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   VG München, 08.05.2008 - M 24 K 07.2998   

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https://dejure.org/2008,75247
VG München, 08.05.2008 - M 24 K 07.2998 (https://dejure.org/2008,75247)
VG München, Entscheidung vom 08.05.2008 - M 24 K 07.2998 (https://dejure.org/2008,75247)
VG München, Entscheidung vom 08. Mai 2008 - M 24 K 07.2998 (https://dejure.org/2008,75247)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Aktive Prozessführungsbefugnis; Rechtsschutzbedürfnis; Enteignung; Eigentumsgrundrecht; Aussetzungsverfügung; Beschleunigungsgrundsatz; Erledigung des Hilfsantrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Bayern, 26.04.2007 - 22 A 07.40008

    Eisenbahnrechtliche Planfeststellung; vorzeitige Besitzeinweisung; vorzeitige

    Auszug aus VG München, 08.05.2008 - M 24 K 07.2998
    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hob den Besitzeinweisungsbeschluss mit Urteil vom 26. April 2007 (22 A 07.40008) auf.

    Die Beigeladene beantragte am 26. März 2007, also noch vor Abschluss des beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof anhängigen Verfahrens 22 A 07.40008, bei der Beklagten die Enteignung einer ca. 2.035 qm großen Teilfläche des Grundstücks Fl.Nr. .../26. Dem Antrag lag die Auffassung zugrunde, dass nunmehr durch bauliche Maßnahmen die Rückführung der in Anspruch genommenen Flächen auf die mit Planfeststellungsbeschluss von 1982 festgelegte Fläche erreicht werden könne.

  • BVerfG, 19.06.1985 - 1 BvL 57/79

    Fischereibezirke

    Auszug aus VG München, 08.05.2008 - M 24 K 07.2998
    Erst mit Bestandskraft des Enteignungsbeschlusses kommt es zu der (vollständigen) Entziehung konkreter subjektiver Eigentumspositionen i.S.d. Art. 14 Abs. 1 GG (BVerfG, Beschl. v. 19.6.1985, BVerfGE 70, 191, 199 f.).
  • VG München, 07.04.2005 - M 24 K 04.5817
    Auszug aus VG München, 08.05.2008 - M 24 K 07.2998
    Diesen Enteignungsbeschluss hob die erkennende Kammer mit rechtskräftigem Urteil vom 7. April 2005 (M 24 K 04.5817) auf, weil er in Bezug auf seinen räumlichen Umfang gegen die nach § 22 AEG verbindlichen Festlegungen des Planfeststellungsbeschlusses für das streitgegenständliche Vorhaben verstieß und auch nicht teilweise in einer eindeutig abgrenzbaren und vollziehbaren, den Bestimmtheitsanforderungen genügenden Gestalt aufrechterhalten werden konnte.
  • VG München, 28.04.2015 - M 2 K 14.4688

    Vorzeitige Besitzeinweisung - Zur Dringlichkeit der Ausführung eines Vorhabens

    Es kann offen bleiben, ob sich die Kläger überhaupt auf eine mögliche Verletzung des Art. 21 Abs. 1 Nr. 1 BayEG berufen können, diese Norm also zumindest auch zu ihrem Schutz zu dienen bestimmt ist (vgl. hierzu: VG München, U.v. 8.5.2008 - M 24 K 07.2998 - juris Rn. 32; Molodovsky/von Bernstorff, Enteignungsrecht in Bayern, Stand April 2014, Art. 21 BayEG Erl. 1).
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