Rechtsprechung
   VG München, 10.04.2014 - M 11 K 13.3830   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,49088
VG München, 10.04.2014 - M 11 K 13.3830 (https://dejure.org/2014,49088)
VG München, Entscheidung vom 10.04.2014 - M 11 K 13.3830 (https://dejure.org/2014,49088)
VG München, Entscheidung vom 10. April 2014 - M 11 K 13.3830 (https://dejure.org/2014,49088)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,49088) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Einfügen; Maß der baulichen Nutzung; Ehemaliges landwirtschaftliches Gebäude; Nachverdichtung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 15.12.1994 - 4 C 19.93

    Verwaltungsprozeßrecht: Begriff des Behördenvertreters i.S. von § 67 Abs. 1 S. 3

    Auszug aus VG München, 10.04.2014 - M 11 K 13.3830
    Diese Auffassung kollidiert zunächst mit dem Umstand, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die vier Einfügensmerkmale des § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB jeweils unabhängig voneinander zu prüfen sind (vgl. etwa BVerwG, Urt.v. 15.12.1994 - 4 C 19/93 -, DVBl 1995, 749 = BauR 1995, 506 m.w.N.).

    Das Bundesverwaltungsgericht führt hierzu aus (vgl. U.v. 15.12.1994 - 4 C 19/93 -, NVwZ 1995, 897 = BauR 1995, 506):.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts können wegen des Maßes der baulichen Nutzung städtebauliche Spannungen nur auftreten, wenn das Vorhaben unabhängig von seiner Nutzungsart den vorhandenen Rahmen in unangemessener Weise überschreitet (U.v. 15.12.1994 - 4 C 19/93 -, Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 173 = BRS 56 Nr. 130; B.v. 21.6.2007 - 4 B 8/07 -, BauR 2007, 1691).

  • BVerwG, 21.06.2007 - 4 B 8.07

    "Sich-Einfügen" eines Erweiterungsvorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung

    Auszug aus VG München, 10.04.2014 - M 11 K 13.3830
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. B.v. 21.6.2007 - 4 B 8/07 -, BRS 71 Nr. 83 = BauR 2007, 1691 m.w.N.) kommt es für die Frage, ob sich ein Erweiterungsvorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt, nicht nur auf die Bebauung außerhalb des Baugrundstücks an; auch auf dem Baugrundstück selbst bereits vorhandene Gebäude gehören zur vorhandenen Bebauung, die den Maßstab für die weitere Bebauung bildet.

    Nach der Rechtsprechung (vgl. BVerwG, B.v. 21.6.2007, 4 B 8/07, BauR 2007, 1591 = BRS 71 Nr. 83) fügt sich ein Änderungsvorhaben im Hinblick auf das Maß der baulichen Nutzung regelmäßig schon dann in die Eigenart der näheren Umgebung ein, wenn das Gebäude in seinen Ausmaßen und ohne größere von außen erkennbare Veränderungen unverändert bleibt.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts können wegen des Maßes der baulichen Nutzung städtebauliche Spannungen nur auftreten, wenn das Vorhaben unabhängig von seiner Nutzungsart den vorhandenen Rahmen in unangemessener Weise überschreitet (U.v. 15.12.1994 - 4 C 19/93 -, Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 173 = BRS 56 Nr. 130; B.v. 21.6.2007 - 4 B 8/07 -, BauR 2007, 1691).

  • VGH Bayern, 19.03.2009 - 1 B 08.365

    Abgrenzung Innenbereich / Außenbereich; unbebaute Fläche am Ortsrand; Prägung

    Auszug aus VG München, 10.04.2014 - M 11 K 13.3830
    Baulichkeiten, die nur vorübergehend genutzt würden, seien dagegen unabhängig davon, ob sie landwirtschaftlichen Zwecken (z.B. Scheunen, Ställe), Freizeitzwecken oder sonstigen Zwecken dienten, in aller Regel keine Bauten, die für sich genommen die Siedlungsstruktur prägten (vgl. BayVGH 1 B 08.365 vom 19.3.2009).

    Bei der angeführten Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 19. März 2009 (1 B 08.365) geht es nicht um das Einfügen nach dem Maß der baulichen Nutzung im Sinne von § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB, sondern um die Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereich.

  • BVerwG, 28.09.1988 - 4 B 175.88

    Zu überbauende Grundstücksfläche; Grenzen des Baugrundstücks; Einfügen des

    Auszug aus VG München, 10.04.2014 - M 11 K 13.3830
    Aus der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. September 1988 (4 B 175/88, NVwZ 1989, 354 = BRS 48 Nr. 50) lässt sich für den hiesigen Fall ebenfalls nichts gewinnen, da es auch hier nicht um das Einfügen nach dem Maß der baulichen Nutzung, sondern erneut um das Einfügen hinsichtlich der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll i. S. v. § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB geht.

    Außerdem passt die dort vorgenommene Wertung (vgl. BVerwG, B.v. 28.9.1988 - 4 B 175/88 -, juris RdNr. 4).

