Rechtsprechung
VG München, 08.05.2008 - M 24 K 07.2998 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Aktive Prozessführungsbefugnis; Rechtsschutzbedürfnis; Enteignung; Eigentumsgrundrecht; Aussetzungsverfügung; Beschleunigungsgrundsatz; Erledigung des Hilfsantrags
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- VGH Bayern, 26.04.2007 - 22 A 07.40008
Eisenbahnrechtliche Planfeststellung; vorzeitige Besitzeinweisung; vorzeitige …
Auszug aus VG München, 08.05.2008 - M 24 K 07.2998
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hob den Besitzeinweisungsbeschluss mit Urteil vom 26. April 2007 (22 A 07.40008) auf.Die Beigeladene beantragte am 26. März 2007, also noch vor Abschluss des beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof anhängigen Verfahrens 22 A 07.40008, bei der Beklagten die Enteignung einer ca. 2.035 qm großen Teilfläche des Grundstücks Fl.Nr. .../26. Dem Antrag lag die Auffassung zugrunde, dass nunmehr durch bauliche Maßnahmen die Rückführung der in Anspruch genommenen Flächen auf die mit Planfeststellungsbeschluss von 1982 festgelegte Fläche erreicht werden könne.
- BVerfG, 19.06.1985 - 1 BvL 57/79
Fischereibezirke
Auszug aus VG München, 08.05.2008 - M 24 K 07.2998
Erst mit Bestandskraft des Enteignungsbeschlusses kommt es zu der (vollständigen) Entziehung konkreter subjektiver Eigentumspositionen i.S.d. Art. 14 Abs. 1 GG (BVerfG, Beschl. v. 19.6.1985, BVerfGE 70, 191, 199 f.). - VG München, 07.04.2005 - M 24 K 04.5817
Auszug aus VG München, 08.05.2008 - M 24 K 07.2998
Diesen Enteignungsbeschluss hob die erkennende Kammer mit rechtskräftigem Urteil vom 7. April 2005 (M 24 K 04.5817) auf, weil er in Bezug auf seinen räumlichen Umfang gegen die nach § 22 AEG verbindlichen Festlegungen des Planfeststellungsbeschlusses für das streitgegenständliche Vorhaben verstieß und auch nicht teilweise in einer eindeutig abgrenzbaren und vollziehbaren, den Bestimmtheitsanforderungen genügenden Gestalt aufrechterhalten werden konnte.
- VG München, 28.04.2015 - M 2 K 14.4688
Vorzeitige Besitzeinweisung - Zur Dringlichkeit der Ausführung eines Vorhabens
Es kann offen bleiben, ob sich die Kläger überhaupt auf eine mögliche Verletzung des Art. 21 Abs. 1 Nr. 1 BayEG berufen können, diese Norm also zumindest auch zu ihrem Schutz zu dienen bestimmt ist (vgl. hierzu: VG München, U.v. 8.5.2008 - M 24 K 07.2998 - juris Rn. 32; Molodovsky/von Bernstorff, Enteignungsrecht in Bayern, Stand April 2014, Art. 21 BayEG Erl. 1).