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   VG München, 10.06.2015 - M 22 K 13.45   

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https://dejure.org/2015,48922
VG München, 10.06.2015 - M 22 K 13.45 (https://dejure.org/2015,48922)
VG München, Entscheidung vom 10.06.2015 - M 22 K 13.45 (https://dejure.org/2015,48922)
VG München, Entscheidung vom 10. Juni 2015 - M 22 K 13.45 (https://dejure.org/2015,48922)
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  • BVerwG, 18.04.2013 - 5 C 21.12

    Wohngeld; Vermögen; erhebliches Vermögen; missbräuchlich; Inanspruchnahme;

    Auszug aus VG München, 10.06.2015 - M 22 K 13.45
    Als Anhaltspunkt für das im Gesetz nicht näher definierte Merkmal der Erheblichkeit des Vermögens hat die Rechtsprechung in Anlehnung an die Freibeträge im früheren und inzwischen aufgehobenen Vermögensgesetz einen Schwellenwert von 60.000 Euro für einen - hier vorliegenden - Einpersonenhaushalt genannt (siehe BVerwG, Urteil vom 18.4.2013, Az. 5 C 21/12).
  • BFH, 09.12.1993 - IV R 14/92

    Kein steuerrechtlich anzuerkennendes Arbeitsverhältnis bei Hilfeleistungen von

    Auszug aus VG München, 10.06.2015 - M 22 K 13.45
    Diese Auffälligkeiten genügen allerdings nicht, dem Arbeitsvertrag einkommensteuerrechtlich und damit über § 14 Abs. 1 WoGG auch wohngeldrechtlich die Anerkennung zu versagen (zur Situation bei Arbeitsverträgen zwischen Eltern und ihren Kindern siehe BFH, Urteil vom 9.12.1993, Az. IV R 14/92).
  • BVerwG, 09.12.2011 - 5 B 28.11

    Wohnungsgeld: Berücksichtigung eines vermögensmindernden Darlehens

    Auszug aus VG München, 10.06.2015 - M 22 K 13.45
    Der Vertrag muss zumindest die Darlehenshöhe, die Darlehenslaufzeit und die Rückzahlung des Darlehens verbindlich regeln; dabei sind an den Nachweis des Abschlusses und der Ernsthaftigkeit des Vertrages strenge Anforderungen zu stellen (siehe BVerwG v. 9.12.2011, Az. 5 B 28/11).
  • VG München, 27.10.2004 - M 22 K 02.2059

    Wohngeldrecht; Einkommensermittlung Selbstständiger; Negative Einkünfte im

    Auszug aus VG München, 10.06.2015 - M 22 K 13.45
    Das im Sinne des § 21 Nr. 3 Halbsatz 1 WoGG missbräuchliche Verhalten der Klägerin führt zum Anspruchsausschluss (siehe zu der Missbrauchs-Fallgruppe der nicht genutzten Eigentumswohnung Stadler/Gutekunst/Dietrich/Fröba, WoGG, § 21 Rn. 36; VG München vom 28.8.2007, Az. M 22 K 07.2234; vom 9.7.2004, Az. M 222 K 02.4368, und vom 27.10.2004, Az. M 22 K 02.2059).
  • VG München, 28.08.2007 - M 22 K 07.2234
    Auszug aus VG München, 10.06.2015 - M 22 K 13.45
    Das im Sinne des § 21 Nr. 3 Halbsatz 1 WoGG missbräuchliche Verhalten der Klägerin führt zum Anspruchsausschluss (siehe zu der Missbrauchs-Fallgruppe der nicht genutzten Eigentumswohnung Stadler/Gutekunst/Dietrich/Fröba, WoGG, § 21 Rn. 36; VG München vom 28.8.2007, Az. M 22 K 07.2234; vom 9.7.2004, Az. M 222 K 02.4368, und vom 27.10.2004, Az. M 22 K 02.2059).
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