  • VGH Bayern, 16.10.2013 - 15 CS 13.1646

    Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren; Genehmigung von Wohnbebauung im

    Auszug aus VG München, 10.04.2014 - M 11 K 13.3830
    Denn diese Gebäude machen gerade die landwirtschaftlichen Wirtschafts- und Hofstellen aus und stellen deshalb jedenfalls in diesem Gebiet sicherlich Hauptnutzung dar (vgl. BayVGH, B.v. 16.10.2013 - 15 CS 13.1646 - u.a., juris RdNr. 23).

    Außerdem passt die dort für die überbaubare Grundstücksfläche aufgestellte Unterscheidung zwischen Haupt- und Nebengebäuden schon aus dem soeben genannten Grund nicht auf den hiesigen Fall, da landwirtschaftliche Wirtschaftsstellen im faktischen Dorfgebiet jedenfalls keine Nebengebäude darstellen (vgl. BayVGH, B.v. 16.10.2013 a.a.O.).

  • BVerwG, 22.06.1990 - 4 C 6.87

    Planungsrechtliche Unzulässigkeit der Erweiterung eines Gewerbebetriebes -

    Auszug aus VG München, 10.04.2014 - M 11 K 13.3830
    Die für diese Abgrenzung entwickelten Kriterien sind aber für die Beurteilung des rahmenbildenden Maßstabs beim Maß der baulichen Nutzung nicht ausreichend nutzbar (BVerwG, U.v. 22.6.1990 - 4 C 6/87 -, juris RdNr. 22).
  • BVerwG, 15.12.1994 - 4 C 13.93

    Wann fügt sich ein Bauvorhaben in die Umgebung ein?

    Auszug aus VG München, 10.04.2014 - M 11 K 13.3830
    Bei Genehmigung bestünde die Gefahr, dass wegen der Vorbildwirkung des Ausbauvorhabens der gegebene städtebauliche Zustand in negativer Hinsicht in Bewegung und damit in Unordnung gebracht werde (BVerwG 4 C 13.93 vom 15.12.1994).
  • VG Stuttgart, 13.11.2002 - 2 K 4543/01

    Einfügen von 5 Reihenhäusern auf zuvor mit einem Einzelhaus bebauten Grundstück

    Auszug aus VG München, 10.04.2014 - M 11 K 13.3830
    Selbstverständlich jedoch sind im Umfang wesentlich größere Gebäude, etwa Scheunen und Großviehställe als Bestandteil ehemaliger Wirtschaftsstellen landwirtschaftlicher Betriebe im Sinne von § 5 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO bei der Rahmenbildung zu berücksichtigen (vgl. VG Stuttgart, U.v. 13.11.2002, 2 K 4543/01, juris RdNr. 33), wenn wie hier ein faktisches Dorfgebiet vorliegt (" die gesamte in der Nachbarschaft vorhandene Bebauung, soweit sie für die Eigenart der näheren Umgebung von Bedeutung ist ").
  • VGH Bayern, 18.10.2002 - 2 ZB 02.2316
    Auszug aus VG München, 10.04.2014 - M 11 K 13.3830
    Für die Abgrenzung der "näheren Umgebung" bei der Ermittlung des Maßes der baulichen Nutzung ist die gesamte städtebauliche Situation zu würdigen, in die das für die Bebauung vorgesehene Grundstück eingebettet ist (vgl. BayVGH, B.v. 18.10.2002 - 2 ZB 02.2316 -, juris).
  • BVerwG, 17.09.2003 - 4 C 14.01

    Erstplanungspflicht der Gemeinde; Planungsgebot; großflächiger Einzelhandel;

    Auszug aus VG München, 10.04.2014 - M 11 K 13.3830
    Danach könne sich das Planungsermessen der Gemeinde im unbeplanten Innenbereich unter Umständen zur Planungspflicht verdichten, wenn qualifizierte städtebauliche Gründe von besonderem Gewicht vorlägen (BVerwG 4 C 14/01, RdNr. 16 ff.).
  • BVerwG, 23.03.1994 - 4 C 18.92

    Bauplanungsrecht: Einfügen eines Dachgeschoßausbaus in den unbeplanten

  • BVerwG, 06.11.1997 - 4 B 172.97

    Bauplanungsrecht - Begriff des "Einfügens" eines Bauvorhabens in den unbeplanten

  • BVerwG, 14.03.2013 - 4 B 49.12

    Zum baurechtlichen Einfügungsgebot

  • OLG Düsseldorf, 09.03.2006 - 12 U 133/05

    Eingangsbereich eines Kaufhauses bei Regenwetter

  • VGH Bayern, 08.10.2015 - 1 BV 14.1795

    Baugenehmigung, Wohnnutzung, Ausbau, Obergeschoss, Dachgeschosses, Stallgebäude,

    (VG München, Entscheidung vom 10. April 2014, Az.: M 11 K 13.3830).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht