - BayVBl 2006, 109).
- BVerwG, 16.05.1990 - 8 B 170.89
Aufenthaltsvermutung und Erhebung einer pauschalen Jahreskurabgabe
Auszug aus VG München, 07.05.2015 - M 10 K 14.719
Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (B. v. 16.5.1990 - 8 B 170.89 - NVwZ-RR 1991, 320) wonach Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gerade keine Gleichbehandlung mit Ehegatten verlangen können, erging zu einer Zeit, als das Lebenspartnerschaftsgesetz noch nicht in Kraft getreten war und ist für heute eingetragene Lebenspartner ohne Belang. - VGH Bayern, 04.05.2006 - 4 BV 06.341
Pauschalierter Kurbeitrag neben Zweitwohnungssteuer
Auszug aus VG München, 07.05.2015 - M 10 K 14.719
Diese Auffassung wurde auch in einer späteren Entscheidung aufrechterhalten (BayVGH, U. v. 4.5.2006 - 4 BV 06.341 - ZKF 2007, 117). - VG Augsburg, 08.10.2014 - Au 6 K 13.1562
Kurbeitragspflicht von Zweitwohnungsinhabern; zulässiger pauschalierter …
Auszug aus VG München, 07.05.2015 - M 10 K 14.719
Das Gericht teilt nicht die Auffassung des Verwaltungsgerichts Augsburg im Urteil vom 8. Oktober 2014 (Au 6 K 13.1562 - juris), dass auch auf bereits etliche Jahre zurückliegende Ermittlungen zur durchschnittlichen Aufenthaltsdauer zurückgegriffen werden kann. - VG Augsburg, 18.12.2002 - Au 5 K 00.1628
Auszug aus VG München, 07.05.2015 - M 10 K 14.719
Dort wurde es für zulässig gehalten, hinreichend gesicherte Erkenntnisse aus dem Kalenderjahr 1996 auf das Jahr 2006 zu übertragen, in welchem eine Änderungssatzung erlassen worden war, wobei allerdings bereits eine Überprüfung der durchschnittlichen Aufenthaltsdauer durch Urteil vom 18. Dezember 2002 (Au 5 K 00.1628) stattgefunden hatte.
- VGH Bayern, 30.09.2016 - 4 N 14.546
Verpflichtung zur Zahlung eines Kurbeitrags bei Zweitwohnung
Insbesondere ist es weder möglich, die Pauschalierungsnorm analog auf Lebenspartner anzuwenden, noch kann sie dahingehend teleologisch reduziert werden, dass sie nur für gelebte eheliche Lebensgemeinschaften gilt (…dazu VG München, U. v. 3.3.2016 - M 10 K 15.1340 - juris Rn. 32 ff.; U. v. 7.5.2015 - M 10 K 14.719 - juris Rn. 37 ff.). - VGH Bayern, 30.09.2016 - 4 N 14.564
Kommunalabgabenrecht: Satzungsbestimmungen, wonach nicht nur …
Insbesondere ist es weder möglich, die Pauschalierungsnorm analog auf Lebenspartner anzuwenden, noch kann sie dahingehend teleologisch reduziert werden, dass sie nur für gelebte eheliche Lebensgemeinschaften gilt (…dazu VG München, U.v. 3.3.2016 - M 10 K 15.1340 - juris Rn. 32 ff.; U.v. 7.5.2015 - M 10 K 14.719 - juris Rn. 37 ff.).